Dies ist ein Beitrag zum Thema von der privaten zur Basisversicherung? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Der Betreute bezieht zur Zeit Grundsicherung auf Darlehnsbasis. Er erwartet eine größere Erbschaft.
Er ist hat seit seinem 18. Lebensjahr ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.07.2009
Beiträge: 6
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Der Betreute bezieht zur Zeit Grundsicherung auf Darlehnsbasis. Er erwartet eine größere Erbschaft.
Er ist hat seit seinem 18. Lebensjahr eine Krankenversicherung bei der Allianz. Nun verlangt das Sozialamt, dass ich für den Betreuten eine Basisversicherung abschließe. Das bedeutet für die Grundsicherung das nur die Hälfte vom Basistarif gezahlt wird. Diese Basisversicherung wird nicht alle Therapien übernehmen und ist mit 596 Euro später mit ca. 107 Euro teurer als der jetzige Tarif. Ich habe gegen den Bescheid vom Sozialamt einen Widerspruch eingelegt. Dieser wurde abgelehnt. Ich bitte um einen Rat. Danke |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo a. schmitt,
verstehe ich das richtig, jetzt muss das Sozialamt mehr bezahlen, als bei dem alten Tarif. Ich würde mir die Begründung der Widerspruchsablehnung genau durchlesen. Wenn der alte Tarif für das Sozialamt tatsächlich niedriger ist, kann ich mir vorstellen, gute Chancen beim Sozialgericht zu haben. Gruß ![]() Heiner |
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#3 | ||
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Zitat:
verstehe ich jetzt gerade nicht so ganz. Wer zahlt nur die Hälfte vom Basistarif? Das Grundsicherungsamt? Die Grundsicherung hat im Rahmen der Leistungsgewährung die angemessenen (vollen) Krankenversicherungskosten zu übernehmen. Klar, wenn der Basistarif der privaten KV günstiger als der Normaltarif ist, dass das Amt dann grundsätzlich verlangen kann, in den billigeren zu wechseln. Allerdings läuft doch das ganze auf (gesicherter) Vorschußbasis, oder? Dann sollte dem Amt doch egal sein, wieviel es zahlt - es kriegt die Kohle ja wieder zurück. Zudem könnte der Wechsel von den Normal- in den Basistarif insofern problematisch sein, dass der Betreute später evt. nicht mehr (oder nur mit Risikozuschlag) in den Normaltarif zurückwechseln kann - bin mir aber nicht ganz sicher; müsste man mal bei der Versicherung nachfragen. Heiner schrieb: Zitat:
mfg |
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#4 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.07.2009
Beiträge: 6
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Zitat:
Der jetzige Tarif kostet monatlich 107 Euro weniger als der Basisvertrag. Seit dem 1.6. soll es ein neues Gesetz geben. Dann müssen Hilfebedürftige nur noch die Hälfte vom Basisvertrag zahlen. Das bedeutet für das Grundsicherungsamt eine Einsparung von etwa 200 Euro. Der Betreute hätte später keine Möglichkeit mehr zu dem jetzigen günstigen Tarif (mit den guten Leistungen) versichert zu werden. Außerdem müßte er später für den Basisvertrag 107 Euro mehr zahlen. Gruß a.schmidt |
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#5 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Zitat:
.Ich wusste gar nicht, dass unter dem Basistarif eine einigermaßen ausreichende Versorgung möglich ist. Bin zwar kein Jurist, aber so wie Du den Fall schilderst, würde ich dies nicht so einfach hinnehmen und ggf. einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen (Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe möglich oder besteht eine Rechtsschutzversicherung?) mfg |
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#6 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo Carlos,
für eine Beschwerde beim Sozialgericht, benötigt man keinen RA. Auch ist das Sozialgericht ist kostenfrei. Es prüft und entscheidet dann. Ich habe nur gute Erfahrungen mit dem SG gemacht. In den überzähligen Fällen hat es gegen das Sozialamt entschieden. Fair und unabhängig. Warum unnötige Kosten durch RA verursachen? Gruß ![]() Heiner |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.07.2009
Beiträge: 6
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Danke Heiner,
gibt es für eine Beschwerde irgendwelche Formvorschriften? Bitte erzähl mal kurz, wie Du das gemacht hast. Noch zur Erläuterung des Falls: Seit dem 1.6.09 müssen die Sozialämter bei den privaten Krankenversicherungen nur noch die Hälfte der monatlichen Beiträge bezahlen. Die andere Hälfte muss die private Versicherung tragen. Mein Betreuter hat zur Zeit für seine Vollversicherung wegen seiner langjährigen Mitgliedschaft einen günstigeren Betrag, als er hätte, wenn er jetzt mit Anfang 50 in die Basisversicherung käme. Da aber das Sozialamt nach den neuen gesetzlichen Vorschriften nur bei der Basisversicherung in den Genuss kommt, nur die Hälfte zahlen zu müssen, ist es klar, dass es drauf besteht. Dem entgegen steht der Sachverhalt, dass mein Betreuter eine größere Erbschaft erwartet und nach Abschluss der Erbauseinandersetzung seine Grundsicherung, die ihm als Darlehn gewährt wird, zurückzahlen muss. Dann muss er von seinem eigenen Geld leben, kommt dann aber nicht mehr in die alte Vollversicherung zurück und muss den vollen und um zur Zeit 107 Euro höheren Beitrag für die schlechtere Basisversicherung zahlen. |
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