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aufhebung der betreuung durch betreuer??

Dies ist ein Beitrag zum Thema aufhebung der betreuung durch betreuer?? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
zu den absurditäten in meiner betreuung werde ich jetzt nicht weiter ausführen.......aber: heute ist mir von einem dritten mitgeteilt worden, ...


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Alt 14.07.2009, 18:02   #1
nam
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Benutzerbild von nam
 
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Beiträge: 562
Standard aufhebung der betreuung durch betreuer??

zu den absurditäten in meiner betreuung werde ich jetzt nicht weiter ausführen.......aber:

heute ist mir von einem dritten mitgeteilt worden, dass "mein" aktueller betreuer gegenüber dem dritten behauptet nicht mehr der gesetzliche betreuer zu sein.

ist das üblich?

mein rechtsverständnis war bisher, dass das gericht eine betreuung anordnet oder aufhebt?

umfasst der omnipotenzwahn "meines" aktuellen betreuers jetzt auch das selbsternannte richteramt?

da jetzt immer mehr daneben geht auch die frage zu der betreuerhaftung.....haftet der betreuer auch für das unterlassen in dem fall, dass er der auffassung ist die betreuung sei nun aufgehoben?

mit lieben grüßen und drei herzkranzgefäßen weniger

nam
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nam ist offline  
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Alt 16.07.2009, 23:22   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Hallo nam,

Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen
heute ist mir von einem dritten mitgeteilt worden, dass "mein" aktueller betreuer gegenüber dem dritten behauptet nicht mehr der gesetzliche betreuer zu sein.

ist das üblich?
für mich ist es üblich, irrationalen Äußerungen von Dritten zunächst keinen Glauben zu schenken und mir meine Informationen aus erster Hand zu holen.

Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen
da jetzt immer mehr daneben geht auch die frage zu der betreuerhaftung.....haftet der betreuer auch für das unterlassen in dem fall, dass er der auffassung ist die betreuung sei nun aufgehoben?
Die Frage ist wohl rhetorisch gemeint. Trotzdem, ja, er würde haften, die Betreuung ist ja tatsächlich nicht aufgehoben.

Gruß
Kohlenklau
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und mittwochs

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Alt 18.07.2009, 22:29   #3
nam
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Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
Standard

hmmmm....ich denke es kommt auf den dritten und damit auf die damit verbundene glaubwürdigkeit an......jedem würde ich auch nicht auf den vorbeifahrenden meinungszug springen....

rhetorisch war die frage leider nicht.......alles in allem eine große farce, die berteuung in der bisherigen form und dem verlauf .....aber dank deiner antwort im hinblick auf die haftung bin ich ja nun schlauer.

erstmal danke!

lg
nam
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Alt 18.07.2009, 23:17   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Zitat:
mein rechtsverständnis war bisher, dass das gericht eine betreuung anordnet oder aufhebt?
Ja sicher ist das so. Natürlich würdest Du über eine Aufhebung/Wechsel informiert werden und einen Beschluss bekommen. Bis dahin ist Dein Betreuer im Amt und wäre haftbar zu machen.
Tina L. ist offline  
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Alt 19.07.2009, 12:26   #5
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,587
Standard Is nu? Oder is nu nich Betreuung?

Hallo nam

Wenn es Dir wichtig ist zu wissen, ob die Betreuung noch besteht oder nicht: Frag einfach beim Gericht nach und berichte, dass Dein Betreuer so was gesagt hat. Fragen ist keine Schande.

Selbstverständlich wirst Du vom Gericht schriftlich über eine Beendigung der Betreuung informiert. Aber vom Beschluss über die Schreibstube zur Post und zu Dir ist ein weiter Weg. Und gelegentlich erlebe ich sogar, dass die Gerichtspost nicht bei meinen Betreuten ankommt, sondern z.B. mit langer Verspätung auf meinem Schreibtisch landet, weil jemand wohlmeinend die Post nachgesendet hat. Nicht ganz schön, aber passiert.

Für das, was bei Dir möglicherweise gerade den Bach runtergeht wünsche ich Dir, dass es nicht so schlimm kommt.
Und auch sonst.
Viel Glück

Imre
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und daraus zu lernen.
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Alt 19.07.2009, 15:19   #6
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
Standard

"is wieder....."

beschluss habe ich bekommen (habe zudem auch nicht den eindruck die richterin nimmt mich nicht für voll)...

betreuerhaftung ist dann noch mal eine baustelle für sich...stöhn, aber es geht neben dem geld auch um das prinzip......ein betreuer der eine betreuung in der katastrophalen form abliefert muss merken, dass er da ein schwerwiegendes fehlverhalten an den tag legt......solange ich das kann, werde ich da nicht locker lassen

lg nam
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