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Gutachteneinsicht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gutachteneinsicht im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo noch mal, hat der behandelnde Neurologe das Recht Einsicht in das Gutachten,welches ausschlaggebend für die Einrichtung der gesetzlichen Betreuung ...


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Alt 09.07.2009, 10:05   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
Standard Gutachteneinsicht

Hallo noch mal,
hat der behandelnde Neurologe das Recht
Einsicht in das Gutachten,welches ausschlaggebend für die Einrichtung der gesetzlichen Betreuung war zu nehmen?
So könnte man den Ist-Zustand mit dem Einrichtungszustand gut vergleichen.
Der Ist-Zustand ist jetzt nämlich ein positiv ganz anderer.
Für einen Hinweis bin ich sehr dankbar.
Herzlichst Robertaw
Robertaw ist offline  
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Alt 09.07.2009, 10:42   #2
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 441
Standard

Hallo,

ob jetzt dein Arzt da Einsicht nehmen kann, weiss ich nicht genau (ich denke eher nein?), aber es gäbe den Weg (eigene Erfahrung), dass dein Betreuer für dich Einsicht nehmen kann, es dir aushändigt und du dann dem Neurologen zur Verfügung stellst.
Klappt natürlich nur, wenn du mit deinem Betreuer an sich gut kannst.

Wirst aber Geduld mitbringen müssen, mitunter dauern diese Einsichtnahmen recht lange :-/

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 09.07.2009, 11:29   #3
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
Standard

Hallo,

ich weiß nicht wie das in anderen Ländern geregelt ist. Ich bekomme immer, als Betreuer, eine Kopie des Gutachtens vom VG.

Frag doch einfach deinen Betreuer/-in.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 10.07.2009, 21:18   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 03.07.2009
Beiträge: 8
Standard

Hallo Heiner,
bei uns bekommt der Betreuer nie das Gutachten, manchmal noch nicht einmal der Betreute!
Funny ist offline  
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Alt 10.07.2009, 21:51   #5
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
Standard

Hallo,

das Gutachten wird bei uns in Bayern nicht sofort an den Betreuer geschickt, muß vom VG angefordert werden. Den Betreuer mal fragen.

Gruß
Draconis
Draconis ist offline  
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Alt 11.07.2009, 06:19   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Guten Morgen,

das mit den Gutachten ist so eine Sache.

Manche Gutachter schreiben extra darunter,(so ist das bei Gutachten wohl auch gesetzlich so geregelt) dass die Verwendung des Gutachtens für einen anderen, als den bei der Erstellung angegebene Zweck, nicht zulässig ist bzw. untersagen grundsätzlich die Weitergabe.

An Robertaw: es geht sicherlich um eine Veränderung im Zustand und deswegen soll die Betreuung aufgehoben werden. Am besten macht der Neurologe jetzt ein eigenständiges Gutachten - oder schreibt eine Stellungnahme- zu diesem Thema, und dieses wird bei Gericht eingereicht zusammen mit dem Antrag auf Aufhebung der Betreuung.

Gruss
M. Mohr
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.07.2009, 08:22   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
Standard Gutachteneinsicht

Hallo,
erstmal dank für die Antworten.
An Michaela Mohr: tatsächlich geht es um eine Veränderung im Zustand.
Der Neurologe will eine eigenständige Stellungnahme abgeben.
Ich dachte, es macht Sinn den Inhalt des Gutachtens zu kennen
um sich inhaltlich darauf beziehen zu können.
Gruss Robertaw
Robertaw ist offline  
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Alt 19.07.2009, 21:04   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Genau, sonst könnte der ja was falsch interpretieren.

Mary
mary ist offline  
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Alt 19.07.2009, 21:07   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Gerichtsakte durch RA beiziehen lassen. Ohne Kenntnis der Akte ist keine Stellungnahme möglich.

Es gab ja schon Gutachter, die Gefälligkeitsgutachten erstellten - siehe Spiegelbericht 29/2009, Seite 69 -.

mary
mary ist offline  
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Alt 24.07.2009, 12:53   #10
Angehörige
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
Standard

Hallo,
oder nur ein Gutachten erstellt haben die genau passend ist nur um eine Betreuung zu Bestellen.

Anna
anna ist offline  
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Stichworte
aufhebung betreuung, gutachten

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