Dies ist ein Beitrag zum Thema Gegenbetreuer verweigert den Willen der zu Betreuenden im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Hab e hier einen Klärungsbedarf.Kurz geschidert :Wir sind 4 Geschwister die jüngste Schwester hat die Betreung in allen Angelegenheiten ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 10
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Hallo
Hab e hier einen Klärungsbedarf.Kurz geschidert :Wir sind 4 Geschwister die jüngste Schwester hat die Betreung in allen Angelegenheiten für unsere Mutter(schizophren).Vor ca 12 Monaten wurde vom Amtgericht ein Gegenbetreuer bestellt(s.a.Bericht "Ganz schön clever" vorca. 9 Monaten haben wir einen Strafantrag gegen die Betreuerin gestellt.Bis heute nirgnes was gehört,außer dass meine Schwester mich als Ersatzbetreuerin per Antrag bei Gericht azetzen wollte und ihren erwachsenen Sohn an meine Stelle vorschlug.Habe ich agbelehnt beim Amtsgericht. Vor kurzen beim Besuch unserer Mutter im Pflegeheim teilte sie uns dies mit-wörtlich: "Ich war bei Angelika (Betreuerin),da war auch zufällig der Mann da den ihr beauftragt habt,der sie überwacht (damit meint sie den Gegenbetreuer. Es ging um das Geld vpm Hausverkauf (145.000,- €).Ich sagte zu dem Mann. von dem Geld möchte ich jedem meiner Kinder einen Teil geben.Der Mann hat sofort nein gesagt," Dann sagte sie noch betrübt zu uns."Aber das Geld gehört doch mir!Ich kann doch damit machen was ich will" Weiterhin sagte meine Mutter noch:"Der Mann den ihr bestellt habt bekommt 200,- € im Monat dafür und das muss ich von meiner Rente bezahlen." Meine Frage kann der Gegenbetreuer den Willen der zu Betreuenden verweigern? Gruß Driger ![]() ![]()
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
normalerweise muss dem Willen des Betreuten Rechnung getragen werden. Aber in Ihrem Fall hat die Mutter eine schwerwiegende Krankeit , schizophren. Es wurde sicherlich ein Gutachten erstellt. Ich kann mir vorstellen, dass in diesem bestimmten Fall, der Wille der zu Betreuendennicht vorrangig ist. Kann aber vom Gericht, an Hand des Gutachtens, festgestellt werden. Gruß ![]() Heiner |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 10
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Gutachten kennen ich keines.Außerdem hat meine Mutter keine Pflegestufe,ist sozusagen privat im Pflegeheim.Sie hat nur eine Betreuung für alles,muss aber alles mitunterschreiben.
Wir die anderen Geschwister haben absolut keine Rechte auf irgendwelche Auskünfte. Rita |
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#4 |
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Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
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So ein Fall ist mir bekannt.
Ihre Mutter darf niemandem was schenken sonst kommt gleich Vormundschaftsgericht und da bekommt man gleich Probleme. Z.B. Mir hat mein Lebenspartner im 3 Jahren 400 Euro für Buskarten geschenkt - da war die HÖLLE los. Obwohl er keine Demenz hat kann er selbst nicht bestimmen, obwohl ich noch zusätzlich eine Notarielle Generalvolmacht habe. Jetzt will das Gericht diese für nichtich erklären um weiter Geld für die Betruung zu kassieren. Gruß Anna |
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