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Entlassung des Vereins oder der Behörde als Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Entlassung des Vereins oder der Behörde als Betreuer im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Mary, das Gericht wird sich wahrscheinlich an die Überprüfung der Betreuungsbehörde halten, letztendlich obliegt die Entscheidung jedoch dem Gericht, ...


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Alt 15.11.2009, 13:28   #11
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Beiträge: 2,302
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Hallo Mary,

das Gericht wird sich wahrscheinlich an die Überprüfung der Betreuungsbehörde halten, letztendlich obliegt die Entscheidung jedoch dem Gericht, das für die Bestellung des Berteuers zuständig ist.

Das Gericht berücksichtigt für die Bestellung einer einzelnen (natürliche) Person gemäß § 1897 Abs. 1 BGB:

1. eine dem Betroffenen nahestehende Person, etwa ein Familienmitglied,
2. eine sonstige,ehrenamtlich tätige Person
3. ein selbständiger Berufsbetreuer
4. ein Angestellter eines Betreuungsvereins
5. ein Beschäftigter der zuständigen Betreuungsbehörde

Für die Eignung gibt es keine feststehende Kriterien. Das Gericht muß die Hintergründe jedes einzelnen Falles betrachten

Das Gericht ist zwar an die Auswahl durch den Betroffenen gebunden. Das gilt nur aber, wenn die Bestellung des Vorgeschlagenen dem Wohl des Betroffenen zuwiderlaufen würde, z.B. bei einem Interessenkonflikt.

Es geht bei der Frage, ob Betreuungsverein oder Berufsbetreuer, nicht um die Kosten!
Tina L. ist offline  
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Alt 15.11.2009, 19:47   #12
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Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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vielen Dank Tina,

kann denn der Richter einen Interessenkonflikt konstruieren, wenn der Betreute mal vor Jahren diese Person ablehnte wegen Betreuung?

Was ist denn der Unterschied zwischen Betreuungsverein und Einzelbetreuer. Soviel ich weiß, gibts Betreuungsvereine bei der Caritas, dem Paritätischen und dem VDK usw.

Kann der Betreute eine Person im Betreuungsverein benennen, nachdem diese Person schon mal von ihm im Vorfeld kontaktiert wurde oder muss der Betreuungsverin gesamt genannt werden.

Gruss
mary ist offline  
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Alt 16.11.2009, 22:17   #13
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo Mary,

Zitat:
kann denn der Richter einen Interessenkonflikt konstruieren, wenn der Betreute mal vor Jahren diese Person ablehnte wegen Betreuung?
Er könnte schon, aber generell muss das nicht sein. Es wird wohl auf den Fall und die Umstände ankommen.

Zitat:
Was ist denn der Unterschied zwischen Betreuungsverein und Einzelbetreuer. Soviel ich weiß, gibts Betreuungsvereine bei der Caritas, dem Paritätischen und dem VDK usw.
Im Prinzip betreuen erst einmal beide Soweit ich weiß soll für die Übernahme einer Betreuung eine natürliche Person Vorrang haben, vor einer Person, die bei einer Behörde oder in einem Verein tätig ist und demnach in einem Dienst- Arbeitsverhältnis steht.

Ein Vereinsbetreuer kann die gleiche Vergütung wie ein Berufsbetreuer beantragen, nur wird diese nicht an ihn ausgezahlt, sondern an den Verein.

Der Verein verpflichtet sich seine Mitarbeiter weiterzubilden, sie zu versichern und sie zu beaufsichtigen. Ein Vereinsbetreuer ist, genau wie Angehörge, ein befreiter Betreuer. Z.B. entfällt die jährliche Rechnungsbelegung, ebenso viele Genehmigungen bei Anlagen von Mündelgeld , ect.

Zitat:
Kann der Betreute eine Person im Betreuungsverein benennen, nachdem diese Person schon mal von ihm im Vorfeld kontaktiert wurde oder muss der Betreuungsverin gesamt genannt werden.
Das weiß ich leider nicht, damit kenne ich mich nicht aus. Frage doch einfach mal bei einem Betreuungsverein nach, oder gleich bei der entsprechenden Person.
Tina L. ist offline  
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Alt 16.11.2009, 22:45   #14
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Danke Tina.

Gute Nacht
mary ist offline  
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Alt 16.11.2009, 22:57   #15
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Dir auch eine gute Nacht!
Tina L. ist offline  
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Stichworte
aufhebung betreuung, betreuerbestellung, betreuungsbehörde, betreuungsverein, entlassung des betreuers

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