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Mietvertrag bei Einwilligungsvorbehalt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietvertrag bei Einwilligungsvorbehalt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ein Betreuter mit Ev und im Insolvenzverfahren möchte sich aus einer Einrichtung der Drogenhilfein in eine eigene Wohnung verselbstständigen, was ...


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Alt 18.08.2009, 17:53   #1
Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von dora88
 
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 136
Standard Mietvertrag bei Einwilligungsvorbehalt

Ein Betreuter mit Ev und im Insolvenzverfahren möchte sich aus einer Einrichtung der Drogenhilfein in eine eigene Wohnung verselbstständigen, was ich auch unterstütze.

Nun sucht er eine Wohnung und trifft immer auf Absagen, wenn er seine Betreuung oder seine jetzige Einrichtung ins Spiel bringt.

Unsere Wohnungsbaufirmen vermieten fast nur Wohnungen in sozial belasteten Stadtgebieten, wo ich ihn nicht gerne hinziehen lassen würde.

Nun fragt er
1. ob er denn seine derzeitige Einrichtung als Drogenhilfe dem Vermieter gegenüber bezeichnen muß. Hier bin ich der Meinung, dass das nicht notwendig ist.
2. möchte er er nicht angeben, dass er unter Betreuung steht. Und das finde ich fragwürdig. Bei einem Ev darf er nach meinem Kenntnisstand den Mietvertrag gar nicht selbst unterschreiben.

was sagt Ihr denn dazu ?

Viele Grüße Dora
dora88 ist offline  
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Alt 18.08.2009, 19:47   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo dora 88,

da Verträge die der Betreuer nicht genehmigt (bei EV) rechtlich unwirksam sind ist das natürlich schwierig. Der Mietvertrag wäre ungültig ohne Deine Unterschrift.

Andereseits kann einem und vor allem dem Betreuten das Gezicke der Vermieter natürlich total die Laune- und die Möglichkeiten- verhageln.
Wie wäre es mit einer halb legalen Möglichkeit? Ich gebe zu, ich bin`s leid dass meine Klienten immer wieder Nachteile auf Grund von bloßen Vorurteilen haben sollen.
Also das wäre dann so, er unterschreibt den Vertrag erst mal alleine und mit grösster Selbstverständlichkeit schickst Du sofort danach Dein ausdrückliches Einverständnis zur Anmieteung an den Vermieter. Damit hat er dann den schwarzen Peter, müsste zugeben dass er - nach seinen Einschätzungen- Deinen Klienten genommen hätte aber jetzt einen Rückzieher macht, falls der Vertrag damit geplatzt wäre. Gerne macht das dann niemand mehr.
Vielleicht hilft das, aber rein rechtlich gesehen ist das sicher kein lupenreines Vorgehen obwohl jemandem aus einer Betreuung ja keine Nachteile entstehen sollten- theoretisch.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.08.2009, 20:14   #3
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
Standard

Hallo Dora88,

schade, dass Dein Betreuter solche Erfahrungen machen muss. Ich muss sagen, ich habe eher bisher das Gegenteil erfahren. Die Vermieter waren oft recht dankbar, dass es noch einen zweiten Ansprechpartner gab und sahen Ihre Rechte als Vermieter durch die bestehende Betreuung irgendwie geschützt.
Vielleicht bestehen hier die Vorbehalte mehr aus seiner Herkunft aus dem Drogenhilfeverein? Die Angst vor Rückfälligkeit und den damit evtl. Folgen? Vielleicht könnte er dies irgendwie versuchen nicht zu erwähnen. Pech ist nur, wenn die Vermieter von dem vorherigen Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wollen.

Ich wünsche Euch jedenfalls viel Erfolg bei der Wohnungssuche!
BetrKl ist offline  
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Alt 18.08.2009, 23:11   #4
Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von dora88
 
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 136
Standard Vielen Dank für die Beiträge

da waren jetzt gute Denkanstösse für mich dabei. Klar ist, dass der Vermieter erfahren muß, dass der Mieter unter Betreuung steht, weil sonst der Mietvertrag rechtlich schwebend unwirksam ist.
Ob es eine machbare Taktik ist, das vorher oder nachher bekanntzugeben kann eine Frage sein. Immerhin kann der Vermieter
aus rechtlicher Sicht den Mietvertrag anschliessend auflösen.
Ich bin gerade bei Suchtvergangenheit, die hier auch erst 2 Jahre zurückliegt dafür, mit offenen Karten zu spielen.
Ich finde, hier ist der Betreute tatsächlich mit seiner Vergangenheit konfrontiert und auch mit der Notwendigkeit abstinent zu bleiben .
Aber natürlich wäre es mies, wenn mein Betreuter, der sich wirklich hoffnungsvoll auf den neuen Weg macht, der Neuanfang so schwer gemacht wird.
Vielen dank und viele Grüße Dora
dora88 ist offline  
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Alt 19.08.2009, 06:02   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Guten Morgen Dora,

Du hast recht, mir ist beim Lesen gestern die Suchtkrankheit irgendwie "durchgewitscht", sorry.

Ich bin wohl viel zu sehr bei einem meiner Klienten gewesen aus der Obdachlosenszenerie. Er jetzt schon die 7. Absage bei von der Stadt vermitteltem Wohnraum - und das alleine weil er, bzw. mehr sein Bruder, "bekannt" ist.

An BetrKl: bei uns hat eine grosse Wohnungsbaugesellschaft jetzt verlauten lassen, dass sie nicht mehr an Betreute vermieten werden/wollen. Die Betreuer sind Ihnen zu "schwierig"Früher war das anders. Mit Privatvermietern habe ich nicht allzuviel Erfahrung.

(Dora, hoffentlich hab ich jetzt Deinen Thread nicht völlig thematisch entfremdet)

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.08.2009, 09:29   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
An BetrKl: bei uns hat eine grosse Wohnungsbaugesellschaft jetzt verlauten lassen, dass sie nicht mehr an Betreute vermieten werden/wollen. Die Betreuer sind Ihnen zu "schwierig"Früher war das anders. Mit Privatvermietern habe ich nicht allzuviel Erfahrung.
Eine spezielle Problematik, da es gegen die Person des Betreuers gerichtet ist und nicht gegen den potentiellen Mieter. Trotzdem hat dieser unter den Folgen zu leiden. Daher die Frage, ob hier nicht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greift.
AGG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ? Wikipedia
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Kohlenklau ist offline  
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Stichworte
drogen, einwilligungsvorbehalt, mietvertrag, wohnungsangelegenheiten

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