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GEZ Gebühren

Dies ist ein Beitrag zum Thema GEZ Gebühren im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo nochmals, ich habe mir mal die Mühe gemacht und die betr. "Rechtsgrundlage" des sog. Rundfunkgebührenstaatsvertags herausgesucht. Dort steht unter ...


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Alt 14.07.2010, 13:49   #11
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Hallo nochmals,

ich habe mir mal die Mühe gemacht und die betr. "Rechtsgrundlage" des sog. Rundfunkgebührenstaatsvertags herausgesucht. Dort steht unter § 6 Abs. 5:
Zitat:
Der Beginn der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
wird in der Entscheidung über den Antrag auf den Ersten des
Monats festgesetzt, der dem Monat folgt, in dem der Antrag
gestellt wird; wird der Antrag vor Ablauf der Frist eines gültigen
Befreiungsbescheides gestellt, wird der Beginn der neuen Befreiung
auf den Ersten des Monats nach Ablauf der Frist festgesetzt.
(Komischerweise fällt mir hierzu jetzt das Lied von Reinhard Mey ein mit dem "Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars...")

Zuvor wird im gleichen Paragraphen noch auf das Wesentliche hingewiesen, nämlich dass betr. Sozialleistungsempfänger - auf Antrag -von den Gebühren zu befreien sind.

Mir fällt momentan keine andere "Behörde" ein, die - wenn sich nachträglich herausstellt dass ein Bürger versehentlich (auch aus Versäumnisgründen) zuviel gezahlt hat - keine Rückerstattung gewährt - vor allem, wenn es um kurze Zeiträume geht.

Gut, da gibt es noch den § 6 Abs 3 der o.g. Bestimmung, auf die seltsamerweise - soviel ich sehe - in keinem "Merkblatt" hingewiesen wird:

Zitat:
Unbeschadet der Gebührenbefreiung nach Absatz 1 kann die Rundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien


Klingt aber sehr nach Ermessen und dürfte wohl auch Glückssache sein...

mfg

Geändert von carlos (14.07.2010 um 14:00 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 09.11.2010, 22:28   #12
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
Standard

Auf den Bdb-Seiten gefunden:

"GEZ Ausnahmeregelung für Betreuer: Beim Verfahren zur Gebührenbefreiung hat die GEZ dem Vorschlag des BdB zugestimmt, zunächst und bis auf Widerruf von Berufsbetreuern ausgestellte Beglaubigungen zu akzeptieren."


Kennt ihr das?
Garfield ist offline  
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Alt 09.11.2010, 22:48   #13
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
Kennt ihr das?
klar. seit 5 jahren oder so: Vollmacht
__________________
10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen.

zeiten ist offline  
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Alt 09.11.2010, 23:24   #14
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
Standard

Liebe zeiten,

leider hat mir der bdb vor 5 jahren nicht geschrieben, denn er wusste noch gar nicht, dass es mich gibt, und Geld habe ich ihm damals auch nicht bezaht.
Ich freue mich aber trotzdem, dass ich jetzt nachlesen konnte, welche Erfahrungen die anderen mit solchen Beglaubigungen machen, denn im Thema "Vollmacht" hätte ich nicht gesucht.

Garfield
Garfield ist offline  
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Alt 20.11.2011, 09:36   #15
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Moin, ich tau das hier mal wieder auf, da der Tenor wohl passt.

Die Abmeldung bei der GEZ geht ja mit der Anmeldung einher.
Wenn der Klient es bis dato geschafft hat sich dieser Bande zu entziehen dann könnte trotz teilweiser und dauerhafter bestehender Befreiungsgründen der "regeltreue" Betreuer seinen Klienten in die Falle locken und der Gutmütigkeit der GEZ aussetzen...

Sollte/muss man also schlafende Hunde wecken?
gonzo ist offline  
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Alt 20.11.2011, 15:01   #16
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Auftauen ist gut - der thread ist ja schon ziemlich "eingefroren" mit der Zeit...
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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gez, gez-gebühren, haftung

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