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Portokosten bei Vermögensverwaltung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Portokosten bei Vermögensverwaltung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habe eine wohlhabende Betreute im Heim. Es enstehen vergleichsweise hohe Portokosten durch diversen Schriftverkehr mit Beihilfe, KK, Heim Gericht etc. ...


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Alt 02.10.2009, 11:35   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.08.2009
Beiträge: 12
Standard Portokosten bei Vermögensverwaltung

Habe eine wohlhabende Betreute im Heim. Es enstehen vergleichsweise hohe Portokosten durch diversen Schriftverkehr mit Beihilfe, KK, Heim Gericht etc. . Ist es grundsätzlich ausgeschlossen, diese Kosten ( ca 5-10 € monatlich) aus dem Vermögen der Betreuten zu entnehmen?
hubert ist offline  
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Alt 02.10.2009, 11:39   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

HAllo Hubert,

wie rechnest du denn ab??
Bist du ehrenamtlicher Betreuer oder Berufsbetreuer?

Gruß,
Andreas

Oh, habe gerade noch mal geschaut du bist ja Berufsbetreuer. Dann sind Portokosten schon in deiner großzügigen Vergütung enthalten.
Steht im VBVG §4 Abs.2

Gruß,
Andreas

Geändert von agw (02.10.2009 um 11:44 Uhr)
agw ist offline  
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Alt 02.10.2009, 16:09   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.08.2009
Beiträge: 12
Standard

Nun ja die Vergütung v. 110,- monatlich bezeichne ich bei dem Aufwand nicht als fürstlich!!
hubert ist offline  
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Alt 02.10.2009, 23:36   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Andreas hat das bestimmt ironisch gemeint.

Bei mir schlagen derzeit die alljährlichen Anträge auf Zuzahlungsbefreiungen zu Buche, bei denen ich netterweise einen frankierten Rückumschlag beilege, damit ich bloss schnell die ärztlichen Bescheinigungen bekomme, die eine Kasse jedes Jahr möchte. Danach kommt der eigentliche Antrag, mit mehr als 3 Blätter ergibt sich gleich das erhöhte Porto. Wenn die Ausweise dann endlich da sind, muss ich die auch noch an alle verschicken.

Ich schweife ab... Hubert, vielleicht kannst Du ja einige Sachen auch faxen? Das ist bei vielen Stellen gar kein Problem mehr, geht fix, ist günstig und Du hast sogar einen Nachweis (Sendebericht)
Tina L. ist offline  
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Alt 03.10.2009, 10:13   #5
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Andreas hat das bestimmt ironisch gemeint.
Moin,

stimmt Tina das war sarkastisch gemeint.
Die derzeitigen Entscheidungen zur Frage was alles bereits in der Pauschale enthalten ist werden ja auch immer skuriler.

@hubert
Tina hat schon recht das es inzwischen sinnvoll ist seine Portokosten durch alternative Zustellungen zu reduzieren. Ich verschicke inzwischen auch viele Sachen als Mail mit gescannten Vordrucken etc. Das funktioniert inzwischen mit vielen Behörden ganz gut.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 13.10.2009, 10:05   #6
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Frage Nachfrage

Wo finde ich eine detaillierte Aufstellung, was alles in der Pauschale enthalten ist?
Gruß - jelka
...gemeint ist die Pauschale für ehrenamtliche Betreuer...
 
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Alt 13.10.2009, 10:55   #7
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
Standard

Hallo Jelka,

ich kenne eine solche Liste nicht.

Hilfreich ist aber die Rechtssprechung. Schaue mal unter folgendem Link nach:

http://www.horstdeinert.de/lexikon/V...tsprechung.pdf

Dort kann man vieles rauslesen.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 13.10.2009, 18:17   #8
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hm, danke für den Tipp, aber dort geht es ausschließlich um Berufsbetreuer - Vergütung.
jelka
 
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Alt 20.10.2009, 10:27   #9
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von inne-huhn
 
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 123
Standard

Zitat:
Zitat von jelka Beitrag anzeigen
Wo finde ich eine detaillierte Aufstellung, was alles in der Pauschale enthalten ist?
gemeint ist die Pauschale für ehrenamtliche Betreuer...
Grundsätzlich ist bei eaB alles in der Pauschale enthalten (§ 1835a)
es besteht die Möglichkeit, wenn die Pauschale überschritten wird und dieses detailliert belegt wird und rechtzeitig der Antrag gestellt wird, die tatsächlich entstandenen Kosten abzurechnen.
(je km -,20, je Brief -,55, je Kopie 0,10 - das ist ein langer Weg)

Gruß
innne-huhn
inne-huhn ist offline  
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Stichworte
ehrenamtlicher betreuer, pauschale, portokosten

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