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Rechtsmittel gegen unerklärliche Gerichtsentscheidung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtsmittel gegen unerklärliche Gerichtsentscheidung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, Zitat: Mein Onkel ist recht vermögend. Daher hat man sicher auch einen Rechtsanwalt als Betreuer eingeschaltet, den er auch ...


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Alt 27.11.2009, 13:34   #11
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo,

Zitat:
Mein Onkel ist recht vermögend. Daher hat man sicher auch einen Rechtsanwalt als Betreuer eingeschaltet, den er auch noch selber bezahlen muss.
Auch das ist völliger Blödsinn. Die Bestellung eines Berufsbetreuers ist unabhängig davon, ob jemand vermögend ist oder nicht.

Es hätte ebenso ein Sozialarbeiter sein können, der in diesem Fall ganz genauso zu bezahlen wäre. Es ist vielleicht nicht ohne Grund ein Rechtsanwalt eingesetzt worden, weil für diesen Fall besondere Rechtskenntnisse erforderlich sind.

Zitat:
Leider habe ich vom Gericht eine Absage erhalten, es wird an der Berufsbetreuung durch den Anwalt fest gehalten und das mit fadenscheinigen Begründungen
Diese "fadenscheinigen" Begründungen hätten vielleicht mal näher beschrieben werden sollen, denn da liegt scheinbar der Hund begraben.
Tina L. ist offline  
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Alt 09.12.2009, 16:33   #12
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
Standard @wiederhold

das mit den verfügbaren und durchsetzbaren rechtsmitteln sieht wie o.a. im thread für angehörige eher etwas mau aus.....

selbst wenn der aktuelle betreuer schwerwiegende pflichtverletzungen begangen hätte.....würde dieses ja nichts an der notwendigkeit (gut das gesetz spricht hier von erforderlichkeit) ändern.....kurzum: es würde dann eventuell zu einem betreuerwechsel kommen.....was nicht dassselbe sein kann, aber das gleiche werden könnte....

die einzige lösung bzw. tipp der mir hier einfällt......

vielleicht habt ihr (verwandte) ja noch eine vollmacht aus dem zeitraum, in dem der betreute noch vollmachtsfähig war....denn:

betreuung ist gegenüber einer vollmacht eigentlich subsidiär....
dass bedeutet sie hätte "vorrang" vor einer betreuung....weil es eben keine erforderlichkeit gibt.

da das ag ja wie o.a. etwas lockerer das betreuungsverfahren eingeleitet hat..... und euch vielleicht nicht nach dem bestehen einer vollmacht gefragt hat (an eventuelle amtshaftung denken; kosten der bisherigen betreuung) könntet ihr diese (den eigentlichen willen des betreuten vor eintritt der erforderlichkeit einer betreuung....) dem ag/betreuungsgericht vorlegen....

da betreuungsverfahren in dem sinne nicht "normalen zivilen" geschäftsssachen der gerichte entsprechen........ findet (hier muss ich jetzt mal vermuten...also bitte prüfen die pflicht der ermittlung der sachverhalte für das gericht anwendung.....bei zivilen streitigkeiten muss ja jeder seine beweislast alleine "tragen"......

wie ihr an die vollmacht (vor dem zeitpunkt der erforderlichkeit der betreuung) kommt bleibt eurer "kreativität" überlassen.....

viel erfolg!

lg nam
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 30.08.2011, 14:30   #13
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Ein Rechtsmittel gegen Betreuungs-Richter ist Antrag auf Unterlassung von falschen Behauptungen, falls diese objektiv falsch sind.

Ein dahingehender Ermessungsspielraum eines Richters ist nicht willkürlich.
stephan1 ist offline  
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