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Heimaufnahme

Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimaufnahme im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Tina, ich finde ja schön, wie du dafür plädierst, Menschen nicht zu schnell ins Heim zu geben und auf ...


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Alt 28.09.2009, 09:32   #1
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard Heimaufnahme

Hallo Tina,

ich finde ja schön, wie du dafür plädierst, Menschen nicht zu schnell ins Heim zu geben und auf zahlreiche Möglichkeiten verweist, eine ambulante Versorgung zu organisieren.

Ich verstehe nur nicht, wieso du dann im Falle von lonnykatze hartnäckig gegenteilig argumentiert hast: Für die demenziell erkrankte Mutter mit Pflegestufe 1, die gegen ihren geäußerten Willen im Heim untergebracht wurde, gab es deiner Meinung nach gar keine Alternative. Selbst dass eine Versorgung durch eine Angehörige möglich sein könnte, hast du bezweifelt (obwohl die Realität etwas anderes lehrt).

Mir scheint: Sobald ein Berufsbetreuer in solche Vorgänge involviert ist, wie im Fall von lonnykatzes Mutter, wird völlig anders argumentiert, als wenn es darum geht, sich kritisch mit den Tendenzen bei Krankenhäusern, Krankenkassen oder Sozialämtern auseinanderzusetzen.

Schade.
abend ist offline  
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Alt 28.09.2009, 10:35   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo abend,

Zitat:
Ich verstehe nur nicht, wieso du dann im Falle von lonnykatze hartnäckig gegenteilig argumentiert hast: Für die demenziell erkrankte Mutter mit Pflegestufe 1, die gegen ihren geäußerten Willen im Heim untergebracht wurde, gab es deiner Meinung nach gar keine Alternative
Dieser Fall war ganz anders gelagert (freie Wille, familäre Probleme untereinander) und hat rein gar nichts damit zu tun, dass ein Berufsbetreuer involviert war! Sorry, aber da scheint Deine Phatasie mit Dir durchzugehen.

Ich bin grundsätzlich dafür, dass Menschen in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben und dort ihren Lebensabend verbringen. Aber es gibt auch Ausnahmen, über diese habe ich hier auch schon berichtet.
Tina L. ist offline  
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Alt 28.09.2009, 14:06   #3
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen

Befindet sich Deine Mutter noch in der Kurzzeitpflege? Solange eine Rückkehr in die Wohnung möglich ist, müssen weiterlaufenden Mietkosten für die eigene Wohnung berücksichtigt werden! Das sollte doch erst einmal herausgefunden werden, bevor man hier die Mietzahlungen einfach einstellt. Die Wohnung wurde noch gar nicht gekündigt, oder? Das Ganze ist doch noch keine 4 Wochen her.


Wo kämen wir denn hin, wenn das Sozialamt nun bestimmen kann wann ein Mensch in ein Heim verbleiben muss. Das kann auch keine Krankenkasse mit einer Heimbedürftigkeitsbescheinigung! Deine Mutter hat ein Recht auf ihre Wohnung (Art. 13 GG)


Ich gehe mal davon aus, dass es eine Vorsorgevollmacht für alle Bereiche ist? Wenn Du diese Vollmacht hast, dann braucht man keinen gesetzlichen Betreuer. Ob Deine Mutter nach Hause kann oder nicht, das solltest Du dann schon herausfinden. Ambulant geht jedenfalls immer vor stationär!

Du kannst für sie zu Hause auch jede Menge Hilfen bekommen. Z.B. einen Pflegedienst beauftragen, einen Hausnotruf installieren lassen, Essen auf Rädern, evtl. ein Pflegebett organisieren usw. Alles was über die Pflegestufe I hinaus an häuslicher Pflege nötig ist, das kannst Du beim Amt beantragen, solange noch nicht über die Höherstufung entschieden ist. Selbst mit Pflegestufe II könnte es sein, dass die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, dafür springt ebenfalls bei Notwendigkeit das Amt ein. Wenn es hier "nur" um das Bein geht, welches evtl. in 3 Monaten wieder in Ordnung kommen kann, dann wäre es ein Versuch wert...


.. ohne zu wissen was genau sonst noch an Beeinträchtigungen vorliegen. Auch solche OP Folgen müssen nicht von Dauer sein. Meine Mutter kann auch nicht mehr laufen und schreiben, das ist kein Grund in einem Heim leben zu müssen.

Wenn Deine Mutter Dir eine solche Vollmacht erteilt hat, dann ist es mir völlig unverständlich wieso man die einfach übergeht. Wenn sie tatsächlich nicht ausreichen sollte, dann solltest Du Dich ganz schnell mit dem zuständigen Richter/der zuständigen Richterin in Verbindung setzen. Du kannst Dich über die Zentrale des Amtsgerichts verbinden lassen.

Krankenhäuser sind oft schnell dabei ihre Patienten in ein Heim anmelden zu wollen und deshalb hatte ich schon öfter Streitgespräche. Nein, da mache ich nicht mit. Es gibt fast nichts, was zu Hause nicht auch möglich ist.

Ich habe Klienten mit Pflegestufe II und sogar III, die zu Hause leben, weil sie nicht in ein Heim wollen und sie sind trotzdem bestens versorgt.

Wenn alle Stricke reißen, dann kannst Du Deine Mutter immer noch in ein Heim in Deiner Nähe anmelden
Ich war mir gar nicht dessen bewusst, dass ich ein neues Thema angelegt hätte. Also kopiere ich hier noch mal Teile deines Beitrags, auf den ich mich bezogen habe.

Ich finde dein Argument, das da lautet: "die Phantasie geht mit dir durch" wenig erhellend, sondern eher persönlich angreifend.

Nach wie vor sehe ich nicht, inwiefern der Fall von lonnykatzes Mutter anders gelagert war, so dass all deine Überlegungen hier, wie Heimunterbringungen gut vermeidbar sind, hinfällig wären.

Schade, dass du nicht auf den konkreten Fall eingehst. Innerfamiliäre Probleme, also der Streit zwischen zwei Geschwistern kann doch nicht die Konsequenz haben, dass jemand ins Heim muss, oder? Die Mutter hatte ihrem natürlichen Willen Ausdruck verliehen, dass sie zuhause bleiben wollte, trotzdem war das bei deinen Argumentationen irrelevant.
abend ist offline  
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Alt 28.09.2009, 15:50   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo Abend,


Zitat:
Es gibt fast nichts, was zu Hause nicht auch möglich ist.
So sehe ich das immer noch. Bei einer Demenzerkrankung ist die Versorgung und Sicherstellung der Pflege zu Hause jedoch eine völlig andere, als z.B. bei einem körperlichen Gebrechen.

In dem Fall, aus den Du mich hier zitiert hast, geht es um ein Trümmerbruch, der ausheilen kann. Es geht darum, dass ggf. eine Rückkehr in die häusliche Umgebung und eine ambulante Versorgung möglich ist.

Selbstverständlich sind die internen Familienstreitigkeiten kein Grund jemanden in ein Heim zu bringen, jedoch der Grund weshalb die Betreuung von außerhalb geführt wird.

Zitat:
Schade, dass du nicht auf den konkreten Fall eingehst.
Das wurde über mehrere Seiten lang schon in dem entsprechenden Thread getan, auch meinerseits. Da gibt es wirklich nichts mehr anzufügen.
Tina L. ist offline  
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