Dies ist ein Beitrag zum Thema Ein verflixter Fall, brauche Rat im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und durch einen glücklichen Zufall auf dieses Forum gestossen . Nun zu meiner ...
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 2
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Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und durch einen glücklichen Zufall auf dieses Forum gestossen . Nun zu meiner Geschichte: Mein Vater (geschieden, meine Schwester und ich sind die nächsten Angehörigen) liegt nach einer Bypass-OP auf der Intensivstation. Durch unzählige Komplikationen mußte er immer wieder ins künstliche Koma gelegt werden. Das ganze zieht sich nun schon fast 2 Monate. Die wenigen Male die er zu Anfang bei Bewusstsein war, war er ziemlich verwirrt. Da er ja nun keine Entscheidungen treffen konnte, mußte ziemlich schnell jemand für die medizinische Betreuung gefunden werden, weil eine weitere Eingriffe bevorstanden. Ich war mit meiner Schwester einig darüber, dass sie diese Betreuung übernehmen solle, da sie von berufswegen über bessere medizinsche Kenntnis verfügt. Wer evtl. weitergehende Betreuungen übernehmen soll, war noch nicht geklärt. Da ich aber gerne das Haus meiner Eltern kaufen möchte und somit vor einer Versteigerung, die ende August angestanden hätte retten möchte, hat sich meine Schwester darum gekümmert, nun auch die weitergehende Betreuung zu übernehmen. Sie sagte mir, dass ich, weil ich das Haus meiner Eltern kaufen möchte, nicht die Betreuung übernehmen darf. Meine Cousine wurde als Ersatzbetreuerin für den Hauskauf bestellt. Letzte Woche mußte meine Schwester zum Amtsgericht, wo ihr wohl der Betreuerausweis ausgestellt wurde. Dort wurde sie gefragt, ob es eine Bankvollmacht für die Konten meines Vaters gebe und sie verneinte dies, obwohl sie genau wußte dass ich eine Bankvollmacht über seine Konten schon seit längerer Zeit habe. Ich fragte sie, warum sie denn lügen würde und sie sagte mir dass sie die Bankvolmacht braucht, um die betreuerischen Dinge zu regeln. Ich konnte ihr das Ganze so nicht glauben und wir gerieten in einen heftigen Streit und sie schmiss mich unter üblen beschimpfungen quasi aus dem haus. Ich habe kein gutes Gefühl dabei, meiner Schwester allein die Betreuung inkl. Bankvollmacht zu überlassen und schon gar nicht nach ihrer heftigen Reaktion. Meine Schwester redet schon ständig von Beerdigung und maschinen abstellen, während ich hoffe, dass mein Vater wieder irgendwann gesund wird, auch wenn es noch ein langer Weg ist. Deshalb bin ich zum Amtsgericht gegangen und habe eine Betätigung der Bank meines Vater vorgelegt, aus der hervor geht, dass ich Kontovollmacht habe. Weiterhin habe ich beantragt die Betreuung zussammen mit meiner Schwester zum Wohle meines Vaters zu übernehmen. Nun meine Frage: Kann ich die Betreuung für meinen Vater zusammen mit meiner Schwester übernehmen oder darf ich es tatsächlich nicht, weil ich das Haus meiner Eltern kaufen möchte? Kann meine Schwester mir die Bankvollmacht streitig machen und diese übernehmen? Für Eure Hilfe oder Beiträge bin ich sehr dankbar
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
diese Frage ist hier schon mehrfach gestellt worden, es gibt auch eine Suchfunktion. Ich darf einen Beitrag von Stracciatellamaus zitieren: Grundsätzlich ist es so, dass die Vermögenssorge gar nicht mit in der Betreuung hätte angordnet werden dürfen, zumindestens nicht für die Konten, für die eine Bankvollmacht durch den Vater erteilt wurde. Die Vermögenssorge im Rahmen der Betreuung wäre unverzüglich aufzuheben, da Vollmacht existiert. Sofern die Bankvollmacht missbräuchlich ausgeübt wird, kann dafür ein Kontrollbetreuer eingesetzt werden, der aber nicht zwangsläufig die Schwester sein muss. Oftmals empfiehlt es sich dabei, wenn das Gericht eine unbeteiligte Dritte Person einsetzt. Mit freundlichen Grüssen Stracciatellamaus Hoffe, es konnte geholfen werden, Gruss Andreas |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 2
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Das mit der Bankvollmacht habe ich inzwischen auch schon aus dem Forum herauslesen können, aber trotzdem vielen Dank Andreas, dass du mir meine Frage nochmal beantwortet hast.
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| angehörige, bankvollmacht, ergänzungsbetreuer, hauskauf durch betreuer, übernahme der betreuung, vermögensvollmacht, vollmacht |
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