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Beschluss

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschluss im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,mal wieder ich. Weiss jemand genau,ob im Beschluss der Betreuereinrichtung des Vormundschaftsgerichts neben der Aufgabenbereiche auch ein Einwilligungsvorbehalt, so vorhanden ...


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Alt 06.09.2009, 06:51   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
Standard Beschluss

Hallo,mal wieder ich.
Weiss jemand genau,ob im Beschluss der Betreuereinrichtung des Vormundschaftsgerichts neben der Aufgabenbereiche auch ein Einwilligungsvorbehalt, so vorhanden aufgeführt sein muss?
Danke für Antworten
Robertaw
Robertaw ist offline  
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Alt 06.09.2009, 07:02   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Guten Morgen,


im Beschluss zur Betreuungseinrichtung werden alle erteilten Aufgabenkreise genannt. Wenn ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde dann steht das auf jeden Fall auch dort.

Aber Vorsicht, manchmal gibt es mehrere Beschlüsse, z.B. nach Erweiterung der Aufgabenkreise und Ergänzungsbeschlüsse. Falls man jetzt also einen Beschluss aus 2006 hat mag da nichts stehen, es kann aber durchaus sein, dass es eine Erweiterung vielleicht 2007 gab.Am Besten alle vorhandenen Beschlüsse durchsehen.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 06.09.2009, 07:51   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
Standard Beschluss

Danke Michaela,das hilft weiter
Herzlichst Robertaw
Robertaw ist offline  
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Stichworte
beschluß, einwilligungsvorbehalt

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