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Darf man über Geld auf dem Konto verfügen, trotz Vermögenssorge ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf man über Geld auf dem Konto verfügen, trotz Vermögenssorge ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Also mich würde interressieren, ob wenn man eine Betreuung für Vermögenssorge ohne Einwilligungsvorbehalt hat, überhaupt ohne Zustimmung des Betreuers Geld ...


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Alt 03.11.2009, 00:36   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.11.2009
Beiträge: 5
Standard Darf man über Geld auf dem Konto verfügen, trotz Vermögenssorge ?

Also mich würde interressieren, ob wenn man eine Betreuung für Vermögenssorge ohne Einwilligungsvorbehalt hat, überhaupt ohne Zustimmung des Betreuers Geld abheben darf ?
patte_ricke ist offline  
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Alt 03.11.2009, 03:00   #2
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo!

Um welche Grössenordnung Geld gehts denn? Das fürs "alltägliche" (einkaufen etc.) oder für grössere Anschaffungen?

Im ersten Fall sollte es keine Probleme geben, im zweiten Fall würde ich kurz Rücksprache halten.

Meine Betreuung umfasst auch Vermögenssorge ohne EV und ich kann frei über mein üppiges Hartz IV-"Vermögen" verfügen
Würde ich allerdings nun auf die Idee kommen, die Spieleautomaten beim Döner-Mann an der Ecke damit zu füttern, mir 2x Woche nen Nacktputzer für 50€ die Stunde leisten oder sonstwie Schindluder treiben, würde die Betreuerin wohl sehr schnell eingreifen und mir nur noch wöchentlich einen bestimmten Betrag vorbeibringen.

Gruss,
MurphysLaw

P.S.: Als meine Betreuung bestellt wurde, gabs aber auch bei mir die Angst, mir künftig kein Brötchen mehr alleine kaufen zu dürfen. Es hat sich als völlig unbegründet herausgestellt :-)
MurphysLaw ist offline  
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Alt 03.11.2009, 07:17   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von patte_ricke Beitrag anzeigen
Also mich würde interressieren, ob wenn man eine Betreuung für Vermögenssorge ohne Einwilligungsvorbehalt hat, überhaupt ohne Zustimmung des Betreuers Geld abheben darf ?
Bei bestehender Geschäftsfähigkeit (also bei Fehlen der Indikationen für Geschäftsunfähigkeit i. S. d. § 104 BGB) dürfen betreute Menschen für gewöhnlich Geld von ihrem Girokonto ohne Zustimmung des Betreuers und ohne durch die Betreuung vordefiniertes Limit abheben. Fairerweise sollte man sich natürlich mit seinem Betreuer irgendwie abstimmen, was abgehoben wird.
Chesterfield ist offline  
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Alt 03.11.2009, 09:22   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.11.2009
Beiträge: 5
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Und was kann man machen, wenn die Bank ( Deutsche Bank ) einem kein Geld auszahlen will, weil die Betreuerin hat das Konto für Auszahlungen sperren lassen ? auch nur wenn es z.B. 100 € fürs Einkaufen und Leben wären.

obwohl kein Einwilligungsvorbehalt vorhanden ist, und die Betreuung soll jetzt auch beendet werden. Denn wurde angeschrieben ob ich Sie weiter will.
patte_ricke ist offline  
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Alt 03.11.2009, 09:48   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von patte_ricke Beitrag anzeigen
Und was kann man machen, wenn die Bank ( Deutsche Bank ) einem kein Geld auszahlen will, weil die Betreuerin hat das Konto für Auszahlungen sperren lassen ? auch nur wenn es z.B. 100 € fürs Einkaufen und Leben wären.

obwohl kein Einwilligungsvorbehalt vorhanden ist, und die Betreuung soll jetzt auch beendet werden. Denn wurde angeschrieben ob ich Sie weiter will.
Grundsätzlich dürfen Betreute - bei denen kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist - über vorhandenes Geld frei verfügen.
(Die Umstände des betr. Einzelfalls sind hier jedoch nicht bekannt).

Ich würde mich diesbezüglich mal mit dem Betreuer und/oder der Bank unterhalten, aufgrund welcher Rechtsgrundlage das Geld vorenthalten wird (wäre schön, wenn die Antwort dann hier dem Forum mitgeteilt wird).

Was meint denn das Betreuungsgericht - an welches man sich bei solchen Problemen auch wenden darf - dazu?

mfg
carlos ist offline  
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Alt 03.11.2009, 09:51   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.11.2009
Beiträge: 5
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ich war noch nie beim Gericht deswegen. Ich weiß nur, das die Bank sagt wir haben es so mit Frau... vereinbart und Sie bekommen kein Geld. Und wenn was ist, soll ich mich ans Gericht wenden da Sie mir kein Geld auszahlen. Hätte nämlich am Freitag welches gebraucht, da meine Betreuerin im Krankenhaus ist. Aber ich kann ja nicht machen, wenn die Bank nichts auszahlen will.
patte_ricke ist offline  
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Alt 03.11.2009, 10:24   #7
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Wenn die Betreuung eventuell jetzt aufgehoben werden soll, dauert sie ja schon min. 6 Monate an, oder?
Bist du erst jetzt seit diesem Zeitraum bei der Bank gewesen oder hat die Betreuerin erst kürzlich die Auszahlung sperren lassen (und wenn ja, wieso?).

An deiner Stelle aber hätte ich als erstes die Betreuerin angerufen und nach dem wieso gefragt und wie du nun an dein Geld kommen sollst.

Gruss,
MurphysLaw

P.S.: Grad gelesen, sie liegt im KH. Dann ruf mal bei Gericht an (wie Carlos schon schrieb) und frag, was du nun tun kannst und ob eventuell eine Vertretung vorhanden ist (die kannst du dann wegen Geld anhauen). Viel Erfolg!

Geändert von MurphysLaw (03.11.2009 um 10:26 Uhr)
MurphysLaw ist offline  
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Alt 03.11.2009, 10:45   #8
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Registriert seit: 01.11.2009
Beiträge: 5
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Also die Betreuung läuft seit knapp 5 jahren, und das Gericht hat sich nur gemeldet weil der Gutachter meinte es wird für 5 jahren die Betreuung empfohlen. Ne ich hatte mal 10 € zuviel abgehoben, und daher konnte Vattenfall nicht abgebucht werden daher. Aber war eh nicht genug Geld drauf gewesen, hätte sowieso nicht abgebucht werden können. Aber naja Sie hat es dann sperren lassen, und hat halt seit jahren angst ich würde sonst das Konto räumen. Aber es gibt einige Sachen die mir eh nicht gefallen bei dem was Sie macht.
patte_ricke ist offline  
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Alt 03.11.2009, 12:09   #9
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,

schau mal hier http://www.forum-betreuung.de/rechts...aenderung.html


Zitat:
Also die Betreuung läuft seit knapp 5 jahren, und das Gericht hat sich nur gemeldet weil der Gutachter meinte es wird für 5 jahren die Betreuung empfohlen
Die 5 Jahren waren bis einiger Zeit der längste Betreuungszeitraum (mittlerweile sind es 7 Jahre). Danach wird automatisch geprüft, ob eine Verlängerung notwendig ist. Dazu wird die Betreuerin befragt, es muss eine ärztliche Stellungahme vorgelegt werden und Du wirst angehört. Ich möchte Dich ja nicht entmutigen, aber nach 5 Jahren wird die Betreuung nicht automatisch aufgehoben.
Tina L. ist offline  
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Alt 03.11.2009, 12:12   #10
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Beiträge: 5
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das ist mir klar das es nicht automatisch geht !
das gericht hat sich bei mir gemeldet, und hat schriftlich um eine stellungsnahme gebeten. ich soll mich dazu äußern ob ich die betreuung weiter führen möchte. und ich habe nein zurück geantwortet, und seit september auch nichts mehr vom gericht gehört.
patte_ricke ist offline  
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Stichworte
einwilligungsvorbehalt, geschäftsfähigkeit, geschäftsunfähigkeit, kontoführung, vermögensangelegenheiten, vermögenssorge


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