Dies ist ein Beitrag zum Thema Buchhalterische Grundsätze im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Es ging darum, dass überhaupt keine Belege vorhanden sind.
Weder doppelte Buchführung noch sonst was ist gefragt, aber wer Geld ...
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Es ging darum, dass überhaupt keine Belege vorhanden sind.
Weder doppelte Buchführung noch sonst was ist gefragt, aber wer Geld von anderen verwaltet hat dies bitte nachvollziehbar zu tun. |
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