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Kredit vom Betreuten?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kredit vom Betreuten? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, mich beschäftigt ein für dieses Forum wohl eher ungewöhnliches wie auch ein wenig heikles Problem: Ich bin Betreuer ...


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Alt 31.08.2009, 20:10   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.08.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 2
Standard Kredit vom Betreuten?

Hallo zusammen,

mich beschäftigt ein für dieses Forum wohl eher ungewöhnliches wie auch ein wenig heikles Problem:

Ich bin Betreuer und als Sohn der einzige nahe Verwandte meines demenzkranken Vaters (verwitwet). Seit rund zwei Jahren lebt er nun im Pflegeheim. Die Unterbringungskosten kann er trotz Pflegestufe 2 mit seiner Rente vollständig begleichen. Höherstufung wie auch andere Kostensteigerungen wären kein finanzielles Problem

Da ich mittelfristig mir eine Eigentumswohnung kaufen möchte, würde mich interressieren, ob es möglich ist, das mir meine Vater zumindest als Teilfinanzierung der Wohnung einen Kredit geben könnte. Das dies übers Amtsgericht laufen müßte ist mir schon klar. Durch den letztjährigen Hausverkauf sowie auch angesparten Vermögen ist seine finanzielle Lage mehr als gut, so das Probleme nicht zu erwarten sind. Der Kredit wäre natürlich auch über eine Hypothek abgesichert.

Wie wird so etwas von den Amtsgerichten gehandhabt? Wie ist die Rechtslage? Hat hier jemand Erfahrung?

Vielen Dank für Eure Hinweise.

Bernd
_Bernd_ ist offline  
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Alt 31.08.2009, 20:41   #2
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,587
Standard

Moin Bernd

Das Kreditwesen zwischen Betreuer und Betreutem ist eine heikle Sache, aber:

Wenn Ihr Vater die Sache versteht und bereit wäre einen Kredit zu geben, wäre eine Voraussetzung erfüllt: Sie handeln nach dem Wunsch des Betreuten.
Sie machen aber ein "Insichgeschäft" gem. § 118 BG und das ist verboten.
Schon wieder aber:
Sprechen Sie mit dem Rechtspfleger und beantragen sie eine Ergänzungsbetreuung oder einen Verfahrenspfleger, der die Seite Ihres Vaters vertritt und mit Ihnen den Kreditvertrag aushandelt sowie die Einhaltung überwacht.
Das könnte gehen. Höflich anfragen kostet nix.

Wie sehen das die RechtspflegerInnen im Forum?

Viel Glück
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 31.08.2009, 23:49   #3
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
Standard

§ 181 BGB
Insichgeschäft
Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.

soweit nicht anders gestattet...... es besteht also die möglichkeit sich vom insichgeschäft durch antrag und darlegung der rechtsgüter vor dem vormundschaftsgericht befreien zu lassen.

desweiteren kann der vater den kredit über eine abstrakte sicherheite in form einer grundschuld absichern lassen....wenn er dann noch in der rangfolge im grundbuch an erster stelle steht dürften eigentlich keine bedenken bestehen....wobei ich bezweifele, dass ein kreditinstitut auf den besten rang verzichtet....letztenendes ist alles in das verhältnis zum verkehrs- sowie dem zu ermittelnden beleihungswert im realkreditgeschäft zu setzen.
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 01.09.2009, 18:38   #4
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
Standard

Hallo,

funktioniert meines Wissens nach nur über die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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