Dies ist ein Beitrag zum Thema Für mich wichtig im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich möchte hier paar Worte schreiben.
Ich und mein Lebensgefährte oder angenommene Tochter sind seit 18 Jahren zusammen (Er ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
|
Hallo,
ich möchte hier paar Worte schreiben. Ich und mein Lebensgefährte oder angenommene Tochter sind seit 18 Jahren zusammen (Er hat mich immer so bezeichnet). Nach dem Schlaganfall noch in der REHA hat er mir eine Generalvollmacht von Notar gegeben (Außen den von der REHA) weil er gedacht hat die von der REHA reicht nicht aus. Nach paarer unstimikeiten von der Bank bin ich zur Vormundschaftsgericht gegangen und paar Sachen zu klären. Der Teufel ist rausbekommen. Mein Lebenspartner war plötzlich Demenz und hat Alzheimer. Nach Überzeugung der Gutachter und der Richter musste er schon längst in eine Anstalt sein. Wie schnell wird man in Deutschland so kaputt gemacht und die Rechte so schnell entzogen sein? Danke |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
|
Hallo Anna,
Du kannst gegen dieses Urteil Beschwerde einlegen. Normalerweise musste der Notar, bei Beurkundung der Vollmacht, den Gesundheitszustand deines Lebenspartner einschätzen und für testierefähig halten. Lasse Dir eine Erklärung des Notars geben und strebe ein neues, unabhängiges Gutachten an. Vielleicht hast Du Erfolg. Viel Glück. Gruß ![]() Heiner |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
|
Hallo,
der Notar, bei Beurkundung der Vollmacht hat den Gesundheitszustand meines Lebenspartner eingeschätzt, hat mit Ihm geredet und für testierfähig gehalten (steht auch in der Generalvollmacht) Er hatte nie eine Demenz oder noch was. Es war alles von Amt nur gemacht um die Betreuung zu geben. Ich Frage mich warum -wenn man sagt ich habe Notarielle Generalvollmacht - keine der Angestellten wollte eine Kopie machen. Erst wo ich unbedingt bestanden habe, hat man mit Widerwillen die Kopie gemacht. Wo Leben wir? Zählt unsere willen nicht mehr? Anna |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
|
Hallo,
Gesten habe ich einem Anruf erhalten von einem Neurologen. Ich vermute dass das Vormundschaftsgericht ein neues Gutachten erstellen will. Da mein Lebensgefährte seit eine Woche sehr krank ist (Herz-Krankenhaus) wollte ich fragen ob ich muss diesen Neurologen erlauben einen Gutachten erstellen zulassen. Ich werde die Tage zu LG gehen und eine Beschwerde einreichen. Das erste Gutachten war nicht mit dem Gesetz und Tatsachen richtig, nachweislich falsch. Wie kann man eine senile Demenz wo keine Demenz da war und ist nach einen Schlaganfall Diagnose nur mit einen Test -MMS erstellen. Und noch dazu wen man nur zwei Fragen nicht beantwortet. In meine Generalvollmacht steht das der Notar sich durch eine vorab geführte Unterhaltung keine Zweifel der Geschäftsfähigkeit hat und besteht. Steht weiten das diese gilt über den Tod hinaus sowie für den Fall, dass er nicht mehr in der Lage ist zum geschäftsfähigen Handeln. Wie kann ich mich noch weiter verteidigen? Danke Anna |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
|
Hallo,
mir ist klar das hier im Forum nur um die Betreuung geht aber wir wollen aus der Betreuung raus. Danke Anna |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 200
|
Hallo Anna,
zunächst abregen, was Heiner beschreibt ist der Weg, den du gehen musst... Zweitens, ich schriebs ja schon mal: ein MMS ist humbug, da er fortschreitende Veränderungen festhalten soll (also immer wieder über lange Zeiträume gestestet wird), und nicht neurologische / motorische / sensorische Ausfälle testieren soll. Bei dem was du beschreibst, muss der test angepasst an den Status des Patienten werden und hat m.E. keinerlei >Relevanz, wenn dies nicht geschieht! Also, wenn nix hilft, Vergleichsgutachten einfordern! ![]() Gruß M.
__________________
I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet) |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
|
Danke für die Antworten.
Heute war ich im Krankenhaus und ein Neurologe hat Ihm Untersucht und festgestellt das keine senile Demenz bis heute vorhandeln ist (auch behandelte Ärzte sagen es). Im früheren besuchen (Ärztliche Diagnosen wegen Krankheit) im Krankenhäusern steht nicht über eine senile Demenz. Es bedeutet das diese Gutachten falsch ist. Auch meine angaben sind falsch. Ist der weg jetzt zum LG oder wie soll ich mich verhalten? Ich will nur sagen ich Frage so viel (konnte sein unnötig) weil ich nicht wieder den gleichen Fehler machen will wie Früher. Danke Anna |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
|
Hallo
Stellt die MDK bei der Gutachtung das eine Person Demenz hat. Wen ja, was steht in dem Gutachten. Danke Anna |
|
|
|
|
|
#9 |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo Anna,
es kommt bei der Begutachtung nicht allein auf die Demenz an, sondern auf den Bedarf an Pflege und zwar in Minuten für bestimmte Tätigkeiten wie An- und Ausziehen, Waschen, Essen zubereiten, Füttern und dgl. Demente können körperlich vielleicht noch viel selbst besorgen, brauchen aber eine Kontrolle oder Anleitung. Auch das wird zeitlich erfasst. Dann werden die Zeiten summiert und auf grund des zeitlichen Bedarf die Pflegestufe erachtet. In dem Gutachten steht dann, wieviel Zeit für welche Tätigkeiten benötigt wird. Heinz |
|
|
|
#10 |
|
Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
|
Danke für die Antwort.
Und was ist das für Untersuchung wo steht: Orientierung, Antrieb/Beschäftigung,Stimmung,Gedächtnis, Wahrnehmung und Denken, Kommunikation/Sprache usw.? Danke Anna |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| gutachten, vollmacht |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|