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Gutachteneinsicht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gutachteneinsicht im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Aber Anna, nur als kleine Info, die Gerichte sind nicht wild darauf, Menschen unter Betreuung zu stellen. Dies zieht sowohl ...


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Alt 24.07.2009, 13:15   #11
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 163
Standard

Aber Anna,
nur als kleine Info, die Gerichte sind nicht wild darauf, Menschen unter Betreuung zu stellen. Dies zieht sowohl imens viel Arbeit als auch hohe Kosten nach sich. Die Entscheidung hierzu geschieht in dringenden Fällenund in unserem Staat "wohlüberlegt".
Grüße NaDa
NaDa ist offline  
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Alt 24.07.2009, 14:30   #12
Angehörige
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
Standard

Hallo,
aber wen der Betreute das selbst Bezahlen muss da ist das alles egal.
Bei uns wurde falsche Gutachten erstellt (MMS-Test) nur um eine Betreuung zu Bestellen.
Und das man mir sagt: wenn sie eine Kopie von diesen Schreiben machen möchten und die in die Akte legen wollen da werden wir dieses Schriftstück für nichtig erklären.
Ist da die Gerechtigkeit? Was soll man da Denken, wird da "wohlüberlegt"?
Anna
anna ist offline  
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Alt 27.07.2009, 13:35   #13
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 163
Standard

Sag mal Anna, wer hat diese Betreuung denn angeregt?
Grüße NaDa
NaDa ist offline  
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Alt 27.07.2009, 19:32   #14
Angehörige
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
Standard

Hallo,
Sag mal Anna, wer hat diese Betreuung denn angeregt?
Niemand
Im Juli 2006 nach kurzen streit mit einen Herrn vom eine Bank bin ich nach anraten von Ihm zum Vormundschaftsgericht gegangen um mich zu Informieren.
Nach kurzem Gespräch wurde mein Name und sagen wir Herrn notiert und mir wurde gesagt „ sie hören von uns“.
Ab dieser Zeit hat das Vormundschaftsgericht alles unternommen um eine Betreuung zu bestellen.
Am 3.11.2006 wurde ein Psychotherapeutische Gutachter bestellt der ein MMSTE-Test gemacht hat und „angeblich eine senile Demenz“ festgestellt hat. Ich war bei der Befragung dabei und mein Herr hat alle Fragen richtig geantwortet außer zwei, nämlich Kopfrechnen und konnte nicht ein fetzen Papier von der linker gelähmter Seite aufheben.
Es wurde nun eine passende für das Vormundschaftsgericht Gutachten erstellt, und eine Betreuung eingerichtet. Diese Gutachten habe ich zu ersten Mal am 19.06.2009 gesehen. Niemand hat mir gesagt dass ich die Akten ansehen darf.
Jetzt wurde auch ein Neurologe bestellt (22.07.2009) vom Gericht das laut meines Herres( es ist lieb gemeint) keine Untersuchung gemacht hat sondern nur nach mir gefragt hat.

Von Anfang an habe ich gesagt ich habe eine Notarielle Generalvollmacht. Niemand wollte es zur Kenntnis nehmen und niemand hat mir gesagt das beim bestehen einen Notarielle Generalvollmacht keine Betreuung zu bestellen ist.
Erst jetzt nach Rücksprache mit einen Anwalt habe ich erfahren das beim bestehen eine Notarielle Generalvollmacht keine Betreuung nötig ist und habe bestanden das eine Kopie zu dem Akten gelegt werden soll.
Ja, eine Angestellte hat die Kopie mit wiederwillen gemacht und gleichzeitig gesagt: „wen sie das wollen, werden wir die Generalvollmacht für nichtig erklären“. Mein Herr wollte nie eine Betreuung darum hat er die Notarielle Generalvollmacht gemacht.

Ist das alles NORMALL.?
Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Gruß
Anna

Geändert von anna (27.07.2009 um 19:58 Uhr)
anna ist offline  
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Alt 27.07.2009, 19:49   #15
Angehörige
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
Standard

Ist ein Demenz Kranke in der Lage mir Sagen das ein Neurologe da gewesen ist und Ihm so Fragen gestellt hat.
Was soll ich dann Denken?
Gruß
Anna
anna ist offline  
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Alt 08.08.2009, 11:57   #16
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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sofern das gutachten in der gerichtsakte ist:

gehe zum amtsgericht und beantrage die akteneinsicht.

dann kannst du dir ja eine kopie des gutachtens anfertigen lassen.

was du dann mit dem GA machst ist ja deine sache....z.b. an deinen neurologen weiterreichen. mithin dürftest du ja schondeswegen ein berechtigtes interesse haben in deine akte zu sehen.......

viel erfolg!

ausweis nicht vergessen, die kennen dich ja i.d.R. nicht persönlich

FGG - Einzelnorm
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 09.08.2009, 15:02   #17
Angehörige
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
Standard

Hallo,
ich wohne in eine Stadt mit über 250 tausend Einwohnen. Kein Neurologe und kein Psychologe könnt Ihm. Da er niemals zum Behandlung da gewesen ist , will niemand ein Gutachten erstellen.
Die wollen nur eigenen Patient.
Was soll ich noch machen??
Es ist sehr wichtig.l
Jede Antwort ist für mich wichtig und hilfs mir!

Anna
anna ist offline  
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Stichworte
aufhebung betreuung, gutachten

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