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Testament machen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Testament machen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Dora Eben noch mal auf die Höhe der zu erwartenden Erbschaft zurück: War esdas mit den ca. 48000,00 € ...


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Alt 16.09.2009, 19:47   #11
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Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,587
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Hallo Dora

Eben noch mal auf die Höhe der zu erwartenden Erbschaft zurück:
War esdas mit den ca. 48000,00 € oder kommt da noch mehr?.

Wenn Ihre Betreute ins Heim gehen will, ist das Geld relativ schnell aufgebraucht, wenn nicht noch eine ordentliche Rente den Schwund abfedert. Nam liegt da nicht ganz falsch.

Du kannst ja mal ausrechnen, wie lange das Vermögen bei Heimunterbringung noch hält. Ohne zusätzliche Renteneinnahmen ist das Geld bei Pflegestufe 1 mit ca.100,00 € Taschengeld im Monat und Selbstzahlerei in spätestens 3 Jahren weg. Und es hat keine Extras gegeben.

Mit Renteneinnahmen dauert es natürlich länger - aber warum sollte das Geld nicht für das Wohl deiner Betreuten eingesetzt werden? Ein wenig Besuchsdienst, Unterstützung um kulturelle Veranstaltungen wahrnehmen zun können, regelmäßig schöne Blumen im Zimmer. Ein schöner Lebensabend soll ja nicht verboten sein. Die Beerdigung kann ja auch schon nach dem Willen der Betreuten geplant und bezahlt werden.
Du merkst schon: Wenn sich die Bereute nicht anstrengen will um ein Testament aufzusetzen, kann sie auch viel genussvoller dafür sorgen, dass für den ungeliebten Sohn nicht mehr viel übrigbleibt.

Vielleicht will sie das ja, man muss ihr nur die Möglichkeit dazu eröffnen.


Und zum Testament:
Das ist der Job von einem Notar.
Der bekommt das bezahlt.
Du nicht.

Viel Glück und Freude mit deiner Betreuten,
mit freundlichen Grüßen

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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Stichworte
erbe, erbrecht, haftung, testament

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