Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Rechtsmittel gegen unerklärliche Gerichtsentscheidung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtsmittel gegen unerklärliche Gerichtsentscheidung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe einen Onkel, der außer mir und meiner Schwester keine Verwandten hat. Vom Amtsgericht wurde ihm im Juli ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 26.11.2009, 11:27   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.11.2009
Beiträge: 2
Standard Rechtsmittel gegen unerklärliche Gerichtsentscheidung

Hallo,
ich habe einen Onkel, der außer mir und meiner Schwester keine Verwandten hat.
Vom Amtsgericht wurde ihm im Juli 2009 ein Rechtsanwalt als bestellter Betreuer zugewiesen. Leider wurde anscheinend im Vorfeld durch das Gericht nicht geprüft, ob es Angehörige gibt, die diese Aufgabe übernehmen würden. Meine Schwester und ich stehen zur ehrenamtlichen Betreuung zur Verfügung. Am 01.11.2009 habe ich eine Beschwerde an das Amtsgericht gesendet und mich über die unkooperative Art des Betreuers beschwert und auch meine Irritation darüber ausgedrückt, warum man eine Berufsbetreuung vor ein Ehrenamt stellt. Leider habe ich vom Gericht eine Absage erhalten, es wird an der Berufsbetreuung durch den Anwalt fest gehalten und das mit fadenscheinigen Begründungen. Das Gericht schreibt allerdings im letzten Satz: "das selbstverständlich alle Personen prüfen können, ob und ggf. welche Rechtsmittelmöglichkeiten gegen die bisherigen Gerichtsentscheidungen bestehen". Meine Frage: Welche Rechtsmittelmöglichkeiten sind mir hierbei gegeben?
wiederhold ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2009, 12:24   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Hallo wiederhold,
Ähnliches ist mir auch passiert. Es ist doch eine Schande dass die Angehörigen überhaupt nicht für voll genommen werden. Ich hatte vor eine Fachaufsichtsbeschwerde zu schreiben. Nach deinen Ausführungen, überlege ich noch einmal ob es einen Sinn macht. Nur so ohne Weiteres möchte ich auch nicht aufgeben. Ich möchte schon mitteilen dass ich mit dem Vorgehen nicht einverstanden bin. Leider haben wir als Angehörige, die nciht in erster Linie sind, sehr sehr wenig Chance entscheidend einzugreifen.

Es ist aber gut zu wissen dass mir nicht allein so geschehen ist.
Gruß
anori
anori ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 00:54   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Wiederhold, also kein Hinweis, welches Rechtsmittel? Na, für wie blöde wird man da auch noch hingestellt.

Anori, alleine ein Mitteilung, ob du das gut oder nicht gerecht empfindest, geht dem Gericht sonstwo vorbei. Muss schon §§ nennen.

Also macht das ja nicht selber, nur durch Anwalt. Wenn einiges an Vermögen vorhanden ist, könnte der Richter auf die Idee kommen, man sei Erbschleicher.

Noch wichtig: macht euch mit dem Betreuungsrecht - Rechte und Pflichten - etwas vertraut, das macht sich auch gut.

Gruss mary

Geändert von mary (27.11.2009 um 01:02 Uhr)
mary ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 09:34   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.11.2009
Beiträge: 2
Standard lustig, wenns nicht so ernst wäre

Hallo, Danke für die Mitteilungen!
Mein Onkel ist recht vermögend. Daher hat man sicher auch einen Rechtsanwalt als Betreuer eingeschaltet, den er auch noch selber bezahlen muss. Der Anwalt macht recht unsinnige Sachen, so z.B. schließt er für meinen Onkel eine Hausratversicherung und eine Haftpflichtversicherung ab. Mein Onkel hat keinen Hausrat, wohnt im Pflegeheim, wird künstlich ernährt und liegt im Bett. Somit kann er keinenSchaden anrichten, so dass eine Haftpflichtversicherung eintreten kann.
wiederhold ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 10:16   #5
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von wiederhold Beitrag anzeigen
im letzten Satz: "das selbstverständlich alle Personen prüfen können, ob und ggf. welche Rechtsmittelmöglichkeiten gegen die bisherigen Gerichtsentscheidungen bestehen".
hallo widerhlod,
das haben sie sehr sehr hübsch formuliert.



bezüglich rechtsmitteln gilt ganz generell: sie stehen nur jenen zur verfügung, die (von was auch immer) betroffen sind.

im fall einer betreuung, ist nicht der neffe, die schwester, die großtante oder sonst eine verwandte betroffen, sondern nur die betreute selber. nur dieser stehen dann rechtsmittel zur verfügung.

wenn du einen strafzettel kriegst, stehen ebenfalls nur dir selbst (als betroffenem) rechtsmittel zu. da kann auch deine tante oder großcousine nix dran rütteln, dass du zahlen musst.

selbst wenn du lebenslänglich verknackt wirst, hat niemand außer dir die möglichkeit rechtsmittel dagegen einzulegen. keine mutti, kein vati. und ich wette, die würden auch finden, dass sie betroffen sind. rechtlich gesehen sind sie es aber nicht. genauso wenig, wie du (rechtlich gesehen) von der betreuung des onkels betroffen bist....

das erst mal nur zum verständnis.

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 12:45   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Wollen Familienmitglieder füreinander sorgen, müssen sie zum Notar | rechte | Politik

Hier wird uns Angehörige klar gemacht, dass uns unsere zu Betreuenden nichts angehen.
anori ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 13:14   #7
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Süßer Jesus, da hast Du ja mal wieder eine höchst unsinnige Quelle aufgetan, anori....
Da ist es mir doch ein Anliegen, das mal zu zerpflücken...

"Ob eine Betreuung eingerichtet wird, hängt vom Verfahren und von der Person des Richters ab, der darüber entscheidet."
Falsch. § 1896 BGB schafft klare Vorgaben.

"Kommt der Richter in einem Verfahren zu dem Schluss, dass ein Betreuer eingesetzt werden muss, dann hat er die Wahl. Er kann sich für einen Angehörigen entscheiden. Oder aber für einen ehrenamtlichen oder einen so genannten Berufsbetreuer."
Falsch.
Zum einen in der Formulierung: Übernimmt ein Angehöriger die Betreuung, ist der Angehörige auch ein ehrenamtlicher Betreuer.
Zum anderen: Der Richter hat nicht die Wahl. Er hat ganz klar einen Berufsbetreuer nur in bestimmten Ausnahmesituationen zu bestellen.

"Die Betreuer haben eine erhebliche Macht, die sonst nur dem Staat zukommt."
Hach, schön wär's ja...

"Über den Kopf des Betroffenen hinweg."
Falsch. § 1901 BGB.

"Sie können den Aufenthaltsort bestimmen und dafür sorgen, dass kranke oder alte Menschen in Altenheime oder psychiatrische Kliniken eingewiesen werden."
Falsch. Einweisen kann nur ein Mediziner.
Abgesehen davon kann keine Unterbringung gegen den Willen des Betreuten ohne gerichtliche Genehmigung erfolgen (§ 1906 BGB).

"Und sie können sogar für die Betreuten entscheiden, ob die Eltern oder die Kinder den kranken oder alten Menschen besuchen dürfen."
Falsch. Das geht allenfalls mit dem Aufgabenkreis "Personensorge" (oder ähnliche Formulierung), der recht selten vergeben wird.
Und selbst dann ist es dem Betreuer nicht gestattet, Umgangsverbote nach Gutdünken auszusprechen.

"Diese Macht maßen sich die Betreuer nicht selber an. Sondern sie wird ihnen per Gesetz ausdrücklich verliehen"
Nein, einzig dieser unsinnige Artikel verleiht uns diese Macht....

"praktisch jeder Bürger kann beim neuen Betreuungsgericht einen Antrag auf Betreuung stellen."
Falsch. "Antrag auf Betreuung" kann nur der Betroffene selbst stellen. Dritte Personen könne die Einrichtung einer Betreuung allenfalls anregen.

"Nach dem Familienverfahrensrecht haben Angehörige noch nicht mal ein Beschwerderecht gegen eine Betreuung von Eltern oder Kindern."
Auch das stimmt so nicht. Allerdings ist die Anwendung der entsprechenden Norm über die Verfahrensbeteiligung tatsächlich ein wenig tricky - wurde hier ja auch schon an anderer Stelle diskutiert.

"Außerdem könnte er es nur, wenn er einen der wenigen am Bundesgerichtshof zugelassenen Anwälte dafür gewinnen würde, seinen Fall zu vertreten."
Das ist nicht nur falsch, sondern sogar hanebüchener Unsinn. Bei der Beschwerde herrscht kein sog. "Anwaltszwang" und die höchste Instanz für Derartiges ist ohnehin das Landgericht... Fatal Error...

"Er kann aber immer noch gegen den Willen des Betroffenen entscheiden, wenn er den Bevollmächtigten nicht für geeignet hält, unabhängig davon, was der Vollmachtgeber will."
Auch das ist so nicht korrekt. Eine solche Entscheidung des Richters muss klar begründet sein und ist nur zulässig, wenn dem Betroffenen andernfalls konkreter Schaden drohen würde.

Es ist einfach nur ärgerlich und beschämend, dass Leute so einen Mist in die Welt blasen - und andere Leute diesen Mist dann auch noch als Quelle für ihre eigene unbegründete Meckerei verwenden.

Sorry, höflicher geht das nicht...
__________________

Chesterfield ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 13:30   #8
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Zitat:
Zitat von wiederhold Beitrag anzeigen
Meine Frage: Welche Rechtsmittelmöglichkeiten sind mir hierbei gegeben?
Kann vielleicht mal jemand diese Fragestellung aufgreifen?
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 13:42   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Zitat:
Es ist einfach nur ärgerlich und beschämend, dass Leute so einen Mist in die Welt blasen - und andere Leute diesen Mist dann auch noch als Quelle für ihre eigene unbegründete Meckerei verwenden.
Du weißt doch garnicht ob meine "Meckerei" unbegründet ist.
Was du als Meckern bezeichnest, ist in meinen Augen Diskusion.
anori ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 13:45   #10
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Kann vielleicht mal jemand diese Fragestellung aufgreifen?
Wie bereits in einigen anderen Threads erwähnt worden ist: Wenige bis gar keine.

Das Gericht hat ja offenbar zur Kenntnis genommen, dass Du zur Übernahme der ehrenamtlichen Betreuung bereit wärst - hat Dich aber nach Prüfung abgelehnt. Begründen muss das Gericht dies Dir gegenüber nicht.

So denn die betreute Person einen Betreuerwechsel auf Dich ausdrücklich wünscht, kann sie einen Antrag stellen (auch mündlich). Dieser Antrag ist dann vom Gericht ggf. mit rechtsmittelfähigem Bescheid abzulehnen. Dagegen kann Widerspruch vor dem Landgericht erhoben werden.

Ggf. wäre aber die Konsultation eines Anwalts anzuraten - eine klare, abschließende, auf die konkrete Situation sicher zutreffende Aussage kann Dir hier keinesfalls jemand geben.


Zitat:
Zitat von anori Beitrag anzeigen
Du weißt doch garnicht ob meine "Meckerei" unbegründet ist.
Doch. Ich kenne "Deinen" Thread.
Aber um den geht's ja hier wirklich nicht.


Zitat:
Was du als Meckern bezeichnest, ist in meinen Augen Diskusion.
Touché!
Das macht den Unsinn, der da in diesem Artikel verbreitet wird, aber auch nicht besser.
__________________


Geändert von Chesterfield (27.11.2009 um 13:48 Uhr)
Chesterfield ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:51 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27