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Entlassung des Vereins oder der Behörde als Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Entlassung des Vereins oder der Behörde als Betreuer im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe mal im Betreuungsrecht nachgelesen. Folgender § 1908 b Entlassung des Betreuers 5. Der Verein oder die Behörde ...


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Alt 13.11.2009, 16:02   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 62
Frage Entlassung des Vereins oder der Behörde als Betreuer

Hallo,

ich habe mal im Betreuungsrecht nachgelesen. Folgender § 1908 b Entlassung des Betreuers

5. Der Verein oder die Behörde ist zu entlassen, sobald der Betroffene durch eine oder mehrere natürliche Personen hinreichend betreut werden kann.

Meine Frage dazu: Nachdem ich ja jetzt einen Schuldnerberater habe trifft doch Paraghraf doch zu oder?

Dann wäre das zumindest ein Grund für Widerspruch denn ich da mit rein nehmen kann.

Jessy
Groofty ist offline  
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Alt 13.11.2009, 17:01   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hi jessy,
der § 1908b Entlassung des Betreuers - das sagt schon in der überschrift, dass es um Entlassung des Betreuers geht. das ist nicht das, was du brauchst. stimmt zwar, dass du den betreuer los werden willst. aber bei dir gehts um aufhebung der betreuung.

darum geht es bei dir um die aufhebung der betreuung. du willst ja gar nicht mehr betreut werden, auch nicht von nem anderen.

diese stelle besagt:
Zitat:
5. Der Verein oder die Behörde ist zu entlassen, sobald der Betroffene durch eine oder mehrere natürliche Personen hinreichend betreut werden kann.
in diesem punkt geht es nicht mal um einen betreuer. hier geht es um "verein" oder "behörde" - nicht um einen betreuer, so wie deiner es ist. ist aber auch nicht weiter wichtig, weil für dich kommts auf die aufhebung der betreuung an, nicht auf die entlassung des betreuers. wenn man es erst mal so liest, denkt man, das sei ja das gleiche. aber bei den juristen is es immer haarspalterisch, wie sie das meinen. da muss du dich ein bisschen einlesen, dann gewöhnst dich dran - wie beim kreuzworträtsel.

guck doch mal bei § 1908d BGB Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt
und such mal das post von chesterfield. irgendwo, wo du dich so aufgeregt hast, von wegen es wär so schwer ne betreuung los zu werden. da hat er so einiges an paragraphen gepostet gehabt. die guck dir mal näher an, da wirst sicher was besseres finden.

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 13.11.2009, 18:04   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 62
Frage Stehe ich jetzt total auf der Leitung oder hat meine Inteligenz nachgelassen?

Hallo,

also das mit denn Gesetzen ist mir dann doch zu doof. Muss ich mir was anderes überlegen aber eigentlich müsste ja schon die Begründung reichen das der Schuldnerberater das genauso gut machen kann wie mein Betreuer. Was ich nicht verstehe werde doch von einem Betreuungsverein betreut????????????

Bin mir jetzt noch nicht ganz sicher wie ich das formulieren soll aber vielleicht hat ja jemand einen Tipp.

Jessy
Groofty ist offline  
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Alt 13.11.2009, 18:59   #4
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Groofty Beitrag anzeigen
Was ich nicht verstehe werde doch von einem Betreuungsverein betreut????????????
ah, okay, ich dachte, du hättest einen berufsbetreuer.

Zitat:
das der Schuldnerberater das genauso gut machen kann wie mein Betreuer
jein!
du hast schon recht, in so fern, dass der schuldenberater wahrscheinlich von deiner finanziellen lage und wie du am besten damit umgehst, mehr ahnung hat, als dein betreuer und dich da auch sicher genausogut beraten und begleiten kann. in so fern ja.
und nein aus juristischer sicht. weil der schuldenberater dich eben nur beraten kann, betreuen (im rechtlichen sinne) tut er dich aber nicht. die konkreten schritte musst du dann selber machen. (gut, klar, der wird alles mögliche an unterlagen und papierkram für dich vorbereiten können und dir erklären und so) – aber und das ist der unterschied zum betreuer: unterschreiben musst du selbst. dass kann der schuldenberater dir nicht
abnehmen – der betreuer aber könnte das.

in dem paragraphen steht:
Zitat:
...durch eine oder mehrere natürliche Personen hinreichend betreut werden kann.
d.h. hier geht es immernoch um betreuung. in diesem fall um betreuung durch eine "natürliche person", im gegensatz zu einem verein oder behörde, die im juristendeutsch als "juristischen personen" bezeichnet werden.

dieser paragraph ist darauf aus, dass wenn du ne freundin oder schwester oder sonst wen hättest, die deine betreuung übernehmen wollte, dann würde der betreuungsverein als betreuer entlassen. und dann eben diese freundin ="natürliche person" eingesetzt. aber du möchtest keinen betreuer mehr haben. nix und niemanden. darum is dieser paragraph unpassend. klarer?

okay, ich gebe zu, es ist wirkt im ersten moment verzwickt dies juristinnenzeugs.


Zitat:
Bin mir jetzt noch nicht ganz sicher wie ich das formulieren soll aber vielleicht hat ja jemand einen Tipp.
keine panik. tipps gibt’s bestimmt noch. aber das erst, wenn klar ist, was in dem bescheid steht. deine beschwerde wird nämlich die antwort auf diesen bescheid sein. und du kannst nicht auf was antworten, solange du nicht weißt, was drin steht. von dem schriebsel hängts ab, was du da argumentieren wirst......

also abwarten und tee trinken..... das regelt sich, blos leider nicht sofort....

lieben gruß, zeiten



kennste den:
Zitat:
lieber gott, gib mir gelduld! aber zack-zack!!!
zeiten ist offline  
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Alt 13.11.2009, 21:13   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 62
Standard Jetzt verstehe ich gar nix mehr verwirrt bin

Hallo,

na ja das mit denn Gesetzen habe ich mittlerweile verstanden. Nur denn Rest nicht.


zu meiner Betreuung also ich werde vom Betreuungsverein betreut. Der Betreuer führt die Betreuung aber berufsmäßig.

Zum Schuldnerberater: Das ich die Schritte machen muss stimmt nicht.

Ich zitiere mal meinen Schuldnerberater:

Ich schreibe alle Gläubiger an um zu klären ob Vergleich möglich
Er schreibt wenn der Vergleich scheitern sollte denn Antrag dann auf Insolvenz fürs Gericht
Er vereinbart, das die Gläubiger an IHN zurück schreiben
Er hat zu mir gesagt das er mich dazu nicht braucht und ich mit der ganzen Sache auch nichts zu tun hab und er das übernimmt

Was muss ich denn da machen?
Das einzige was ich machen muss wenn Vergleich dann die Beträge regelmäßig überweisen.

Und zum Thema Geduld: Das war noch nie meine Stärke wirds wohl auch nicht werden. Zitat von meinem Betreuer hängt wohl mit dem Alter zusammen er ist die Ruhe weg. Begründung er ist doppelt so alt wie ich.
Groofty ist offline  
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Alt 13.11.2009, 21:25   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
und nein aus juristischer sicht. weil der schuldenberater dich eben nur beraten kann, betreuen (im rechtlichen sinne) tut er dich aber nicht.
Schätzelein, das mit der juristischen Sicht klappt noch immer nicht so gut bei Dir...

In Wahrheit gilt: "Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch [...] andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können." (§ 1896 Abs. 2)
Sollten die Schulden wirklich das einzige Problem in der Vermögenssorge sein, könnte man durchaus Argumentation führen, dass die Hilfe durch den Schuldnerberater in diesem Bereich ausreicht.
Ob das im konkreten Fall tatsächlich ausreicht, glaube ich anhand der bisherigen Erzählungen allerdings nicht.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 13.11.2009, 21:55   #7
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Groofty Beitrag anzeigen
Zum Schuldnerberater: Das ich die Schritte machen muss stimmt nicht.
oka, okay, dann nehm ich alles zurück und behaupte ab jetzt das gegenteil.
ich wollte auf den unterschied zwischen betreuer und schuldenberater hinaus. (mit schuldenberater bist du ein freier mensch, mit betreuer auch nur kann er sich einmischen....)




Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Schätzelein....
selber schätzelein , aber schön, dass du dich so hilfreich einbringst.

ich habe den § 1908b erklärt. ich kenne das gesetz nicht auswendig. wär ja schad, wenn du gar nix mehr zu melden hättst, gell?

Zitat:
Ob das im konkreten Fall tatsächlich ausreicht, glaube ich anhand der bisherigen Erzählungen allerdings nicht.
schätzilein , du möchtest damit nicht etwa sagen, wir sollten mit weiteren paragraphenirrsinn warten, bis der bescheid vom gericht angekommen ist....


schönes wochenende zusammen!
zeiten ist offline  
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Alt 14.11.2009, 11:39   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 62
Standard Situation so verstanden

Hallo,

also soweit ich das verstanden habe nach der Anhörung und denn Gesprächen mit der Betreuungsstelle geht es schlussendlich bei mir nur noch um die Klärung der Insolvenz bzw. denn Vergleichen. Der Rest hat sich somit erledigt. Und drum bin ich ja drauf gekommen das der Schuldnerberater ausreicht. Ich warte jetzt einfach mal denn Beschluss ab. Ich hoffe das der noch vor Arbeitsbeginn kommen wird. Ich gehe mal davon aus, das die Vermögenssorge, dann Post und evtl. Vertretung gegenüber Behörden drin bleiben wird. Ich muss nur noch nen Weg finden wie ich es widerlegen kann das ich eben keine Betreuung mehr brauche. Auch mit Hilfe eurer Seits bin ich aber inzwischen optimistisch das noch in diesem Jahr das Betreuungsverfahren eingestellt wird. Denn im Prinzip ist die Sachlage bei mir Sonnenklar.

Leider kann ich mich erst dann mit Euch konkret drüber auseinander setzen wenn der Beschluss da ist. Aber nachdem die von der Betreuungsstelle Anfang nächster Woche die Stellungnahme an denn Richter schickt kann es nicht mehr lange dauern bis der Beschluss da ist. Und was mir jetzt noch die Kraft gibt denn Weg weiter so zu gehen, ist das ich nach Beendigung der Betreunng mit einem Auto belohnt werde. Freu!

Ich denke von 100% bin ich 80% gelaufen also schaffe ich die restlichen 20% auch noch.

Ich bin nur froh, dass es noch Menschen gibt die sich gegenseitig unterstützen und nicht jeder nur so auf sich schaut.

Nur was ich gar nicht mag ist auf der Stelle zu sitzten und zu warten ich denke wenn ich jetzt arbeiten würde wärs net so schlimm da ist man abgelenkt.

Aber wie heißt es so schön: Geduld ist tiefer Frieden im größten Herzeleid! Hat mir mal ne Freundin gesagt.

Ich habe ja schon mal erfolgreich gegen Behörden gekämpft indem Fall war es zwar nur das Jugendamt aber ich bin nicht ganz ungeübt drin.

Schönes Wochenende!

Jessy
Groofty ist offline  
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Alt 14.11.2009, 13:02   #9
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ich habe den § 1908b erklärt. ich kenne das gesetz nicht auswendig. wär ja schad, wenn du gar nix mehr zu melden hättst, gell?
...vor allem, wenn ich Dir nicht mehr widersprechen könnte...


Zitat:
schätzilein , du möchtest damit nicht etwa sagen, wir sollten mit weiteren paragraphenirrsinn warten, bis der bescheid vom gericht angekommen ist....
Rüschtüsch!
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 14.11.2009, 23:05   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Was ist der Unterschied zwischen Betreuungsverein und Betreuer?
Kostenfrage.

Wenn der Betreute im Verwandtenkreis Unterstützung findet, kann er doch auf einen Betreuer verzichten. Er muss nur einen bestimmten, geeigneten Verwandten angeben.

Kann es zu Ablehnung seitens des Gerichts kommen, obwohl z.B. Verwandte Rechtskenntnisse haben, den Betreuten in Behördenangelegenheiten beraten und damit der Betreute selbst alles in die Hand nimmt. Interessenkollission wegen Geld gäbe es nicht. Und auch sonst würde im Sinne des Betreuten gehandelt, soweit dies nicht zum Vermögensverfall führen würde.

Gruss
mary ist offline  
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Stichworte
aufhebung betreuung, betreuerbestellung, betreuungsbehörde, betreuungsverein, entlassung des betreuers

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