Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmacht nachgereicht im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen Forum,
wir haben jetzt einen Antrag zur Aufhebung der gesetzlichen Betreuung gestellt.
Die Richterin hat die Unterlagen an ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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Guten Morgen Forum,
wir haben jetzt einen Antrag zur Aufhebung der gesetzlichen Betreuung gestellt. Die Richterin hat die Unterlagen an die Betreuungsbehörde weitergeletet, die werden sich jetzt mit uns in Verbindung setzen. Inzwischen haben wir, eine Vorsorge-, Generalvollmacht notariell beurkunden lassen. Die Vollmacht geht als Lebensgefährtin und Pädagoin auf meinen Namen. Ich gehe davon aus, dass die Vollmacht bei der Antragstellung eine Rollespielt. Oder ? Anderesherum gefragt welche Rolle spielt eine Vollmacht bei schon existierender Betreuung. hat sie im Nachhinein Wirkung auf Aufhebung. Jetzt sind wir auf den weiteren Werdegang gespannt. Was meint Ihr dazu? Freundlichst Robertaw
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Eigentlich hat eine Vollmacht Vorrang vor einer Betreuung. Es kommt also erst mal darauf an, wann sie ausgestellt wurde.Falls die Vollmacht erst nach Einrichtung der Betreuung ausgestellt worden ist, dürfte sie zumindest als Dokumentation des "Willens des Betreuten" nützlich sein. Gruß - jelka |
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| aufhebung betreuung, vollmacht |
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