Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuung - Rechte als Angehöriger im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine Schwester hat eine Berufsbetreuung bekommen. Was habe ich nun als Angehörige noch für Rechte um sie zu unterstützen?
Ich ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Meine Schwester hat eine Berufsbetreuung bekommen. Was habe ich nun als Angehörige noch für Rechte um sie zu unterstützen?
Ich muss dazu sagen, offiziell weiß ich ja noch garnicht das sie eine Betreuung bekommen hat. Weder ob männlich oder weiblich oder überhaupt. Nur die Ärztin im Krankenhaus erwähnte das. Jetzt sitze ich hier mit einem riesen Ordner, in dem sich die offenen Rechnungen und andere Schreiben befinden. Ich habe mich seit ihrer Einlieferung ganz und auch schon zuvor teilweise um ihre Angelegenheiten gekümmert. Da ich aber keine Vollmacht habe, kann ich nichts überweisen oder beantragen. Ich habe aber alle Stellen kontakiert und bin noch im Kontakt und habe dadurch eine Stundung erwirken können. Die Betreuung hat sich bei mir aber auch noch nicht gemeldet, geschweige denn vorgestellt. Ich bin die einzige nahe Verwandte von meiner Schwester. Von der Arge habe ich nun erfahren dass ich trotz Betreuung von ihr die Vollmacht zur Beantragung von Leistungen nach SGBII bekommen kann. Was ist nun richtig? Was darf ich noch tun für meine Schwester? Sie selbst ist inzwischen wieder soweit, dass sie die Geschehnisse verfolgen kann. Sie ist ärgerlich das man ihr eine Betreuung zur Seite gestellt hat und ich es nicht machen durfte. Von dem Vorgang selbst hatte sie nichts mitbekommen, fühlt sich überrumpelt, da sie selbst zur Sache nichts hat sagen können. |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
sehe die Sachlage doch positiv. Setze dich mit dem Betreuer/-in in Verbindung. Es wäre doch super, wenn ihr gemeinsam, zum Wohle deiner Schwester, arbeiten würdet. Sehe den Betreuer doch als zusätzliche Hilfe, mit Fachkompetenz, an. Nur Mut, Betreuer sind auch nur Menschen. Gruß ![]() Heiner |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Ach heiner, so einfach ist das Ganze nicht mehr, nach der Nichtachtung von Seiten der Betreuungsbehörde. Ich bin auf sie zugegangen, aber "es hätte keinen Wert wenn wir uns unterhalten", Zitat Ende.
Ich wohne weiter weg, war aber schon öfter bei meiner Schwester im KH und habe schon öfter mit den Ärzten gesprochen als die Betreuung. Da ist so manches anders gelaufen, wie eigentlich sein sollte. Mein Vertrauen in diese Behörde (Anwesende ausgeschlossen, sind ja auch von anderen Behörden) ist zu tiefst enttäuscht. Ich möchte nun wissen was ich ohne die Behörde machen kann. Grüße anori
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.11.2009
Beiträge: 13
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mein Reden!
Ich habe schon lange keine gute Meinung mehr von diesen Berufsbetreuern. Ich will nicht alle schlecht reden, es mag durchaus viele geben, die ihre Arbeit fantastisch machen, aber auch in meinem Fall ist es leider nicht so. Die Betreuten werden behandelt wie eine "ware" mit MAssenabfertigung. Da ist keiner sozial und denkt mit - alles zum Wohle des Betreuten - nee ganz im Gegenteil. Ich musste mir neulich anhören: "was meinen sie, was wir hier für die Betreuung für Geld bekommen? Dafür würden sie den Buckel auch nicht Krum machen"! Herzlichen Dank! Mich würde mal interessieren, ob ich als Angehöriger gegen so eine Betreuung beim Vormundschaftsgericht vorgehen kann? |
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#5 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
selbstverständlich kannst du dem Gericht deine Bereitschaft mitteilen die Betreuung deiner Angehörigen im ehrenamtlichen Rahmen selber zu übernehmen. Eine Beschwerde wegen mangelndem sozialen Engagment des Betreuers wird dagegen wenig Sinn machen. Gruß, Andreas
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#6 | ||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Zitat:
Zitat:
Psychiatrienetz - Angehrige als ehrenamtliche Betreuer |
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#7 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo Anori,
da geht es nicht um Macht. Wenn die grundlegenden Regelungen durch den Betreuer getroffen sind und es nur darum geht Vorstellungen der Angehörigen über die persönliche Betreuung umzusetzen kommt es eben zu unterschiedlichen Sichtweisen. Über die Grenzen der Möglichkeiten einer rechtlichen Betreuung ist ja im Forum schon öfter geschrieben worden. Gruß, Andreas |
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#8 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Zitat:
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#9 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hallo anori,
vielleicht besteht ein irrtum über den aufgabenberich der betreuerin. sie hat die aufgabe rechtliche angelegenheiten zu regeln. ein dauerkontakt zur betreuten oder deren ärztinnen ist dabei nicht angedacht. es sei denn, dass dringende entscheidungen anstünden. (wünschenswert und ideal wäre sicher viel, viel, viel mehr – wie in so vielen bereichen unserer gesellschaft. da gebe ich dir uneingeschränkt recht.) soziales engagement – das ist ja in jeder berufsgruppe grundsätzlich erfreulich. von sozialberuflern wird da häufig mehr verlangt, als es ihre beruflichen und/oder persönlichen möglichkeiten hergeben. nur hilft diese diskussion dir im moment aber gar nicht weiter. sinnvoll wäre doch, wenn du einen weg finden könntest, mit der betreuerin in kontakt zu kommen. vielleicht erweist sie sich als freundliche, kompetente person, so dass gar kein anlass zu weiterem ärger besteht. für die arschigkeit des richters, kann die die betreuerin oder der betreuer nix. wenn du ohne abstimmung mit der betreuerin dir ne vollmacht geben lässt, ist ärger vorprogrammiert. damit boykottierst du die betreuung, abgesehen davon hast du deine schwester bisher als nicht geschäftsfähig beschrieben, so dass eine vollmacht keine gültigkeit hätte. und mir ist auch nicht klar, warum du das machen willst. wenn ich richtig erinnere, läuft die betreuung grad mal ne woche. mir erschließt sich da noch nicht, was du an dieser stelle vermisst? wenn ich das richtig verstanden hatte, gibt es keinen akkuten entscheidungsdruck bei der schwester. gruß, zeiten |
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#10 | ||||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Hallo zeiten,
Ich finde ja schon richtig was du antwortest. Im normalen Fall. Zitat:
Zitat:
Zitat:
![]() Zitat:
Ich würde gern mit der Betreuerin zusammenarbeiten. Wenn sie auch so denken würde, hätte sie schon wenigstens mal nach mir gefragt. Wenn sie es getan hätte, hätten die Schwestern oder Pfleger des KH mir erzählt. Zu ihnen habe ich ein sehr gutes Verhältnis. Geändert von anori (23.11.2009 um 11:41 Uhr) |
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