Dies ist ein Beitrag zum Thema Wille des Betreuten - eilt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
sorry, M., das mit dem Laster habe ich jetzt nicht verstanden, das mit dem SGB in diesem Zusammenhang auch nicht ...
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#11 |
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Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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sorry, M., das mit dem Laster habe ich jetzt nicht verstanden, das mit dem SGB in diesem Zusammenhang auch nicht (bin 1. blond, 2. hochgradig erkältet, wirkt sich beides auf's Denkvermögen aus
)Bislang bin ich jedenfalls immer davon ausgegangen, daß der Einwilligungsvorbehalt erst ab Beschlußdatum gilt, da erst dann amtlich festgestellt und besiegelt wurde, daß der Betreute nicht voll geschäftsfähig ist. Dass er schon vorher nicht geschäftsfähig war, muß mMn extra nachgewiesen werden, dürfte aber in der Regel kein Problem sein. Irgendwo habe ich es hier schon mal erwähnt: ich bin ja des pädagogischen Effekts wegen durchaus der Ansicht, daß es ab und zu sinnvoll sein kann, wenn Betreute in einem vertretbaren Rahmen für ihre Schulden gerade stehen. Aber Pädagogik ist nicht unser Job, ich weiß, ich weiß... Geändert von Frauke (15.07.2009 um 07:20 Uhr) |
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#12 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 44
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Hallo,
vielleicht kann man den Vertrag auch, so heißt das glaube ich, dann fallen die Zinsen weg, Schuldnerberatung kann man auch anrufen, die kann einem auch sagen, wieviel hier angemessen ist zurückzuzahlen. viele Grüße ghostwriter |
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#13 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
Dir Frauke erst mal gute Besserung mit deiner Sommergrippe! ![]() Ich habe die Diskussion verfolgt und habe eine Frage. Hat sich überhaubt schon jemand mit der Handyfirma in Verbindung gesetzt? Ich habe schon mehrere Male die Erfahrung gemacht, wenn der Betreuer schreibt, dass die Rückzahlung Schwierigkeiten beinhaltet und der Betreute unter Einwilligungsvorbehalt steht, von dem Vertrag abstand genommen wird und die Restschuld sogar in zwei Fällen ganz erlassen wurde. Vorallem der Vorschlag, bei ihrer Firma einen Priepayvertrag für die Zukunft abzuschließen, wirkte Wunder. Einfach mal nett schreiben, mit der Bestellungsurkunde und Einwilligungsvorbehalt beigefügt. In Bezug auf den Willen des Betreuten, kann man sicherlich in Gesprächen einiges erreichen. Er will doch den Führerschein machen und brauch dazu wohl auch Geld, oder? Bevor alle Rechtsfälle und das für und wider mancher § diskutiert wird, wäre eine praktische Handlungsweise doch manchmal vorteilhafter. Vieleicht sehe ich das auch zu einfach und prakmatisch? Gruß ![]() Heiner |
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#14 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 200
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Zitat:
hinsichtlich deines akuten Gesundheitsstatus, tut es mir leid dich virtuell überfahren zu haben. Indirekt hast du meine Frage dennoch beantwortet, wobei mich die Antwort verwundert, da es viele Behördenvorgänge gibt bei denen das Datum der Antragsstellung zugrunde gelegt wird. Anyway, gute Besserung, M.
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I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet) |
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#15 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo Heiner,
hallo alle, die Mobilfunkfirma hat eine Anwaltskanzlei damit beauftragt, die Forderung einzuklagen. Dabei haben Sie vergessen, dieser Kanzlei mitzuteilen, dass ich rechtlicher Betreuer bin. Alle Schreiben gingen an die Mutter des Betreuten, die diese Schreiben sammelte und mir dann Anfang Juli zukommen ließ. Gruss Andreas |
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#16 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 5
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Zitat:
Dass der Vertrag vor der Einrichtung der Betreuung geschlossen wurde, habe ich wohl überlesen. Aber wenn dies zeitlich nicht sehr lange zurückliegt, spricht zumindest der Anscheinsbeweis dafür, dass der Betreute auch vor der Betreuerbestellung geschäftsunfähig gewesen ist. Meiner Meinung nach führt das zu einer Beweislastumkehr zum Nachteil des Mobilfunkanbieters. D.h. dieser müsste in Anbetracht der Umstände darlegen und beweisen, dass der Betreute beim Vertragsschluss geschäftsfähig war. Natürlich ist der Wunsch des Betreuten, das Geld zu bezahlen, lobenswert. Deswegen ist es dem Betreuer überlassen, der alle Einzelheiten des Falles kennt, wie er vorgehen möchte. Nur aus rein rechtlicher Sicht wäre es zum Nachteil des Betreuten, wenn er etwas zahlt, dass er rein rechtlich gesehen garnicht schuldet. |
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#17 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg
Beiträge: 74
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Also, verweigert der Betreuer aufgrund des EV die Einwilligung in den Handyvertrag, ist dieser rückwirkend nichtig (§§ 1903, 108 BGB).
![]() Der Betreute hat aber einerseits ein subventioniertes Handy erhalten, auf der anderen Seite Telefongespräche geführt. Er ist in beiden Fällen ungerechtfertigt bereichert (§ 812 BGB) und hat diese auszugleichen. Beim Handy heißt das zurückgeben, es sei denn, es ist ohne Verschulden des Betreuten abhandengekommen, zB gestohlen worden, ins Klo gefallen usw. Denn dann ist er "entreichert" nach § 818 Abs. 3 BGB. Für die Telefonate ist es etwas schwieriger. An sich hat der Telefonanbieter Schadensersatz in Höhe der (eigentlich vertraglichen) Gesprächsgebühren. Ein Schadensersatz wegen uB scheidet aber aus, wenn die Telefonate für den Betroffenen keinerlei Wert hatten, sich also als Luxusausgaben darstellten. Das würde ich hier besonders betonen. Das Anrufen von irgendwelchen Sexhotlines, Telefonspielen usw. fällt auf jeden Fall unter die Kategorie. Bei Luxusausgaben entfällt die Schadensersatzpflicht. ![]() GGf. hier einen erfahrenen Anwalt (am besten anwaltlichen Berufsbetreuer) beauftragen. Siehe weiteres unter: Geschäftsfähigkeit ? Betreuungsrecht-Lexikon |
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#18 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg
Beiträge: 74
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Habe ich das jetzt richtig gelesen und der Handy-vertrag wurde vor der Betreuerbestellung geschlossen? Dann verweise ich auf meinen Beitrag unter:
http://www.forum-betreuung.de/rechts...en-wurden.html |
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#19 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo HorstD,
den genannten Beitrag kannte ich bereits. Die Gegenseite, vertreten durch eine Anwaltskanzlei, hat Klage eingereicht. Ich habe einen Beratungshilfeschein beantragt und gleichzeitig beim Gericht um Fristverlängerung gebeten. Mal sehen, was passiert. Gruss Andreas |
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| handyvertrag, mobilfunkvertrag, ratenzahlung, ratenzahlungsvergleich, schulden, vergleich |
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