Dies ist ein Beitrag zum Thema ambulante pflege im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, hallo,
mein Lebenspartner hat Pflegestufe 3, 1400 Euro Sachleistung.
Wir finden den 3x täglichen Dienst viel zu viel. Auf ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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Hallo, hallo,
mein Lebenspartner hat Pflegestufe 3, 1400 Euro Sachleistung. Wir finden den 3x täglichen Dienst viel zu viel. Auf Nachfrage wegen Reduzierung erhalten wir die Antwort: die Betreuerin ist weisungsberechtigt. Sie sieht ihn im Jahr, wenn es hoch kommt 4x. Viel Zeit geht auch drauf mit Kämmen, Rasieren, parfümieren. Ein Witz. Gestern haben wir zum ersten Mal Kontoauszüge in die Hand bekommen, aus denen hervorgeht,dass der Pflegedienst zusätzlich 570 Euro kassiert, was von seinem Konto abgeht. Ob wir eine Kopie der monatlichen Abrechnung zur Einsicht bekommen können, nein, nur über die Betreuerin. Wir sind unsicher,ob wir zur Überprüfung das Vormundschgaftsgericht einschalten sollen. Die Betreuerin möchten wir nicht aufsuchen, wir zweifeln inzwischen ihre Kompetenz an. Oder erstmal telefonisch nachfragen, was man damachen kann? Unser Problem ist, dass er keine rechtliche Betreuung braucht, er kann sich mit meiner Hilfe um seine Angelegenheiten kümmern. Auch eine notarielle Beurkundung ist in Arbeit. Fällt einem von Euch etwas ein? Danke im voraus Liebe Grüsse Robertaw |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,587
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Hallo Robertaw
Sie haben schon eine ganze Reihe von Anfragen, weil wohl einiges zwischen Ihnen und der Betreuerin im Argen ist. Es sind auch schon eine Menge Empfehlungen gekommen, die auf eine Überprüfung oder Aufhebung der Betreuung hinauslaufen. Also sich an das Gericht wenden und ggf.einen Anwalt hinzuziehen. Tun Sie das. Viel zu überlegen gibt es da nicht. Das Gericht hat zun prüfen, wie es mit der Betreuung umzugehen hat. Das tut es aber auch nur wenn es weiß, dass da was im Argen ist. Dem Gericht die notwendigen Informationen zukommen zu lassen ist einzig und allein Ihre Aufgabe bzw. die Ihres Partners. Sie können sich Unterstützung über einen Anwalt dazuholen, aber TUN Sie etwas. Sonst wird das nix. Die Tipps und Anregungen im Forum setzen von alleine nix um. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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Hallo Imre,der Antrag auf Aufhebung läuft mit Hilfe ärztlicher Gutachten.
Über die Bedeutung des Forums für uns kann ich nur sagen, dass wir ohne die Hilfestellungen, Tips nicht so weit gekommen wären die Aufhebung zu beantragen. Und sehr zu unserem Erstaunen hat die Richterin zur Überprüfung sofort alles an die Betreuungsbehörde weitergeleitet. Also vielen Dank Robertaw |
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