Dies ist ein Beitrag zum Thema Insolvenzverfahren bei SGB 2- und SGB 12-Bezug im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wie sieht eure Erfahrung eigentlich mit Privatinsolvenz bei SGB II und SGB XII Empfängern aus. Unsere Schuldenberater raten mir immer ...
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#1 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Wie sieht eure Erfahrung eigentlich mit Privatinsolvenz bei SGB II und SGB XII Empfängern aus. Unsere Schuldenberater raten mir immer ab, wegen Überlastung und zu hohe Kosten. Unter dem Motto, da ist ja sowieso nichts mehr zu regulieren.
Habt ihr ähnliche Erfahrungen? Gruß ![]() Heiner |
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#2 |
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Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 130
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Hallo Heiner,
bin bisher mit nur einer Betreuten diesen Weg gegangen. Sie hat ca. 100.000 Euro Schulden und bekommt Grundsicherung wegen Erwerbsminderung. Die Schuldnerberatung hat keine Probleme gemacht. Muss aber dazu sagen, dass es nur 2 Gläubiger sind. Daher ist die Arbeit nicht ganz so groß gewesen. Die Schuldnerberatungsstellen hier in Berlin sind auch völlig überlastet und es sollen sogar Stellen gestrichen werden , wegen den Kosten. Daher kann ich verstehen wenn Sie nur diese Schuldner beraten, die nicht von SGB II und SGB XII leben auch wenn es nicht richtig ist. LG Conny
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Jede Minute die man Lacht, verlängert das Leben um eine Stunde
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#3 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
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Hallo Heiner,
ich habe schon zwei Betreute bei Alg II Bezug in die Privatinsolvenz gebracht. Sie fahren eine sog. "Nullrunde". Die Gläubiger bekommen somit nix. Da die Schulden recht hoch waren und etliche Gläubiger vorhanden waren, fand die Schuldnerberatung dies durchaus angebracht. Aber MorganaNight hat recht, es war eine monatelange Warterei. LG Christine |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin
Ein Insolvenzverfahren bei Betreuten mit Grundsicherung interessiert mich nur, wenn es die Betreuten selber wollen, sonst überhaupt nicht. Bei ALG 2 Empfängern im Prinzip auch so. Schon eher, wenn noch mal eine Chance auf ein brauchbares Erwerbseinkommen besteht. Grundsätzlich mache ich es nur, wenn die Betreuten absprachefähig sind und keine neuen Schulden machen. Das wäre sonst einfach verschenkte Zeit und Arbeit. Ich lass mir aber auch gerne Zeit, bis ich weiss, dass die Betreuten einigermaßen fit sind. Dann können sie sich selber an der Sache beteiligen. wenn's gut geht sogar die Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatung oder dem RA selber regeln. Daran kann sich dann zeigen wie fit die Betreuten sind bzw. werden und ob im Laufe des Verfahrens die Vermögenssorge oder gar die ganze Betreuung aufgehoben werden kann (fall sie für die anderen Bereiche auch nicht mehr nötig sein sollte). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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| grundsicherung, insolvenz, insolvenzverfahren, privatinsolvenz, regelsatz, schulden, schuldnerberatung, sgb12, sgb2, sozialhilfe |
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