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Berufsbetreuung - Rechte als Angehöriger

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuung - Rechte als Angehöriger im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine Schwester hat eine Berufsbetreuung bekommen. Was habe ich nun als Angehörige noch für Rechte um sie zu unterstützen? Ich ...


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Alt 23.11.2009, 08:54   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard Berufsbetreuung - Rechte als Angehöriger

Meine Schwester hat eine Berufsbetreuung bekommen. Was habe ich nun als Angehörige noch für Rechte um sie zu unterstützen?
Ich muss dazu sagen, offiziell weiß ich ja noch garnicht das sie eine Betreuung bekommen hat. Weder ob männlich oder weiblich oder überhaupt. Nur die Ärztin im Krankenhaus erwähnte das.
Jetzt sitze ich hier mit einem riesen Ordner, in dem sich die offenen Rechnungen und andere Schreiben befinden. Ich habe mich seit ihrer Einlieferung ganz und auch schon zuvor teilweise um ihre Angelegenheiten gekümmert. Da ich aber keine Vollmacht habe, kann ich nichts überweisen oder beantragen. Ich habe aber alle Stellen kontakiert und bin noch im Kontakt und habe dadurch eine Stundung erwirken können. Die Betreuung hat sich bei mir aber auch noch nicht gemeldet, geschweige denn vorgestellt. Ich bin die einzige nahe Verwandte von meiner Schwester. Von der Arge habe ich nun erfahren dass ich trotz Betreuung von ihr die Vollmacht zur Beantragung von Leistungen nach SGBII bekommen kann.
Was ist nun richtig? Was darf ich noch tun für meine Schwester?
Sie selbst ist inzwischen wieder soweit, dass sie die Geschehnisse verfolgen kann. Sie ist ärgerlich das man ihr eine Betreuung zur Seite gestellt hat und ich es nicht machen durfte. Von dem Vorgang selbst hatte sie nichts mitbekommen, fühlt sich überrumpelt, da sie selbst zur Sache nichts hat sagen können.
anori ist offline  
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Alt 23.11.2009, 09:27   #2
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
Standard

Hallo,

sehe die Sachlage doch positiv. Setze dich mit dem Betreuer/-in in Verbindung. Es wäre doch super, wenn ihr gemeinsam, zum Wohle deiner Schwester, arbeiten würdet.

Sehe den Betreuer doch als zusätzliche Hilfe, mit Fachkompetenz, an.

Nur Mut, Betreuer sind auch nur Menschen.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 23.11.2009, 09:51   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Ach heiner, so einfach ist das Ganze nicht mehr, nach der Nichtachtung von Seiten der Betreuungsbehörde. Ich bin auf sie zugegangen, aber "es hätte keinen Wert wenn wir uns unterhalten", Zitat Ende.
Ich wohne weiter weg, war aber schon öfter bei meiner Schwester im KH und habe schon öfter mit den Ärzten gesprochen als die Betreuung. Da ist so manches anders gelaufen, wie eigentlich sein sollte. Mein Vertrauen in diese Behörde (Anwesende ausgeschlossen, sind ja auch von anderen Behörden) ist zu tiefst enttäuscht.
Ich möchte nun wissen was ich ohne die Behörde machen kann.

Grüße
anori
anori ist offline  
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Alt 23.11.2009, 10:20   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.11.2009
Beiträge: 13
Standard

Zitat:
Zitat von anori Beitrag anzeigen
Ach heiner, so einfach ist das Ganze nicht mehr,
anori
mein Reden!
Ich habe schon lange keine gute Meinung mehr von diesen Berufsbetreuern. Ich will nicht alle schlecht reden, es mag durchaus viele geben, die ihre Arbeit fantastisch machen, aber auch in meinem Fall ist es leider nicht so.
Die Betreuten werden behandelt wie eine "ware" mit MAssenabfertigung. Da ist keiner sozial und denkt mit - alles zum Wohle des Betreuten - nee ganz im Gegenteil. Ich musste mir neulich anhören: "was meinen sie, was wir hier für die Betreuung für Geld bekommen? Dafür würden sie den Buckel auch nicht Krum machen"!

Herzlichen Dank!

Mich würde mal interessieren, ob ich als Angehöriger gegen so eine Betreuung beim Vormundschaftsgericht vorgehen kann?
shg.keks ist offline  
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Alt 23.11.2009, 10:35   #5
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von shg.keks Beitrag anzeigen
Mich würde mal interessieren, ob ich als Angehöriger gegen so eine Betreuung beim Vormundschaftsgericht vorgehen kann?
Hallo shg.keks,

selbstverständlich kannst du dem Gericht deine Bereitschaft mitteilen die Betreuung deiner Angehörigen im ehrenamtlichen Rahmen selber zu übernehmen.

Eine Beschwerde wegen mangelndem sozialen Engagment des Betreuers wird dagegen wenig Sinn machen.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 23.11.2009, 10:43   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Zitat:
Eine Beschwerde wegen mangelndem sozialen Engagment des Betreuers wird dagegen wenig Sinn machen.
Haben die Damen und Herren so eine Macht?

Zitat:
Abschließend möchte ich anmerken, dass Berufs- oder Vereinsbetreuer manchmal von Betreuungsbehörden oder Amtsgerichten als Experten in Sachen Betreuung dargestellt werden. Das löst bei Angehörigen oft Minderwertigkeitsgefühle aus und sie trauen sich die Übernahme einer Betreuung nicht zu. Aus meiner Erfahrung heraus kennen jedoch Angehörigen ihren erkrankten Sohn, Bruder oder ihre erkrankte Mutter oder Schwester am Besten und können das Verhalten des Betreuten deuten. Sie wissen oft lange bevor dies nach außen hin deutlich wird, ob sich eine neue Krankheitsepisode ankündigt und können zeitnah die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Ein Berufsbetreuer hat zwar qualifiziertes Fachwissen, muss jedoch oft bis zu 40 verschiedene Betreuungen unter einen Hut bringen. Eine individuell sinnvolle Lösung der Betreuungsfragen dem Wunsch und Willen des Betreuten entsprechend rechtfertigt im Vorfeld durchaus einen höheren Zeitaufwand, wenn man dadurch Betreuerwechsel und Beschwerden vermeiden kann und die Betreuung auch vom psychisch Erkrankten akzeptiert und als Hilfe erlebt wird.
Dipl. Sozialpädagogin Bettina Wurzel ist Mitarbeiterin einer Betreuungsbehörde
Bettina Wurzel in Psychosoziale Umschau 4/2003
Quelle
Psychiatrienetz - Angehrige als ehrenamtliche Betreuer
anori ist offline  
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Alt 23.11.2009, 10:48   #7
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von anori Beitrag anzeigen
Haben die Damen und Herren so eine Macht?
Hallo Anori,
da geht es nicht um Macht. Wenn die grundlegenden Regelungen durch den Betreuer getroffen sind und es nur darum geht Vorstellungen der Angehörigen über die persönliche Betreuung umzusetzen kommt es eben zu unterschiedlichen Sichtweisen.

Über die Grenzen der Möglichkeiten einer rechtlichen Betreuung ist ja im Forum schon öfter geschrieben worden.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 23.11.2009, 11:04   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Zitat:
es nur darum geht Vorstellungen der Angehörigen über die persönliche Betreuung umzusetzen kommt es eben zu unterschiedlichen Sichtweisen.
Das ist mir verständlich. Wer sich aber zur Betreuung des Angehörigen bereit erklärt, tut das nicht aus Eigennutz. Der Angehörige ist schließlich keine Puppe sondern ein Mensch mit eigenen Wnschen und Bedürfnissen. Und kennt nicht der Angehörige den zu Betreuenden besser als eine für ihn fremde Person. (es gibt sicher auch andere Fälle) In diesem Zusammenhang frage ich, warum setzt sich der Betreuer nicht mit dem Angehörigen in Verbindung? Kontaktdaten liegen vor, was umgekehrt nicht der Fall ist.
anori ist offline  
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Alt 23.11.2009, 11:11   #9
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hallo anori,
vielleicht besteht ein irrtum über den aufgabenberich der betreuerin. sie hat die aufgabe rechtliche angelegenheiten zu regeln. ein dauerkontakt zur betreuten oder deren ärztinnen ist dabei nicht angedacht. es sei denn, dass dringende entscheidungen anstünden. (wünschenswert und ideal wäre sicher viel, viel, viel mehr – wie in so vielen bereichen unserer gesellschaft. da gebe ich dir uneingeschränkt recht.) soziales engagement – das ist ja in jeder berufsgruppe grundsätzlich erfreulich. von sozialberuflern wird da häufig mehr verlangt, als es ihre beruflichen und/oder persönlichen möglichkeiten hergeben.

nur hilft diese diskussion dir im moment aber gar nicht weiter. sinnvoll wäre doch, wenn du einen weg finden könntest, mit der betreuerin in kontakt zu kommen. vielleicht erweist sie sich als freundliche, kompetente person, so dass gar kein anlass zu weiterem ärger besteht. für die arschigkeit des richters, kann die die betreuerin oder der betreuer nix.

wenn du ohne abstimmung mit der betreuerin dir ne vollmacht geben lässt, ist ärger vorprogrammiert. damit boykottierst du die betreuung, abgesehen davon hast du deine schwester bisher als nicht geschäftsfähig beschrieben, so dass eine vollmacht keine gültigkeit hätte. und mir ist auch nicht klar, warum du das machen willst.

wenn ich richtig erinnere, läuft die betreuung grad mal ne woche. mir erschließt sich da noch nicht, was du an dieser stelle vermisst? wenn ich das richtig verstanden hatte, gibt es keinen akkuten entscheidungsdruck bei der schwester.

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 23.11.2009, 11:39   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Hallo zeiten,
Ich finde ja schon richtig was du antwortest. Im normalen Fall.
Zitat:
wenn du einen weg finden könntest, mit der betreuerin in kontakt zu kommen.
Die Dame war zusammen mit dem Richter im KH zur Befragung und ist ebnso wie der Richter nichtbeachtend an mir vorbei gegangen. (Sie wussten ja wer ich bin, da ich das sagte.)
Zitat:
wenn du ohne abstimmung mit der betreuerin dir ne vollmacht geben lässt
Habe ich nicht vor. Das sagte nur die Dame von der Arge zu mir. Das hatte ich gleich angezweifelt und auch deswegen die Frage hier reingestellt.
Zitat:
und mir ist auch nicht klar, warum du das machen willst.
..mir aber nciht wie du das meinst...
Zitat:
wenn ich richtig erinnere, läuft die betreuung grad mal ne woche. mir erschließt sich da noch nicht, was du an dieser stelle vermisst? wenn ich das richtig verstanden hatte, gibt es keinen akkuten entscheidungsdruck bei der schwester.
Es sind schon 14 Tage. Ich oder wer auch sonst müsste mal die Rechnungen überweisen und den neuen Antrag für Hartz4 stellen. das ist schon dringend. Wegen der gesundheitlichen Belange bestellt die Ärztin die Betreuerin zur Unterschrift ins KH. Da wäre auch gut zu wissen ob die Betreuerin darauf achtet uns nicht noch weiter auseinander zu bringen. Es ist eine Kur/reha oder Kurzzeitpflege anberaumt. Meine Schwester hat nur mich und meine Fam. Sonst kommt sie niemand besuchen. Sie ist jetzt auch wieder in der Lage Dinge zu begreifen, wenn sie auch noch verwirrt ist, weil ihr doch eine Zeitspanne fehlt. Was nicht heißen soll das sie keine Betreuung braucht.
Ich würde gern mit der Betreuerin zusammenarbeiten. Wenn sie auch so denken würde, hätte sie schon wenigstens mal nach mir gefragt. Wenn sie es getan hätte, hätten die Schwestern oder Pfleger des KH mir erzählt. Zu ihnen habe ich ein sehr gutes Verhältnis.

Geändert von anori (23.11.2009 um 11:41 Uhr)
anori ist offline  
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