Dies ist ein Beitrag zum Thema GEZ Gebühren im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Frage:
Betreuer meldet einen wohungslosen Betreuten bei der GEZ an.
(Ohne das Wissen des Betreuten)
Nach Betreuerwechsel und Sichtung der ...
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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Frage:
Betreuer meldet einen wohungslosen Betreuten bei der GEZ an. (Ohne das Wissen des Betreuten) Nach Betreuerwechsel und Sichtung der Akten kommt es zur in Kenntnissetzung des Betreuten. Kopf auf Tischplatte knall........ GEZ weigert sich eine Abmeldung des Betreuten zu akzeptieren (es besteht kein Einwilligungsvorbehalt!) Wer haftet für die aufgelaufenen Gebühren und wie kommt der Betreute wieder raus aus der Nummer? Danke für die Antworten!
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#2 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
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Entschuldigung, zuerst eine Gegenfrage. Aber welche Adresse wurde hier angegeben, wenn doch der Betreute anscheinend wohnungslos ist?
Es wäre hier die Frage: Gibt es Geräte (Fernseher/ Radio) und wo befinden sich diese, bzw. sind angeschlossen? |
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#3 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 200
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Zitat:
Autoradio, Taschenradio reichen doch aus - ob die angeschlossen sind, interessiert die GEZ nicht wirklich, solange sie funktionsbereit da stehen, wird davon ausgegangen ![]() Gruß M.
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I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet) |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo,
die GEZ interessiert eigentlich nur die Anmeldung. Damit wurde angezeigt, daß empfangsbereite Radios, TV-Geräte und/oder Computer zur Verfügung stehen. Wenn auch während der Wohnungslosigkeit diese Geräte bereitgehalten wurden, dann besteht auch Gebührenpflicht und Gebührenpflichtiger ist der Betreute. Die Gebührenpflicht erlischt erst nach einer schriftlichen Abmeldung bei der GEZ, nicht alleine durch den Nichtbetrieb von Geräten. Der Betreuer wird doch einen Grund gehabt haben, die Anmeldung vorzunehmen. Einfach so, auf blauen Dunst wird er doch nicht gehandelt haben!? Wer hat den das Formular unterschrieben? Akzeptiert die GEZ eine Abmeldung für die Zukunft oder die Vergangenheit nicht. Für die Vergangenheit wird schwierig, da kann man nur auf Kulanz der GEZ hoffen (Niederschlagung, hilfsweise Erlass der Forderung), unter der Voraussetzung einer aktuellen Gebührenpflichtbefreiung. Für die Zukunft dürfte es keine Probleme geben. Die Abmeldeformulare erhält man z.B. in Sparkassenfillialen. Die GEZ steht dann in der Beweispflicht. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#5 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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die adresse, die angegeben wurde ist eine adresse unter der der betreute seinen postverkehr regelt.
es gibt weder wohnung noch geräte seitens des betreuten! über die anmeldung wurde nicht gesprochen und kam durch zufall (sichtung der betreuer-akte) nach betreuerwechsel zu stande. anmerkung: der betreuer wurde übrigens aufgrund der art und weise der führung der betreuung entlassen (§1908b BGB) es gibt keinen einzigen einwilligungsvorbehalt! wer bezahlt denn die rechungen? der verdacht liegt nahe, dass der betreuer seine karge entlohnung als gez-beauftragter aufbessert....wie kommt man sonst so zu einer entscheidung? kann es mir nicht erklären...... das wohl des betreuten wie auch der weitere sinn des materiellen betreuungsrechtes finden hier wohl eher keine gewichtung im handeln des betreuers........ kann der betreuer auch einen kircheneintritt veranlassen? langsam wird es hier echt absurd......
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#6 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Ich habe in der Beziehung gute Erfahrung mit der GEZ gemacht.
Sozialhilfebescheid (Nachweis über die Dauer der Sozialhilfe/SGB II) dazu ein beglaubigter Betreuerausweis und schon verzichtet die GEZ auf die Gebühren. Was andere Betreuer so machen will ich nicht kommentieren, aber man kann sehr viel "Dummheiten" mit einem Betreuerausweis anrichten. Wen interessiert denn schon das Gesetz? ![]() Gruß ![]() Heiner |
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#7 | |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Zitat:
auch für die Vergangenheit ?
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#8 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo Kohlenklau,
ich habe tatsächlich erfahren, dass die GEZ, bei Nachweis von Sozialhilfe in der Vergangenheit, auf eine Bezahlung der Rechnungen aus Kulanzgründen verzichtete. Unglaublich aber wahr! Gruß ![]() Heiner |
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,587
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Moin Moin
Und Wieder der Verein mit dem Dauerabo für die Preisverleihung der bleiernen Pickelhaube: Die liebe GEZ... Spaß beiseite: Wenn der Vorbetreuer den Betreuten bei der GEZ angemeldet hat, ohne dass dieser eine Wohnung, einen Heimplatz, ein Taschenradio oder einen Fernseher für seinen Obdachlosenrucksack oder sonst was gehabt hat, hat er Mist gebaut. Ihn in die Pflicht zu nehmen macht wahrscheinlich mehr Aufwand, als bei der GEZ zu kündigen und dort mitzuteilen, dass die alten Schulden nicht gezahlt werden können wg. GSIG, ALG2 oder sonst was, wenn nix an Vermögen oder Einkommen da ist. ![]() Die GEZ ist zwar gnadenlos verschnarcht, aber wenn man es schafft, dass nicht ein Computer die Post beantwortet, sondern ein Mensch sich um das Anliegen kümmert, werden durchaus auch Altforderungen fallen gelassen. Hierfür muss man sich dann aber auch gute Gründe einfallen lassen. Z.B. - es ist aufgrund der gesundheitlichen oder sonstigen Situation nicht mehr mit höherem Einkommen zu rechnen. oder: Die GEZ solle selbst entscheiden, wie hoch sie die Kosten in dieser Angelegenheit noch treiben möchte, obwohl sie sowieso darauf sitzen bleibt. oder: s.o. und die Mitteilung, dass weitere Schreiben der GEZ in Zukunft nur noch zur Akte genommen werden... Der Kontakt zur GEZ muss beim daran arbeiten Freude bereiten. Den Spaß muss sie abkönnen - und für einen selber ist das auch nur zuträglich. MfG Imre Holocher
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#10 | ||
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Zitat:
Von Kulanz keine Spur, obwohl ich als Betreuer (die Betreuung besteht wohl nicht grundlos ) um solche gebeten hatte.Der betr. Satz, auf die die GEZ ihr Handeln stützt, steht bekanntermaßen in den betr. Anschreiben: Zitat:
Wenn man in anderen Sozialleistungsbereichen Anträge stellt, so wirken diese i.d.R. ab dann oder sogar rückwirkend ab Monatsanfang. Bekanntermaßen werden ALG2- Bescheide oftmals erst in dem Monat zugestellt, ab dessen Beginn bereits die Leistung anläuft. Logischerweise würde der gemeine Bürger dann davon ausgehen, dass erst mit der Bewilligung die Sache auch spruchreif ist. Der von der GEZ dabei hinzuzitierte Amstschimmel, bereits vor Erstellung des regulären Bescheids vorsorglich einen Antrag zu stellen und später zusätzlich den Originalbescheid bzw. eine amtliche Bestätigung nachzureichen, bringt somit - obwohl die eigentlich wesentlichen Befreiungsvoraussetzungen nachgewiesen sind, in dem genannten Fall zusätzliche Einnahmen.... mfg Geändert von carlos (14.07.2010 um 12:59 Uhr) |
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