Dies ist ein Beitrag zum Thema GEZ Gebühren im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo nochmals,
ich habe mir mal die Mühe gemacht und die betr. "Rechtsgrundlage" des sog. Rundfunkgebührenstaatsvertags herausgesucht. Dort steht unter ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 | ||
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
|
Hallo nochmals,
ich habe mir mal die Mühe gemacht und die betr. "Rechtsgrundlage" des sog. Rundfunkgebührenstaatsvertags herausgesucht. Dort steht unter § 6 Abs. 5: Zitat:
)Zuvor wird im gleichen Paragraphen noch auf das Wesentliche hingewiesen, nämlich dass betr. Sozialleistungsempfänger - auf Antrag -von den Gebühren zu befreien sind. Mir fällt momentan keine andere "Behörde" ein, die - wenn sich nachträglich herausstellt dass ein Bürger versehentlich (auch aus Versäumnisgründen) zuviel gezahlt hat - keine Rückerstattung gewährt - vor allem, wenn es um kurze Zeiträume geht. Gut, da gibt es noch den § 6 Abs 3 der o.g. Bestimmung, auf die seltsamerweise - soviel ich sehe - in keinem "Merkblatt" hingewiesen wird: Zitat:
Klingt aber sehr nach Ermessen und dürfte wohl auch Glückssache sein... mfg Geändert von carlos (14.07.2010 um 14:00 Uhr) |
||
|
|
|
|
|
#12 |
|
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
|
Auf den Bdb-Seiten gefunden:
"GEZ Ausnahmeregelung für Betreuer: Beim Verfahren zur Gebührenbefreiung hat die GEZ dem Vorschlag des BdB zugestimmt, zunächst und bis auf Widerruf von Berufsbetreuern ausgestellte Beglaubigungen zu akzeptieren." Kennt ihr das? |
|
|
|
|
|
#14 |
|
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
|
Liebe zeiten,
leider hat mir der bdb vor 5 jahren nicht geschrieben, denn er wusste noch gar nicht, dass es mich gibt, und Geld habe ich ihm damals auch nicht bezaht. Ich freue mich aber trotzdem, dass ich jetzt nachlesen konnte, welche Erfahrungen die anderen mit solchen Beglaubigungen machen, denn im Thema "Vollmacht" hätte ich nicht gesucht. Garfield |
|
|
|
|
|
#15 |
|
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
|
Moin, ich tau das hier mal wieder auf, da der Tenor wohl passt.
Die Abmeldung bei der GEZ geht ja mit der Anmeldung einher. Wenn der Klient es bis dato geschafft hat sich dieser Bande zu entziehen dann könnte trotz teilweiser und dauerhafter bestehender Befreiungsgründen der "regeltreue" Betreuer seinen Klienten in die Falle locken und der Gutmütigkeit der GEZ aussetzen... Sollte/muss man also schlafende Hunde wecken? |
|
|
|
|
|
#16 |
|
Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
|
Auftauen ist gut - der thread ist ja schon ziemlich "eingefroren" mit der Zeit...
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| gez, gez-gebühren, haftung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|