Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufhebung der Betreuung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zu einem Widerspruch gegen die Betreuung habe ich einige Fragen. Der Rechtsanwalt meiner Tochter hat ihr empfohlen, Widerspruch gegen die ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.06.2009
Ort: Straubing, Niederbayern
Beiträge: 46
|
Zu einem Widerspruch gegen die Betreuung habe ich einige Fragen. Der Rechtsanwalt meiner Tochter hat ihr empfohlen, Widerspruch gegen die Betreuerbestellung einzureichen, da ihre ehemalige Betreuerin und auch der jetzige Betreuer möchten, dass sie in der Behindertenwerkstätte, in der sie 5 Jahre gearbeitet hat und während dieser Zeit auch laufend gemobbt wurde, wieder anfängt zu arbeiten. Des weiteren möchte er, dass sie in das der Werkstätte angehörige Wohnheim zieht oder jemand zu ihr kommt, der ihr beim Einkaufen hilft usw.
Meine Tochter ist aber selbst in der Lage, eine Wohnung in Ordnung zu halten, sie putzt hier ihr Zimmer auch alleine, wäscht ihre Wäsche, bügelt sie anschliessend und räumt alles wieder ordentlich weg. Beim Einkaufen gibt es auch keine Probleme, sie hat öfter für mich Besorgungen gemacht und achtet auch sehr darauf, nicht zu teuer einzukaufen, schaut also auch nach Angeboten. Kochen kann sie auch sehr gut. Auch sind die Punkte, die ihr Betreuer übernommen hat (Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern, Wohnungsangelegenheiten, Erledigung des Postverkehrs im Rahmen des Aufgabenkreises) nicht im Sinne meiner Tochter, da sie dies alles ganz alleine sehr gut bewerkstelligen kann. Der Grund, warum eine Betreuung beantragt wurde, war, weil sie nicht die Einsicht hatte, zu Ärzten zu gehen. Somit hat der Betreuer auch die Gesundheitsfürsorge im Aufgabenkreis. Mittlerweile geht sie aber regelmässig zum Arzt um die notwendigen Untersuchungen machen zu lassen. Auch bei Spezialisten (Frauenarzt, Augenarzt, Nervenarzt) war sie. Nun wollte sie bei der Hausärztin den Befund der Nervenklinik abholen, weil sie diesen braucht, um vom Nervenarzt ein Attest zu bekommen, dass keine Betreuung mehr erforderlich ist. Es wurde ihr zwar ausgehändigt, aber man konnte über die Hälfte kaum lesen. Deshalb ging sie am nächsten Tag nochmal hin um einen leserlichen Befund abzuholen. Daraufhin nahm ihr die Sprechstundenhilfe den Befund weg und sie bekam keinen mehr. Angeblich müsse der Betreuer den Befund abholen. Die Hausärztin meinte auch, sie dürfe nicht einmal einen Mietvertrag unterschreiben. Dazu muss ich anmerken, dass sie keinen Einwilligungsvorbehalt hat. Mit Geld geht sie sehr sorgsam um, kauft nichts, was unnötig ist, hat keine Kredite laufen und ist äusserst sparsam. Deshalb wollte sie, dass der Punkt Vorsorgevollmacht wieder aus dem Aufgabenkreis des Betreuers genommen wird. Als sie dies bei der Anhörung zur Richterin sagte, meinte diese, wenn sie das nochmal verlangt, würde sie einen Einwilligungsvorbehalt machen. Meine Tochter sah dies als Drohung und traute sich darauf nichts mehr zu sagen. Nun möchte sie, wie oben schon erwähnt, Widerspruch gegen die Betreuerbestellung einreichen. Dazu würde mich interessieren, wie man so etwas am Besten formuliert, wohin ich diesen Widerspruch schicken muss (an das Vormundschaftsgericht hier oder an das Landgericht), ob man dazu gleich ein Attest vom Nervenarzt benötigt und ob es da eine Frist gibt. Der Nervenarzt, bei dem sie in Behandlung war, hat ihr, da sie ihm sagte, dass sie die Tabletten, die sie nehmen soll, nicht verträgt, einfach ohne dass er irgendwelche Befunde in Händen hatte, ein anderes Medikament verschrieben. Dieses hatte sehr starke Nebenwirkungen und soll sogar abhängig machen, sie hat es nicht eingenommen. Da der Nervenarzt momentan in Urlaub ist, hat sie einen anderen aufgesucht, dieser sagte, sie solle die Medikamente wegen dieser Nebenwirkungen (Milchfluss, sehr starke Unruhe) sofort absetzen, abwarten, bis der Wirkstoff im Körper abgebaut ist und dann einen Termin vereinbaren, um Untersuchungen zu machen, ob sie überhaupt ein Medikament nehmen muss. Dies passt dem Betreuer überhaupt nicht, als ich ihm das am Telefon sagte, klang er sehr verärgert. Er wollte dann auch sofort mit dem Nervenarzt telefonieren, ich sagte ihm aber, dass das nur die Urlaubsvertretung des behandelnden Arztes ist und er doch abwarten solle, bis dieser wieder vom Urlaub zurück ist. Meine Tochter möchte sich auch einen anderen Hausarzt suchen, weil die Ärztin, bei der sie jetzt ist, immer nur gegen sie geht, anstatt sie zu unterstützen. Es wäre nett, wenn mir jemand Tips geben könnte, wie meine Tochter diesen Widerspruch formulieren soll. |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 200
|
Hallo Auroshika,
irgendwie bekomme ich immer noch kein Bild von deiner Tochter hin, was mir helfen würde deine Fragen zu verstehen. Also: gegen die Betreuung soll vorgegnagen werden, weil deine Tochter an ihrem Arbeitsplatz gemobbt wird, dies aber der Betreuer nicht sieht, resp. dass er wünscht, dass sie außer Haus betreut wird - um ihre lebenspraktischen Kompetenzen zu verstetigen? Ein etwas seltsames Argument, zumal wenn du hier schon geschrieben hast, dass sie euch zu Hause Tassen hinterher wirft - und wohl auch wegen dieser massiven Impulsdurchbrüche unlängst im PKH war... Klar macht deine Tochter zu Hause alles was du ihr sagst - aber auch nur wenn du es ihr sagst - Verantwortung trägst dann du und Entwicklung findet auch nur dann statt, wenn du es willst - so jedenfalls kommt der Text rüber (nimm nur die Sache mit dem Attest, wer konnte es nicht lesen du / deine Tochter oder der Arzt - genauso sauig, wie Ärzte schreiben, können sie dieses krytische Gekrickel auch noch lesen - ferner senden 99% der Ärzte sowas per Fax!). Auc die geschichte mit den nervenärzten nehm ich dir nicht ab - Nervenrzt A macht was, was dir nicht passt - sorry, ist so und dies auch noch ohne Befunde - dabei dürften die Medikamente und deren vorrangig positive Wirkung der Grund dafür sein, dass deine Tochter aus der Klinik entlassen wurde. Nervenarzt B bewertet, ebenso ohne Befund, nein die Nebenwirkungen sind zu hoch, also absetzen - ohne deine Tochter zu kennen...Ich frag mich grad, welcher Arzt verantwortlicher handelt - und ich kann den betreuer verstehen, dass er die Option, lieber andere Medis als keine und ein erneutes Entgleiten der Situation, spricht erneute Hospitalisiserung deiner Tochter höher bewertet - genau dies ist nämliche seine Aufgabe!!! Vielleicht überlegst du dir mal selbst, was es dir bringt, wenn deine Tochter ohne Betreuer da steht.... Gruß M.
__________________
I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet) |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo zusammen,
@Towerowitch: der Antwortton ist doch etwas barsch - vielleicht muss das nicht so sein. ![]() Aber ähnliche Zweifel habe ich auch. Die Fragen wegen dem Widerspruch stehen hinten auf der letzten Seite vom Beschluss. Fristen und wohin- auf jeden Fall. Wenn man ein Attest beifügen kann ist das sicher hilfreich. Den Widerspruch kann man so formulieren wie man ihn meint, mich befremdet allerdings, dass die Tochter hier als sehr selbstständig dargestellt wird aber letztendlich die Mutter doch alles zu machen scheint. Zitat: Nun möchte sie, wie oben schon erwähnt, Widerspruch gegen die Betreuerbestellung einreichen. Dazu würde mich interessieren, wie man so etwas am Besten formuliert, wohin ich diesen Widerspruch schicken muss. Auroshika, Medikamente abzusetzen auf Rat eines Arztes der den Patienten kaum kennt, halte ich für ausgesprochen schädlich. Der Betreuer hat die Verantwortung und die Gesundheitssorge, ich würde mir da auch nicht reinreden lassen wollen, bzw. wäre stinksauer wenn jemand, auch ein Arzt, eine evtl. langfristige Behandlungsplanung über mal so über den Haufen schmeisst. Am Besten wäre die Tochter setzt sich mal alleine hin und überlegt ob sie durch die Betreuung nicht doch ein grösseres Mass an Eigenständigkeit und Sicherheit gewinnen kann. Grüsse Michaela |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.06.2009
Ort: Straubing, Niederbayern
Beiträge: 46
|
Es soll nicht gegen die Betreuung vorgegangen werden, weil meine Tochter am Arbeitsplatz gemobbt wird, sondern weil der Betreuer etwas möchte, was meine Tochter nicht will und sie es ihm aber auch schon gesagt hat. Sie will sich eine eigene Wohnung suchen, aber nicht in einem Wohnheim o. ä. Wie sich jetzt herausgestellt hat, war sie nicht wegen dieser Impulsdurchbrüche im PKH sondern weil sie die Notwendigkeit von Arztbesuchen nicht eingesehen hat. Das hat sich jetzt aber geändert. Das Wutausbrüche meiner Tochter wurden durch die Medikamente nicht besser, sondern schlimmer. Ohne diese Medikamente ist sie wieder ruhiger geworden.
Meine Tochter macht nicht alles, was ich ihr sage. Sie trägt die Verantwortung für ihre Entscheidungen selbst. Das Attest konnte keiner lesen, weder meine Tochter noch ich. Es war nicht handgeschrieben, sondern ausgedruckt und ich nehme an, dass die Druckerpatrone fast leer war. Es ist nicht so dass mir das nicht passt, was Nervenarzt A macht. Und Nervenarzt B kannte meine Tochter von früher. So positiv war die Wirkung von den Tabletten auch wieder nicht. Klar meint der Betreuer, Medikamente einnehmen ist sinnvoll. Aber es kommt doch auch darauf an wie sich der Mensch, der die Tabletten einnehmen muss, fühlt. Wenn meine Tochter ohne Betreuer da steht, wird sie sicher wieder ruhiger. Ist ja auch nicht gut, wenn die Hausärztin sagt, dass sie ohne Betreuer keinen Mietvertrag unterschreiben oder Geld abheben darf. Sie hat dann auch zur Ärztin gesagt, wie sie da selbständiger werden soll, wenn sie nichts mehr ohne Betreuer tun oder entscheiden darf. Und der Meinung bin ich auch. |
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.06.2009
Ort: Straubing, Niederbayern
Beiträge: 46
|
Zitat:
sicher ist eine Behandlung nicht schlecht, aber wenn die Tabletten solche Nebenwirkungen wie Milchfluss und Unruhe haben, ist es doch nicht gut, solche Tabletten weiterzunehmen. Die Adressen wohin Kerstin die Beschwerde schicken muss, habe ich gefunden. Entweder an das Amtsgericht hier oder an das Landesgericht Regensburg. Ein Attest hat sie leider nicht, da der Nervenarzt in Urlaub ist. Sie möchte morgen in der Klinik anrufen, ob die ihr den Entlassungsbericht zusenden können. Kerstin möchte gerne wissen, was passiert, wenn sie Widerspruch einreicht, ob es eine Anhörung gibt und was geprüft wird und ob eine Person ihres Vertrauens dabei sein darf. Da Du Berufsbetreuerin bist, kann ich Dich fragen, ob es wirklich so ist, dass meine Tochter kein Attest mehr ausgehändigt bekommt ohne Einverständnis des Betreuers. Vielen Dank Eva |
|
|
|
|
|
|
#6 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Guten Morgen auroshika,
Medikamente können Nebenwirkungen haben. Es ist manchmal sinnvoll etwas noch zusätzlich gegen diese Nebenwirkungen einzunehmen um den gesamten Behandlungserfolg nicht zu gefährden. Ab und an gibt es auch Alternativen zu der angesetzen Medikation, da muss der Arzt überlegen ob das Präparat gewechselt werden kann. Absetzen ist sehr selten die geeignete Möglichkeit. Nach Deinen Anfangsbeschreibungen war die Behandlung doch erfolgreich, jetzt "rumwurschteln" nur weil eine Urlaubszeit nicht abgewartet werden kann halte ich nach wie vor für nachlässig und falsch. Wenn Rechtsmittel/Widerspruch gegen die Betreuung eingelegt wird, prüft das Gericht. Der Entlassungsbericht aus der Klinik wird wenig Nutzen bringen, der ist dazu eher nicht geeignet. Warum kann man nicht warten bis der behandelnde Arzt wieder da ist? Der kann und sollte eine Stellungnahme zur Aufhebung der Betreuung schreiben. Die Betreuerin wird ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Möglich ist weiter, das die Betreuungsbehörde noch eingeschaltet wird um sich ein Bild zu verschaffen. Die Betreute wird auch angehört, ob Du dabei sein kannst- denn damit meinst Du sicher die Person des Vertrauens- hängt von den näheren Umständen ab, die ich nicht kenne. Deine letzte Frage lässt sich so klar nicht beantworten, grundsätzlich kann eine Betreute zum Arzt gehen, diesen wechseln und auch ihre Atteste und Unterlagen selbständig erhalten. Wenn ich als Betreuerin allerdings sehe, dass damit Schaden angerichtet wird, dass jemand z.B. wahllos mit den unterschiedlichsten Geschichten von Arzt zu Arzt rennt- und sich dabei sprichwörtlich selbst ver rennt- dann verhindere ich das. Das gilt auch wenn ich die Sitution so einschätze, dass jemand mit der reinen Konfrontation seiner aktuellen Diagnose hilflos und unglücklich würde. Meine Betreuten wissen dass ich so vorgehe und sind damit einverstanden, das wird von Kollege zu Kollege allerdings sicher unterschiedlich gehandhabt. Ich habe noch einige Verständnisfragen: aus welchem Grund muss jetzt eine derart unziemliche Hast an den Tag gelegt werden, das nicht einmal die Rückkehr des Arztes aus dem Urlaub abgewartet werden kann? Rechtsmittel können zunächst fristwahrend sehr formlos eingelgt werden, mit dem Nachsatz, dass die Begründung und das ärztliche Attest nach dessen Urlaub nachgereicht werden. Bitte erlaube mir noch eine kleine kritische Anmerkung, ihr wart sehr froh über die eingerichtet Betreuung als Kerstin Euch noch terrorisierte, habt aber sofort nach Besserung der Situation angefangen zu nörgeln, dass die Betreuerin alles anders macht wie ihr wolltet und dachtet. Wessen Wunsch ist jetzt wirklich die Aufhebung? Psychische Erkrankungen können sich, gerade unter dem Einsatz von Medikamenten in der äusseren Erscheinungsform schnell "bessern", langfristig ist damit nicht unbedingt wirklich etwas erreicht. Ich halte es -obwohl ganz von aussen und ohne nähere Kenntnis- für ziemlich unverantwortlich nach so kurzer Zeit zu sagen: alles wieder o.k. jetzt wird nichts mehr gebraucht, weg damit. Weg mit dem Medis, weg mit der Betreuung. Ich benutze im Alltag dazu gerne das Beispiel mit dem gebrochenen Arm, keiner würde sich trauen einem Chirurgen die Verordnungen und Behandlungen vorzuschreiben. Bei psychischen Erkrankungen geht das immer ganz schnell. Denkt noch einmal darüber nach bitte und hetzt nicht durch die Gegend. Grüsse Michaela Mohr |
|
|
|
|
|
#7 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 200
|
Zitat:
sorry, wenn ich gestern etwas ruppig rüber kam - kamen beim Lesen einfach 2 alte Geschichten in den Kopf und mit ihnen die affektive Beteilung... Dennoch bleiben für mich ein paar Fragen offen: Deine Tochter will nicht mehr in die WfbM - okay, mir sträubt sich auch immer das nackenhaar, wenn ich eine betreten muss - was will sie denn stattdessen machen? Gleichzeitig wünscht sie sich eine eigene Wohnung - Kostenfrage? Ferner bedeutete dies den kompletten Wegfall des gewohnten Lebensumfeldes (Familie) als auch des 2. Milieus, daran musst du denken! Wenn der Betreuer diese Idee nicht gut findet, kann ich dies fachlich durchaus nach voll ziehen und würde ihm zustimmen. Die Notwendigkeit Arztbesuche nicht einzusehen, halte ich doch für eine verkürzte Fassung der Gründe, denn es gibt viele Menschen die 20-30 Jahre keinen Arzt aufsuchen und dennoch nicht betreuungsbedürftig sind. Zunächst einmal muss deine Tochter krank gewesen sein - wie auch immer - und durch ihr Handeln (nicht zum Arzt gehen) sich oder andere Personen so massiv gefährdet haben, dass das Gericht hier eingreifen musste. Das Hin und Her ,mit den Tabletten durchblicke ich nicht, klar wäre es toll wenn das Gilftzeug nur die Sympthomatik beseitigen würden und keine Nebenwirkungen hätten. Tabletten die Nebenwirkungen haben generell zu verteufeln, ist aber verkehrt (musste ich auch erst in vielen Jahren lernen) - nimm einfach mal Kortison oder ne Chemotherapie. Und grundsätzliche reagieren Menschen verschieden auf die Tabletten und vielen was geschieht steht in keinem Beipackzettel. Wenn es dir nichts ausmacht, könntest du mal posten, was Kerstin bekommen hat und sollte (geht auch per PN). Was die geschichte mit der hausärztin anbelangt, so haben deren Aussagen doch keinen Zusammenhang mit dem was der betreuer wünscht oder worauf er sich einlassen würde. Vielleicht verhandelt ihr mal gemeinsam.... Gruß M.
__________________
I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet) |
|
|
|
|
|
|
#8 |
|
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 441
|
Hallo auroshika,
ganz kurz zu den beschriebenen Nebenwirkungen. Solche können zu Beginn einer Behandlung auftauchen, müssen aber nicht zwingend bleiben. Viele Nebenwirkungen tauchen in den ersten 4 Wochen auf und gehen dann, weil der Körper sich auch umstellt. Gerade Unruhe kann unangenehm sein, vergeht aber meistens. Wenn möglich sollte noch ein Weilchen verharrt werden, besonders, wenn sonstige Effekte durchaus positiv sind. Gruss, MurphysLaw |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| aufhebung betreuung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|