Dies ist ein Beitrag zum Thema Gemeinsames Erbe - wie verhalten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mich plagt eine Frage. Wie kann/muss ich mich verhalten wenn ich mit einer betreuten Person (meiner Schwester) gemeinsam ein Haus ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Mich plagt eine Frage. Wie kann/muss ich mich verhalten wenn ich mit einer betreuten Person (meiner Schwester) gemeinsam ein Haus besitze. Im Haus befinden sich die Sachen unserer verstorbenen Mutter und anderer Vorfahren, die wir gemeinsam geerbt haben. Das Haus soll entrümpelt werden und dann verkauft. Zusätzlich befinden sich die Sachen der betreuten Person im Haus, da diese bis zum Betreuungsfall dort gewohnt hatte. Von großem Wert ist nichts.
Wie verhalte ich mich nun? Muss doch ins Haus zum Räumen. Was gehen der Betreuuerin die Sachen meiner Mutter und Großmutter an?
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#2 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hallo aroni,
wie ich das bei dir verstanden habe, ich gehe davon aus, dass sie schwester immer noch dort wohnt, auch wenn sie jetzt grad nicht da und in der klinik ist. alles weitere ist ja wahrscheinlich noch unklar. und daher, also wenn die schwester das gesamte haus bewohnt, darfst du nicht dort hinein. das wäre hausfriedensbruch – auch wenn dir das haus zur hälfte gehört. solange kein notfall vorliegt (wasserrohrbruch oder so), darf niemand (auch eigentümer oder vermieter) nicht in die wohnung eines anderen "eindringen". anders wäre es, wenn die schwester dir das erlauben würde. nur wenn ich richtig verstanden habe, ist sie wohl nicht ansprechbar und kann diese erlaubnis nicht geben. die betreuerin gehen alle sachen etwas an, die deiner schwester gehören, auch wenn sie nur zur hälfte der schwester gehören und von der mutter stammen. daher müsstest du alles weitere mit der betreuerin absprechen, die zur zeit anstelle der schwester entscheiden muss. gruß, zeiten |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Meine Schwester hatte nur zur Miete gewohnt bei meiner Mutter. Sie hat nicht das ganze Haus allein bewohnt. An ihre Sachen will ich ja auch nicht. Die gehen mich nichts an. Natürlich hat sie mir erlaubt ins Haus zu gehen. Ich habs nur nicht schriftlich. Es bestand nie die Notwendigkeit dazu. Wir haben uns immer vertraut.
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#4 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hallo aroni,
naja, die sachen der toten mutter, sind ja nun auch zur hälfte die sachen deiner schwester. daher kannst du die nicht ohne absprache entrümpeln. vielleicht hängt deine schwester an irgendwas, was du gar nicht weißt. da ist das im moment ein ungünstiger zeitpunkt für so ne aktion. was spricht dagegen, zu warten bis deine schwester wieder klar ist? gruß, zeiten |
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#5 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Zitat:
Ach wenn du wüsstest zeiten....aber das möche ich dann doch nicht öffentlich machen. Jedenfalls darf ich auch so ins Haus. Nur keine Veränderungen machen lassen. Schließlich hänge ich ja auch an allem. Bin dort aufgewachsen und meine Kinder waren oft bei ihrer Oma. ...und meine Familie hat auch viel gearbeitet dort am Haus für meine Mutter. Es ist eben die Erinnerung. Es ist ja nicht nur die Mutter meiner Schwester gestorben, es war ja auch meine Mutter. ![]() Ich stelle mir immer wieder die Frage, warum hat meine Schwester überhaupt alles so weit kommen lassen. Was hat sie mir damit angetan.
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hallo anori,
ich hab mehr auf der sachebene geschrieben, weil ich deine fragen erst mal pragmatisch verstanden hatte. da spielen sicher mehr emotionen mit rein, als ich von hier sehen kann. Zitat:
Zitat:
alles gute für dich, in jedem fall, zeiten |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Gehe einfach rein, schaue nach dem Rechten (Kühlschrank entleert, Mülleimer, Küchenschrank mit Lebensmitteln, damit sich kein Ungeziefer bildet) und nimm mit, woran du hängst, Bilder, persönliche Dinge. Du hast ja wohl noch einen Schlüssel. Oder ist das Schloß versiegelt? Wurde ein Zutrittsverbot erteilt?
Gruss |
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#8 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Zitat:
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#9 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.11.2009
Beiträge: 5
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Ich weiß zwar nicht, was mit Deiner Schwester passiert ist und verstehe, dass Du an persönlichen Sachen von Mutter und Oma hängst und diese retten möchtest. Würde auf alle Fälle erst mal auflisten, was Du haben möchtest und das Ganz mit der Betreuerin Deiner Schwester besprechen, bevor entrümpelt wird. Einfach was herausnehmen .... ich weiß nicht. Wäre da vorsichtig. Wenn das Haus verkauft werden soll und Deine Schwester nicht mehr in das Haus zurückkommt, dürfte es kein Problem sein, mit der Betreuerin zu kooperien. Wenn dies nicht klappen sollte, muss man eben mal beim Vormundschaftsgericht anklopfen.
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