Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzliche Betreuung aufheben im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich war in einer Klinik (Geschlossene Station). Dann kam ein Gutachter vom Gericht um zu Entscheiden ob ich einen Betreuer ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 1
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Ich war in einer Klinik (Geschlossene Station). Dann kam ein Gutachter vom Gericht um zu Entscheiden ob ich einen Betreuer bräuchte. Unter Einfluss von Medikamenten wurde ich gebeten, ein Formular zu unterschreiben was ich dann auch tat.
Jetzt habe ich das Problem das ich einen Gesetzlichen Betreuer habe Ihn aber wieder los werden möchte, da ich alles selber bezahlen muß. Ich bin sehr wohl in der Lage meine Arrtzbesuche sowie meine Konten selber zu führen und brauche keine Hilfe meines Betreuers da ich mich dadurch viel schlimmer fühle. Ich habe einen sehr guten Bekanntenkreis die mir helfen und möchte das wenn jemand da sein sollte es einer von denen täte. Also meine Frage ist: Wie und ob ich meinen Amtlichen Betreuer loswerden kann oder nicht. |
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#2 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hallo vollmond,
wenn du ne psych hast, die zu dir hält und dich unterstützt ist das super, dann kann sie einen wisch ausstellen, wo irgendwie so was drinsteht: "die patientin frau vollmond ist seit 10 jahren kontinuierlich in meiner ambulanten psychiatrischen behandlung (bei 10 jahren, hast du dann in jedem fall schon gewonnen!). die patientin ist zuverlässig.... bla,bla,bla... und nach meiner fachärztlichen einschätzung ist keine weitere betreuung notwendig. ich halte die betreuung sogar für schädlich, weil die patientin dadurch zusätzliche selbstwertprobleme und wasweißichnochalles kiegt...." dann schreibst du einen brief an das vormundschaftsgericht, dass du die betreuung nicht mehr benötigst mit der erklärung, warum du nun meinst, dass du alles alleine kannst. und kannst auch sagen, dass du ja vorher auch alles alleine konntest und alles gut gelaufen ist. und die freunde, die dich unterstüzen würde ich auch erwähnen, menschen mit sozialen kontakten, sind weniger betreuungbedürftig als andere. und dazu legst du das schreiben von der ärztin. und am besten vorher auch mit der betreuerin sprechen, dass sie auch weiß, was du willst und wenn dann das gericht bei der betreuerin nachfragt, die nicht aus allen wolken fällt. aber sag nich, dass es wegen der kohle ist, das is nicht son tolles argument. viel glück!
Geändert von zeiten (04.09.2009 um 20:59 Uhr) |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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wenn hier eine S. G. im forum ist, die mal in marsberg (nrw)wohnte, bitte melden, ganz wichtig.
zubetreuung loswerden etc:wer sich mit mir austauschen willkann mir übers profil schreiben lg undnicht aufgeben ![]()
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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hallo vollmond 64,
auch wir stecken in dem prozess der aufhebung der gesetzlichen Betreuung. Bei uns scheint es voran zu gehen. Unser Tip:sehr konkret vorschlagen.So haben wir für mich eine Generalvollmacht notariell beurkunden lassen.Darauf wurde sehr viel Wert gelegt. Begründung war,dass die Angelegenheiten mit Unterstützung wieder alleine erledigt werden können,deswegen die Vollmacht.Ich glaube es reicht nicht aus,allgemein zu begründen, dass Bekannte helfen.Konkret machen. Gutes Durchhalten Robertaw
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#5 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo sternchen,
bitte keine Klarnamen hier posten. Zum Austausch ist das Forum gedacht, daher muß man sich nicht über Profileinträge kontaktieren. Wenn es persönlicher wird, dann kann man in den geschlossenen Bereich gehen. Die Zugangsbedingungen stehen auf der Startseite unter den jeweiligen Foren. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,587
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Moin Moin Vollmond 64
So eine Betreuung ist nicht als Maßnahme zum Gängeln sondern zum Helfen gedacht. Wenn Sie bisher mit Unterstützung Ihres Bekanntenkreises gut klar gekommen sind, dann spricht das für Sie. Die Leute im Krankenhaus und das Gericht haben das möglicherweise nicht gewußt - und schon wurde ein Betreuungsverfahren in Gang gesetzt und Sie haben eine abbekommen. Das gehtmanchmal überraschend schnell. Sehen Sie deshalb bitte weder das Gericht noch Ihren Betreuer als Gegner an, das hilft ihnen nicht, wenn Sie die Betreuung wieder los werden wollen. Verständigen Sie sich mit Ihrem Betreuer über ihre bisherige Lebens- und Unterstützungspraxis durch den Bekanntenkreis. Wenn der Betreuer kein Unmensch ist, wird er erkennen dass Sie die Betreuung nicht nötig haben und mit Ihnen gemeinsam einen Weg zurück in die "Unbetreutheit" suchen. Als Berufsbetreuer würde ich allerdings auch abprüfen, ob sie Ihre Angelegenheiten wirklich selber erledigen können. Das sieht dann so aus, dass wir uns gemeinsam über ihre Situation und ihre Ziele (und Wege dahin) unterhalten und Sie diese Wege dann auch beschreiten. Sprich: Abgesehen von den unbedinten Pflichten wie z.B. dem Erstellen eines Vermögensverzeichnisses und der Bekanntgabe der Betreuung bei der Bank (bei Vermögenssorge), würde ich mich reichlich zurückhalten und Sie alles machen lassen. Ich würde aber auch darauf bestehen, dass Sie mit mir zusammenarbeiten und sich nicht verweigern. Das klingt vielleicht aufdringlich, aber als bestellter Betreuer habe ich vom Gericht eine Verantwortung übertragen bekommen, für die ich haftbar gemacht werde, wenn Mist passiert. Wenn ich feststelle, dass Sie keine Betreuung benötigen, dann bin ich verpflichtet dies dem Gericht mitzuteilen und die Betreuung aufheben zu lassen. (Um das feststellen zu können, benötige ich Ihre Mithilfe). Sie merken schon: Ich versuche Verständnis für den Betreuer (und auch das Gericht) einzuwerben. Aber die beste Möglichkeit eine Betreuung wieder los zu werden ist nun einmal keine gegnerischen Fronten aufzubauen. Ein paar Worte zu der erwähnten Vollmacht: Eine (Vorsorge-)Vollmacht kann man nur erteilen wenn man seine Sinne noch alle beisammen hat. Also zwangsweise nur wenn keine Betreuung besteht. Vorraussetzung für eine Betreuung ist gerade, dass dies nicht der Fall ist. Wenn die Betreuung aufgehoben ist, können Sie auch wieder Vollmachten erteilen, weil das Gericht festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Betreuungen nicht (oder nicht mehr) vorliegen. Und wenn es so weit ist: Vor einer Generalvollmacht kann ich allerdings nur warnen!!! Informieren Sie sich gründlich zum Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung - und entscheiden sich dann, ob Sie das wollen, wie die Vollmacht aussehen soll und wen Sie bevollmächtigen wollen. Wann soll die Vollmacht greifen und wer kontrolliert den Bevollmächtigten... Siehe P.S. Viel Glück wünscht Imre Böses Beispiel, aber trotzdem die erste (General-)Vollmacht: "In deine Hände befehle ich meinen Geist" (Psalm 31 in Verb. mit Matthäus 26 Abs 39.2 und Abs. 42.2. ... )Konsequenzen: Verhaftung, mieses (Gerichts-)Verfahren, Kreuzigung ![]() Ausweg aus dem Dilemma: Auferstehung ![]() Spätfolge: Irre PR-Show und Mehrtausendjährige Fangemeinde, ![]() Institutionalisierung und Raub der Privatsphäre zum Zwecke institutioneller Machtbereicherung ![]() Mit rechtlicher Betreuung wär' das nicht passiert ...
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2009
Beiträge: 93
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Zitat:
Das ist meine Erfahrung. Auch nicht nachdem das Gesetzt geändert wurde. Schließlich halten sich die Richter einfach nicht daran. Anneliese |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.10.2009
Ort: Zirndorf
Beiträge: 3
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Du brauchst niemanden zu fragen ung auch im Prinzip kei ärztliches Attest.
Entscheiden ist der Eindruck des Richters.Wenn er sieht dass Du klar im Kopf bist und fähig zur Selbstkrtik,hebt er die Betreung mitb einem Pinselstrich auf ohne was auf den ganzen anderen Kram zu geben. Ruf einfach die Geschäftsstelle beim Amtsgericht an und lass Dir einen Termin bei Deinem Richter oder Richterin geben. Das ist alles ! kaotixx
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo kaotixx,
Deine Aussage ist leider nicht richtig. Ein Richter ist kein Arzt und ohne ärztliche Stellungsnahme wird weder eine Betreuung eingerichtet und erst recht nicht "mit einem Pinselstrich" wieder aufgehoben. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#10 | |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
das klingt so, wie wenn du schon ganz viel ungerechtigkeit editiert v. Tina L. von richtern erlebt hast. ich weiß schon, dass du hier nicht darüber schreiben darf, aber ich hab ja schon vieles gelesen,v on dir. und weißt wofür ich dich echt bewundere, das ist weil du trozdem nie aufgibst. das ist dein schatz, dass du immer weiter zu dir hälts. viele andere menschen die geben einfach auf, weil es so weh tut und so viel schmerzen macht. aber du hältst sehr gut zu dir selber. vielleicht bist du ja die einzige, wo noch zu dir selbst hält. aber so lange wie du das noch kannst, gibt es auch hoffnung. viele grüße von zeiten |
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