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Einwilligungsvorbehalt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligungsvorbehalt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle zusammen, habe seit gestern einen Klienten mit Vermögen und Einwilligungsvorbehalt. Wie seht es mit Online-Banking aus wenn ein ...


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Alt 08.09.2009, 09:56   #1
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
Benutzerbild von MorganaNight
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 130
Standard Einwilligungsvorbehalt

Hallo alle zusammen,

habe seit gestern einen Klienten mit Vermögen und Einwilligungsvorbehalt.

Wie seht es mit Online-Banking aus wenn ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt. Ist das überhaupt möglich?

Lg

Conny
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MorganaNight ist offline  
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Alt 08.09.2009, 10:29   #2
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 564
Standard

Hallo Morgana,

da musst Du die Bank fragen. Jede Bank hat ihre eigenen Geschäftsbedingungen. Es gibt weder in die eine noch in die andere Richtung eine Gesetzesgrundlage mit Rechtsanspruch dafür.

Im Rahmen der Änderung des FamFG, ändern viele Banken nun ihre Richtlinien. Mit dem Online Banking wird es wahrscheinlich einfacher, da die Genehmigung für Girokonten wegfällt.

Frage einfach mal nach.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 08.09.2009, 13:00   #3
Berufsbetreuerin, Studentin Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik
 
Registriert seit: 22.08.2007
Ort: Plauen
Beiträge: 196
Standard

Ich habe damit auch ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht - je nach Bank.

Bei der Sparkasse hier vor Ort ist das Online Banking in dem Fall kein Problem.
Nadine ist offline  
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Alt 09.09.2009, 07:33   #4
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
Benutzerbild von MorganaNight
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 130
Standard

Danke für eure Antworten

Werde mal sehen wie es mit der gelben Bank funktioniert.

LG Conny
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MorganaNight ist offline  
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Alt 09.09.2009, 07:58   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,580
Standard

Guten morgen MorganaNight,

ein Tip zur gelben Bank, bei Vorliegen einer Betreuung setzen sie sofort den Dispo auf 2000 Euro- als Höchstgrenze- runter.
Richte Dich drauf ein, wenn da Bedarf sein sollte, mich bzw. meine Betreute, haben sie damit wirklich kalt erwischt und ziemlich in Schwierigkeiten gebracht.

Gruss
Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.09.2009, 06:53   #6
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
Benutzerbild von MorganaNight
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 130
Standard

Hallo Michaela,
vielen Dank für den Tipp. Werde ich mir merken

LG Conny
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MorganaNight ist offline  
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Stichworte
dispo, dispositionskredit, einwilligungsvorbehalt, online-banking

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