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Vollmacht nachgereicht

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Guten Morgen Forum, wir haben jetzt einen Antrag zur Aufhebung der gesetzlichen Betreuung gestellt. Die Richterin hat die Unterlagen an ...


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Alt 27.09.2009, 08:49   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
Standard Vollmacht nachgereicht

Guten Morgen Forum,
wir haben jetzt einen Antrag zur Aufhebung der gesetzlichen Betreuung gestellt.
Die Richterin hat die Unterlagen an die Betreuungsbehörde weitergeletet, die werden sich jetzt mit uns in Verbindung setzen.
Inzwischen haben wir, eine Vorsorge-, Generalvollmacht notariell beurkunden lassen. Die Vollmacht geht als Lebensgefährtin und Pädagoin auf meinen Namen.
Ich gehe davon aus, dass die Vollmacht bei der Antragstellung eine Rollespielt. Oder ? Anderesherum gefragt welche Rolle spielt eine Vollmacht bei schon existierender Betreuung. hat sie im Nachhinein Wirkung auf Aufhebung. Jetzt sind wir auf den weiteren Werdegang gespannt.
Was meint Ihr dazu?
Freundlichst Robertaw
Robertaw ist offline  
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Alt 27.09.2009, 09:37   #2
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Eigentlich hat eine Vollmacht Vorrang vor einer Betreuung. Es kommt also erst mal darauf an, wann sie ausgestellt wurde.
Falls die Vollmacht erst nach Einrichtung der Betreuung ausgestellt worden ist, dürfte sie zumindest als Dokumentation des "Willens des Betreuten" nützlich sein.
Gruß - jelka
 
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Stichworte
aufhebung betreuung, vollmacht

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