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Verhindern von Geldgeschäften z. Nachteil Betreute??

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verhindern von Geldgeschäften z. Nachteil Betreute?? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen, seit Freitag bin ich mit meiner Schwester zusammen zum vorläufigen gesetzlichen Betreuer bestimmt. Die Betreute ist psyschich sehr ...


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Alt 13.09.2005, 07:49   #1
Rose
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Verhindern von Geldgeschäften z. Nachteil Betreute??

Hallo Zusammen,
seit Freitag bin ich mit meiner Schwester zusammen zum vorläufigen gesetzlichen Betreuer bestimmt. Die Betreute ist psyschich sehr krank und wird auch nach ihrem Aufenthalt in der Psychatrie und der damit verbunden Einstellung mit Mediakamenten aller Warscheinlichkeit nicht der Lage sein, Geldgeschäfte zu tätigen. Sie weiß nicht mehr, wenn sie Geld abhebt, wo es geblieben ist und warum sie es geholt hat. :shock:
Wir haben erst mal die zuständige Bank informiert, aber damit ist es ja nicht getan. Sie könnte per Katalog bestellen oder irgendwelche Verträge unterschreiben, die sie nicht überblickt.
Gibt es eine Möglichkeit, dass man nicht hinter jedem einzelnen getätigten Geschäft herlaufen muss (setzt vorraus man hat Kenntnis davon) was in unserem Fall auch sehr schwierig wäre, denn wir sind nicht vor Ort und müssen immer erst ca 2h fahren, um zur Betreuten zu kommen.
Kann man irgendwo zentral einen Eintrag tätigen lassen, so dass die Betreute keine Möglichkeit hat sich zu schädigen (finanziell)
Denn sie braucht das bischen Geld das sie hat für ihren Unterhalt.
Wäre lieb, wenn mir jemand antwortet. Mir schlottern ganz schön die Knie, weil ich gar nicht abschätzen kann, was auf mich zu kommt.
Danke schon mal.
Eure Rose
 
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Alt 13.09.2005, 22:42   #2
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Rose, was Bestellungen beim Versand angeht, kann man sie genau für dieses Haus sperren lassen. Die Sperrung würde aber dann evtl. so gehen, dass sie die Dinge per Nachnahme schicken und nicht vom Konto abbuchen. Wie es mit einem Hinweis an die Schufa wäre, müsste man sich erkundigen. Wenn Du weißt, welcher Katalog so ins Haus flattert, dort anrufen. Aber die Anforderungen an einen EV scheinen doch sehr hoch zu sein, Begründung gegenüber Gericht, warum, wieso, Verschuldung, Kaufsucht usw.

Wir persönlich sind da bisher bei Gericht und Betreuerin nicht weitergekommen, obwohl gekauft und bestellt wird, auf Teufel komm raus. Es wird aber alles bezahlt, und wenns per Nachnahme kommt, kein Geld da ist, gehts wieder zurück an den Absender. Achtung bei Abbuchungen, aber da kann man die Bank benachrichtigen, dass nur das abgebucht wird, was bekannt ist - Miete, Tel., Strom, Krankenversicherung -

Verbraucher- oder Schuldnerberatung anfragen. Sollte es mal zu Unregelmäßigkeiten bei Zahlungen gekommen sein, wird ohnehin keine Lieferung mehr durchgeführt, Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 14.09.2005, 07:31   #3
Rose
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Danke

Hallo Mary,
danke für Deine schnelle Antwort.
Gruß Rose
 
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Alt 14.09.2005, 22:01   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Rose, mich würde auch mal die Antwort interessieren, wie das Heinz hier halten würde oder andere Betreuerin/innen. Ich habe gerade noch im allerletzten Moment die Kuh vom Eis gekriegt mit nem Kredithai, aber die Betreuerin hierüber informiert. Aber ich habe seit 14 Tg. keinerlei Rückmeldungen von ihr.

Sie überläßt es mir, den EV beim Gericht zu beantragen, damit sie nicht diejenige ist. Kann es denn sein, dass Betreuern die finanz. Lage der Betreuten bekannt ist, ihnen dies ständig mitgeteilt wird, das ignorieren? Was wäre, wenn die Betreute jetzt nix mehr zu essen hätte, aber die Betreuerin nicht informiert? Die Verwandten bekommen doch eher alles mit und wenn sie dann die Betreuerin informieren, kann sie doch nicht so tun, als wären das alles Hirngespinste. Die Verwandten helfen in Notsituationen mit Essen und Zigaretten aus, die Betreute wird sich natürlich nicht an die Betreuerin wenden, weil sie Schiss vor deren Reaktion haben , ich verstehe das Ignorieren nicht. Mal ist 1/2 Jahr Ruhe, dann gehts bei uns Schlag auf Schlag mit Infos, Hilferufe. Und es wird nichts veranlasst, mary
mary ist offline  
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Alt 15.09.2005, 08:23   #5
Technischer Administrator
 
Registriert seit: 20.01.2004
Beiträge: 347
Standard

Hallo Mary,

ich habe eine Betreuten mit EV. Dieser hat sich selbständig einen Handyvertrag mit zwei Handys und allem drumherum gekauft und telefoniert, was das Zeug hielt. Erst als die Rechnungen über 500 Euro kamen, ist mir das zur Kenntnis gelangt. Vodafone hat nach direktem Kontakt alle Verträge zurückgenommen, jedoch sagte mit der Herr von der Rechtsabteilung, dass bei einem EV man einen Schufe Eintrag erwirken kann. Dies hatte ich hier im Forum schon einmal zur Diskussion gebracht.

Die Diskussion findest du hier : http://www.forum-betreuung.de/forum/...ghlight=schufa

Es scheint so zu sein, dass es keine Standardvorgehensweise gibt und die gesetzlichen Betreuer wie immer im luftleeren Raum zu hängen.

Ich denke, dass sich Heinz dazu auch noch melden wird, er ist im Moment jedoch im wohlverdienten Urlaub.

Gruß

Achim
Achim ist offline  
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Alt 15.09.2005, 21:46   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Danke Achim, die Antwort war sehr aufschlußreich. Bei uns müsste es dringend ein EV sein, aber die Betreuerin hat bisher von dieser Maßnahme Abstand genommen. Aber irgendwie kommen wir hier nicht weiter. Nur ich als Angehörige möchte das sehr ungern veranlassen, weil ich dann den Zorn und Hass der Betreuten abkriege. Andererseits ist die Betreuerin auf Infos von uns angewiesen, sieht aber auch keine Veranlassung. Wir drehen uns hier seit Jahren im Kreis und nur noch Streß ab Mitte eines Monats, weil nix mehr an Geld auf dem Konto ist. Meine Idee wäre, alle an einen runden Tisch und beraten. Ich halte den EV mit wöchentlich von 150 € Zuteilung für realistisch, denn es sind nach Abzug aller Kosten rd. 1.300 € zur Verfügung und die sind dann schon Mitte des Mts. weg. Muss sich einer mal vorstellen. Da wird gesoffen, Bier an der Tankstelle besorgt, mit Taxi gefahren, MTV auf volle Power nachts, die Szene hängt sich voll dran. Solltest mal hören, wenn ab dem 28. das Telefon ständig klingelt, was sich da alles meldet, Gruss von mary
mary ist offline  
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Alt 19.09.2005, 12:22   #7
Rose
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Mary,
es ist schade, dass die Betreuerin nicht mit Dir gemeinsam an einem Strang zieht. Das würde größere Probleme in der Zukunft für die Betreute, sowohl auch für Dich ausschließen.
Ich hoffe sehr für Dich und Deine Betreute, dass die Betreuerin einsichtig ist, und Ihr eine gute Lösung findet.
Ich werde jetzt versuchen für meine Betreute eine EV zu bewirken. Denn sie hat keinen Bezug mehr zum Geld. Durch ihre geistige Erkrankung kann sie nicht mehr den Wert des Geldes erkennen. Sie ist aber darauf angewiesen, dass sie ihr bischen Geld für ihre Wohnung und die Nebenkosten (natürlich auch ein Taschengeld) auf der Bank lässt. (Beispiel: sie denkt eine notwendige Reparatur eines Zaunes kostet
100 000 Euro. Jeder der ihr irgendwas erzählt, kann sie zu ihrem Nachteil besch..... weil sie alles glaubt, was andere sagen. Somit kann jemand der clever ist und sie betrügen wollte, sie total ausnutzen. Das möchte ich unbedingt verhindern.
Hoffentlich klappt es. Auch ein Schufa-Eintrag wäre eine große Hilfe. Wenn es mit dem EV geklappt hat, dann kann ich ja mal mit der Bank reden.
@ Achim; Danke, dass man hier Hilfe bekommen kann. Es tut gut zu erkennen, dass man nicht alleine ist.
Gruß Rose
 
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Alt 19.09.2005, 17:45   #8
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Selbstschädigung

Hallo allseits,

mit der Geschäftsfähigkeit und der Feststellung der Unfähigkeit ist das so eine Sache und radio erivan lässt grüßen, von wegen im Prinzip schon, aber praktisch anders.

Also: der Betreute ohne Einwilligungsvorbehalt ist erst einmal geschäftsfähig und kann und darf sich auch selber schädigen. Tun ja andere nicht Betreute auch, wenn ich da allein an all die Raucher denke.

Und dann hat der/die BetreuterIn den Auftrag, zum Wohl der Betreuten zu handeln, praktisch wie Eltern, die den Jugendlichen auch nicht tausend Euro in die Hand drücken (sollten).

Nun hat der/die BetreuerIn verschiedene Möglichkeiten, zum Selbstschutz der Betreuten zu handeln: kann sich mit der Bank in Verbindung setzen, das Taschengeld einteilen (auch ohne EV), kann mit den Vertragspartner Kontakt aufnehmen und denen mitteilen, dass alle Verträge ggfls. storniert würden. Ob das dann auch justiziabel, heißt prozessrechtlich durchfechtbar ist, steht wieder auf einem anderen Blatt. Deshalb ist die Annahme, nur mit EV dürfen Betreute `bevormundet´ werden, etwas irreführend. BetreuerIn kann und darf mehr, als das Gesetz im Wortlaut vorgibt.

Zum Wohl der Betreuten gibt den BetreuerInnen einen Ermessensbereich, den es auch zu verantworten gilt.

Ist die Betreute geistig durch den Wind, ist es naheliegend den EV zu beantragen. Ob er aber auch eingerichtet wird, ist nicht immer logisch. Wie war das noch mit der hohen See, wo man/frau sich wie vor Gericht in Gottes Hand wähnt? Eben drum, weil nicht sofort und unbedingt der EV eingerichtet wird, BetreuerInnen aber gleichwohl in der Pflicht bleiben, Betreute auch vor Selbstschädigung zu bewahren, müssen sie handeln können und dürfen, was allerdings nach meiner Erfahrung manche Geldinstitute nicht verstehen (wollen oder können). Dann weise ich sie darauf hin, dass sie demnächst wieder einige Positionen abschreiben dürfen und sich eventuell einer Regressklage meinerseits stellvertretenden für den Betreuten ausgesetzt sehen. Ähnlich argumentiere ich gegenüber Versandhäusern, Zeitungsverlagen und Inkassounternehmen. Ob EV oder nicht, ist für die Vertragspartner irrelevant, wenn sie letztlich den Kürzeren ziehen oder zumindest es befürchten.

In diesem Sinn viel Erfolg und nur Mut zur eigenen Courage
Heinz
 
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Alt 19.09.2005, 20:23   #9
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,035
Standard Re: Selbstschädigung

Zitat:
Zitat von Heinz Balzer
Hallo allseits,

mit der Geschäftsfähigkeit und der Feststellung der Unfähigkeit ist das so eine Sache und radio erivan lässt grüßen, von wegen im Prinzip schon, aber praktisch anders.

Also: der Betreute ohne Einwilligungsvorbehalt ist erst einmal geschäftsfähig und kann und darf sich auch selber schädigen. Tun ja andere nicht Betreute auch, wenn ich da allein an all die Raucher denke.

Und dann hat der/die BetreuterIn den Auftrag, zum Wohl der Betreuten zu handeln, praktisch wie Eltern, die den Jugendlichen auch nicht tausend Euro in die Hand drücken (sollten).

Nun hat der/die BetreuerIn verschiedene Möglichkeiten, zum Selbstschutz der Betreuten zu handeln: kann sich mit der Bank in Verbindung setzen, das Taschengeld einteilen (auch ohne EV), kann mit den Vertragspartner Kontakt aufnehmen und denen mitteilen, dass alle Verträge ggfls. storniert würden. Ob das dann auch justiziabel, heißt prozessrechtlich durchfechtbar ist, steht wieder auf einem anderen Blatt. Deshalb ist die Annahme, nur mit EV dürfen Betreute `bevormundet´ werden, etwas irreführend. BetreuerIn kann und darf mehr, als das Gesetz im Wortlaut vorgibt.

Zum Wohl der Betreuten gibt den BetreuerInnen einen Ermessensbereich, den es auch zu verantworten gilt.

Ist die Betreute geistig durch den Wind, ist es naheliegend den EV zu beantragen. Ob er aber auch eingerichtet wird, ist nicht immer logisch. Wie war das noch mit der hohen See, wo man/frau sich wie vor Gericht in Gottes Hand wähnt? Eben drum, weil nicht sofort und unbedingt der EV eingerichtet wird, BetreuerInnen aber gleichwohl in der Pflicht bleiben, Betreute auch vor Selbstschädigung zu bewahren, müssen sie handeln können und dürfen, was allerdings nach meiner Erfahrung manche Geldinstitute nicht verstehen (wollen oder können). Dann weise ich sie darauf hin, dass sie demnächst wieder einige Positionen abschreiben dürfen und sich eventuell einer Regressklage meinerseits stellvertretenden für den Betreuten ausgesetzt sehen. Ähnlich argumentiere ich gegenüber Versandhäusern, Zeitungsverlagen und Inkassounternehmen. Ob EV oder nicht, ist für die Vertragspartner irrelevant, wenn sie letztlich den Kürzeren ziehen oder zumindest es befürchten.

In diesem Sinn viel Erfolg und nur Mut zur eigenen Courage
Heinz
Hi heinz
Also sich einfach ohne ew mit der BAnk in Verbindung zu setzten das geht nicht weis ich aus eigener erfahrung.Die dürfen da gar nix sperren ohne ew.

Was kann der Betreur denn mehr als das Gesetz vorgibt?

Ich denke es ist eher so das auch der Betreute machen kann was er will. DAs immer so vernatwortungsvoll klingende Wort"Sorge" dafür geb ich keinen Pfifferling mehr...

Eigentlich alles Quatsch da wird ne Betreuung eingerichetet um zu helfen bzw zu schützen aber in der Praxis gehn oft genug die Betreuten den BAch runter..

Ist jetzt meine Erfahrung ist sicherlich nicht überall so..

lg MOMO
__________________
Momo ist offline  
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Alt 20.09.2005, 07:32   #10
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Heinz,
danke für die Tipps und insbesondere für´s Mut machen.
Gruß Rose
 
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Stichworte
einwilligungsvorbehalt, geschäftsfähigkeit, geschäftsunfähigkeit, schufa, schulden

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