Dies ist ein Beitrag zum Thema Gutachteneinsicht im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo noch mal,
hat der behandelnde Neurologe das Recht
Einsicht in das Gutachten,welches ausschlaggebend für die Einrichtung der gesetzlichen Betreuung ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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Hallo noch mal,
hat der behandelnde Neurologe das Recht Einsicht in das Gutachten,welches ausschlaggebend für die Einrichtung der gesetzlichen Betreuung war zu nehmen? So könnte man den Ist-Zustand mit dem Einrichtungszustand gut vergleichen. Der Ist-Zustand ist jetzt nämlich ein positiv ganz anderer. Für einen Hinweis bin ich sehr dankbar. Herzlichst Robertaw
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#2 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 441
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Hallo,
ob jetzt dein Arzt da Einsicht nehmen kann, weiss ich nicht genau (ich denke eher nein?), aber es gäbe den Weg (eigene Erfahrung), dass dein Betreuer für dich Einsicht nehmen kann, es dir aushändigt und du dann dem Neurologen zur Verfügung stellst. Klappt natürlich nur, wenn du mit deinem Betreuer an sich gut kannst. Wirst aber Geduld mitbringen müssen, mitunter dauern diese Einsichtnahmen recht lange :-/ Gruss, MurphysLaw |
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
ich weiß nicht wie das in anderen Ländern geregelt ist. Ich bekomme immer, als Betreuer, eine Kopie des Gutachtens vom VG. Frag doch einfach deinen Betreuer/-in. Gruß ![]() Heiner |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 03.07.2009
Beiträge: 8
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Hallo Heiner,
bei uns bekommt der Betreuer nie das Gutachten, manchmal noch nicht einmal der Betreute! |
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#5 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
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Hallo,
das Gutachten wird bei uns in Bayern nicht sofort an den Betreuer geschickt, muß vom VG angefordert werden. Den Betreuer mal fragen. Gruß Draconis |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen,
das mit den Gutachten ist so eine Sache. Manche Gutachter schreiben extra darunter,(so ist das bei Gutachten wohl auch gesetzlich so geregelt) dass die Verwendung des Gutachtens für einen anderen, als den bei der Erstellung angegebene Zweck, nicht zulässig ist bzw. untersagen grundsätzlich die Weitergabe. An Robertaw: es geht sicherlich um eine Veränderung im Zustand und deswegen soll die Betreuung aufgehoben werden. Am besten macht der Neurologe jetzt ein eigenständiges Gutachten - oder schreibt eine Stellungnahme- zu diesem Thema, und dieses wird bei Gericht eingereicht zusammen mit dem Antrag auf Aufhebung der Betreuung. Gruss M. Mohr |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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Hallo,
erstmal dank für die Antworten. An Michaela Mohr: tatsächlich geht es um eine Veränderung im Zustand. Der Neurologe will eine eigenständige Stellungnahme abgeben. Ich dachte, es macht Sinn den Inhalt des Gutachtens zu kennen um sich inhaltlich darauf beziehen zu können. Gruss Robertaw |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Genau, sonst könnte der ja was falsch interpretieren.
Mary |
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#9 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Gerichtsakte durch RA beiziehen lassen. Ohne Kenntnis der Akte ist keine Stellungnahme möglich.
Es gab ja schon Gutachter, die Gefälligkeitsgutachten erstellten - siehe Spiegelbericht 29/2009, Seite 69 -. ![]() ![]() mary |
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#10 |
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Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
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Hallo,
oder nur ein Gutachten erstellt haben die genau passend ist nur um eine Betreuung zu Bestellen. Anna |
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| aufhebung betreuung, gutachten |
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