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Unzugängliche Betreute - Was würdet ihr tun?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unzugängliche Betreute - Was würdet ihr tun? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen Carlos, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Zum Glück sind nur zwei meiner Klienten "resistent" aber mit der ...


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Alt 21.10.2009, 06:51   #11
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Guten Morgen Carlos,

da habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
Zum Glück sind nur zwei meiner Klienten "resistent" aber mit der ärztlichen Versorgung usw. meinte ich, dass diese jederzeit z.B. zu einem bestimmten Arzt gehen könnten, sie wissen wer das ist, Praxisgebühr, Zuzahlungsbefreiung alles ist geregelt- sie müssten also nur sich dahin bewegen.
Mit Unterkünften in Obdachloseneinrichtugen und dem dortigen Schlafplatz, Suppenküchen usw. habe ich keinerlei Probleme. Wenn sonst nichts geht, dann eben dorthin.

Die beschriebene Regelung betreibe ich gerade wegen der von Dir angesprochenen Haftungsfrage so.
Klar sagt jeder anfänglich ....oh eine ganz schwere Betreuung, eine schwer zu führende Person... aber wenn dann wegen der fehlenden Handlungsmöglichkeiten, bedingt durch die Persönlichkeit desjenigen was passiert dann bin ich mir ganz sicher, dass Vorwürfe kommen werden. Und denen kann ich dann relativ gelassen entegegen sehen wenn ich sicher sein kann alles wenigstens organisiert und vorbereitet zu haben.
Auch weil, wie Du ganz richtig sagst, niemand zu seinem Glück gezwungen werden kann.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.10.2009, 07:12   #12
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
Standard

Hallo Anemone,

hier sind ja bereits schon viele gute Dinge genannt worden.

Das Du die Geldüberweisungen auf das Konto des Ex gestoppt hast, ist völlig verständlich. Wäre es vielleicht eine Möglichkeit ein Sparbuch einzurichten, welches Du ihr zukommen läßt und dann Geld für sie einzahlen kannst? So gerät sie immerhin nicht weiter in die Abhängigkeit anderer Menschen.

Heiner, hier ist es absolut üblich, dass bei Insolvenzverfahren die sogenannte Nullrunde durchlaufen wird, wenn die Menschen auch nur von Grusi oder Alg II leben. Aber aufgrund der Schilderung wäre sie für mich auch überhaupt kein Fall für die Beantragung einer Insolvenz. Ein solches Verfahren bedarf der unbedingten Mitarbeit des Klienten. Dann muss sie halt mit ihren Schulden weiterleben oder Du als Betreuerin musst Dich leider damit weiter rumschlagen.

Weiterhin viel Durchhaltevermögen und berichte mal, wie es weiter verlaufen ist!
BetrKl ist offline  
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Stichworte
aufhebung betreuung, betreueraufgaben, betreuerpflichten

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