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Warmwasser über Stromkosten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Warmwasser über Stromkosten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Leute, ich suche für einen Betreuten, der Hartz IV bezieht eine neue Wohnung. Ich hätte eine Wohnung gefunden, die ...


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Alt 06.09.2009, 11:21   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 15
Standard Warmwasser über Stromkosten

Hallo Leute,
ich suche für einen Betreuten, der Hartz IV bezieht eine neue Wohnung. Ich hätte eine Wohnung gefunden, die allerdings einen Durchlauferhitzer für das Warmwasser hat, das mit Strom betrieben wird und dadurch neben den normalen Stromkosten noch die Stromkosten für Warmwasseraufbereitung dazukommen. Wisst ihr ob diese Stromkosten das Amt übernimmt. Ich denke allerdings nicht, dass man diese getrennt berechnen könnte, da es nur einen Stromzähler gibt?
christa ist offline  
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Alt 06.09.2009, 11:31   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.06.2009
Ort: Wirkungsstätte Berlin
Beiträge: 50
Standard Warmwasser

Hallo Christa,

Hartz IV - Bezieher müssen Warmwasserkosten stets selbst tragen, egal wie sie erzeugt wurden. Bei Zentralheizungen gibt es dazu ein umfängliches wieder "Herausrechnungsverfahren", welches sich in diesem Fall ja erübrigt.

www. tacheles-sozialhilfe.de

Herzliche Grüße
ein neuer
BetreuHerr
BetreuHerr ist offline  
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Alt 06.09.2009, 12:21   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,580
Standard

Hallo Christa,

die Kosten für die Warmwasserbereitung werden hier entweder pauschal mit 6,11 Euro oder mit 18% der Heizkosten vom ALG II abgezogen. Frag doch einfach bei der ARGE mal nach wie das bei Euch gehandhabt wird.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 06.09.2009, 12:44   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.06.2009
Ort: Wirkungsstätte Berlin
Beiträge: 50
Standard hier wird gar nichts abgezogen

Hallo Christa,

nur dass jetzt keine Missverständnisse entstehen.

Im von Dir geschilderten Fall wird deinem Klienten gar nichts von irgendwas abgezogen.
Allerdings wird der Warmwasserverbrauch auch nicht vom Amt übernommen.

Herzliche Grüße
ein neuer
BetreuHerr
BetreuHerr ist offline  
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Alt 21.01.2010, 20:16   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Niedersachen
Beiträge: 40
Standard

Hi,
das Thema ist zwar schon älter, aber ich würd da doch gern noch was zu sagen.
Ich kann von einer Wohnung, wo Warmwasser und möglicherweise noch Heizung über Strom laufen nur abraten. Ich hatte einen Klienten, betreu ihn nun nicht mehr, der so eine Wohnung mit Nachtspeicherofen hat. Schon allein die Abrechnungen vom Versorgungsunternehmen sind kompliziert, hier bei e.on = HT ist Heizkosten und NT ist Strom, dann muss man noch Warmwasser suchen...
Dadurch hatten wir dann auch ständig Probleme mit der Arge, die sich erstmal grundsätzlich geweigert hat, die Kosten zu übernehmen, auch die von den Heizkosten.
Es war aber letztlich tatsächlich so, dass mein Klient auch einen hohen Anteil an eigenen Stromkosten hatte, um die 60 Euro waren das. Und für einen ALG II-Empfänger ist das schon recht viel.

Liebe Grüße,
Angela
silencer ist offline  
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Alt 22.01.2010, 00:24   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo,

der Verbrauch von Haushaltstrom (NT) und die Pauschalen gehen doch eigentlich ganz gut aus den Abrechungen hervor..Die müssen natürlich von dem Leistungsempfänger selbst gezahlt werden. Wenn jemand den ganzen Tag den Fernseher, dazu am besten noch den Computer laufen hat, das Licht überall ständig an hat, dann wird es teuer.

Lassen sich die Warmwasserkosten nicht sepert ermitteln, werden die prozentual ermittelt.

Im Regelsatz enthaltene Pauschalen fr Haushaltenergie

Das darf man abziehen und den Rest muss die ARGE übernehmen, da gibt es gar keinen Weg dran vorbei, ansonsten gibt es noch den Rechtsweg.

Allerdings habe ich auch schon erlebt, wie gedankenlos mit Heizungsstrom umgegangen wird, den man nicht aus eigener Tasche zahlen muss. Dann läuft die Heizung halt auf vollen Touren, alle Fenster sind auf Kipp und das nicht nur zum Durchlüften, sondern zu jeder Zeit.

Bisher habe ich noch nicht erlebt, dass sich die ARGE oder die Grundsicherung wegen ungemessenen Nachzahlungen oder überhöhten Heizkostenpauschalen (die diese Stromvergeudung ja nach sich zieht) beschwert hätte. Aber ich sehe auch den Spagat zwischen jenen, die nichts darum geben was das im Enddefekt kostet und jenen, die gerade eben über den Sozialhilfesatz liegen und sich lieber für dicke Decken entscheiden, aus Angst vor Nachzahlungen.
Tina L. ist offline  
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Stichworte
alg2, regelsatz, sgb2, stromkosten, warmwasserkosten, warmwasserzubereitung

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