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Betreuungsbeschlüsse mit Aufgabenbereichen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsbeschlüsse mit Aufgabenbereichen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine Frage: wenn Aufgabenbereiche enthalten sind, ist der Betreute dann nicht mehr berechtigt, totzt Intellekts, seine Angelegenheiten selber zu regeln? ...


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Alt 27.11.2009, 01:18   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard Betreuungsbeschlüsse mit Aufgabenbereichen

Meine Frage: wenn Aufgabenbereiche enthalten sind, ist der Betreute dann nicht mehr berechtigt, totzt Intellekts, seine Angelegenheiten selber zu regeln? Kontakte ohne Betreuer zur Krankenkase oder andere Behörden aufzunehmen? Auskünfte einzifordern, Schriftstücke?

Oder stellen diese Aufgabenbereiche eine Einschränkung für ihn dar, also nur mit Zustimmung Betreuer.

Da der Betreuer mit seiner Bestallungsurkunde ihm bekannte Behörden, mit dem der Betreute zu tun hat, informiert, ist der Betreute damit außen vor? Bekommt keine Auskünfte? Kann selbst auch keine Anträge stellen?

Gibt es eigens Beschlüsse, mit denen ein EV für einen bestimmten Aufgabenbereich ausgewiesen wird, also der Betreute total entmündigt ist oder genügt der einfache Beschluss mit Hinweis auf Aufgabenbereiche?

Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 27.11.2009, 07:14   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo mary,

dazu gibts keine allgemeingültige Antwort, das kann so sein, muss aber nicht. Es hängt vom jeweiligen Fall und dem Betreuungsverlauf ab, gerade was die letzte Frage betrifft.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.11.2009, 07:59   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von mary Beitrag anzeigen
Meine Frage: wenn Aufgabenbereiche enthalten sind, ist der Betreute dann nicht mehr berechtigt, totzt Intellekts, seine Angelegenheiten selber zu regeln? Kontakte ohne Betreuer zur Krankenkase oder andere Behörden aufzunehmen? Auskünfte einzifordern, Schriftstücke?
Hallo,

meine unverbindliche Meinung hierzu:

Betreute sollen sogar ihre Angelegenheiten grundsätzlich selbst regeln, soweit sie hierzu in vernünftiger Weise in der Lage sind.
In Angelegenheiten, für die eine Betreuung besteht, sollte dies natürlich nur in Absprache mit dem Betreuer erfolgen. Ggf. wird dieser dann die Sache in eigener Regie regeln (was in den meisten Fällen wohl auch notwendig ist).
Grundsätzlich sollen Betreute jedoch nicht zur Unselbständigkeit "erzogen" werden.
Auch wenn's abgedroschen klingt:

Stichwort: Hilfe zur Selbsthilfe.

Zitat:
Oder stellen diese Aufgabenbereiche eine Einschränkung für ihn dar, also nur mit Zustimmung Betreuer.
Eine gesetzliche Betreuung stellt - dies liegt in der Natur der Sache - immer eine Einschränkung (aber auch eine Hilfe!) dar.

Ob der Betreute für sein Handeln auf die Zustimmung eines Betreuers angewiesen ist, hängt davon ab, ob und für welchen Aufgabenkreis ein Einwilligungsvorbehalt besteht.
Das alle relevanten Themen mit dem Betreuer besprochen werden, sollte sich von selbst verstehen.

Zitat:
Da der Betreuer mit seiner Bestallungsurkunde ihm bekannte Behörden, mit dem der Betreute zu tun hat, informiert, ist der Betreute damit außen vor? Bekommt keine Auskünfte? Kann selbst auch keine Anträge stellen?
Der Betreute sollte nie außen vor sein.
Die Behörden handeln hier unterschiedlich. Der Betreuer fungiert - bei entsprechendem Aufgabenkreis - selbstverständlich als erster Ansprechpartner, wobei die betr. Bescheide und Schriftstücke oftmals an beide verschickt werden.
Sofern kein Einwilligungsvorbehalt besteht, kann ein Betreuter - wie bereits erwähnt - auch selbst Anträge stellen, sollte dies aber zuvor mit dem Betreuer besprechen und ggf. von ihm prüfen lassen; ein Aufgabenkreis (z.B. "Behördenangelegenheiten") wird wohl nicht ohne Grund angeordnet.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 27.11.2009, 11:17   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo Mary,

Zitat:
Meine Frage: wenn Aufgabenbereiche enthalten sind, ist der Betreute dann nicht mehr berechtigt, totzt Intellekts, seine Angelegenheiten selber zu regeln? Kontakte ohne Betreuer zur Krankenkase oder andere Behörden aufzunehmen? Auskünfte einzifordern, Schriftstücke?
Wie Carlos schon erklärt hat ist der Betreute dazu durchaus berechtigt, aber eine Absprache finde ich schon wichtig. Ganz wichtig ist das z.B. bei fristgerechten Anträgen. Wie soll das ein Betreuer ansonsten überprüfen.

Ich hatte vor einiger Zeit mal eine Anhörung zur Einrichtung einer Betreuung, die auf freiwilliger Basis eingerichtet werden sollte. Mein Klient stellte genau die gleiche Frage. Der Richter wurde ziemlich sauer und fragte nach dem Sinn, warum mein Klient überhaupt eine Betreuung haben wollte, wenn er am Ende seine Angelegenheiten auch alleine regeln könnte. Er vertrat die Ansicht, dass viele Köche den Brei verderben und der Betreuer in seinen Aufgabenkreisen den Betroffenen vertreten sollte und der Betroffene sich diesbzgl. zurückhalten sollte. Überhaupt vertritt er die Ansicht, dass viele Betreuung total überflüssig sind und viel zu schnell eingerichtet werden, die Betroffenen mit anderen Hilfen gut durchs Leben kämen.

Mein Klient war natürlich erschrocken und ich habe das später noch einmal mit ihm besprochen. Es läuft sehr gut, wir sprechen alles ab, was heißt, dass ich im Prinzip alle Anträge stelle, 2 Klagen in Angriff genommen habe, ich ihn informiere und ihm die Schriftstücke übersende. Er würde des öfteren total aus der Haut fahren, was nicht unbedingt hilfreich ist.

Ich habe auf der anderen Seite auch Klienten, die selbstständig Anträge stellen und ich aus allen Wolken falle. Da ruft die Krankenkasse an, fragt nach, ob ich wüßte, dass ein elektrischer Rollstuhl für außerhalb beantragt wurde. Was zur Folge hat, dass einige Sachen beachtet werden müssen, vorallem die Fahrtüchtigkeit. Oder ein neuer Telefontarif mit Internetflat wird abgeschlossen, obwohl es gar keinen Pc gibt, weil meine Betreute nur Bahnhof verstanden hat. Meistens ist es so, dass es ihnen eine Lehre ist und sie die Dinge danach mit mir absprechen.


Zitat:
Da der Betreuer mit seiner Bestallungsurkunde ihm bekannte Behörden, mit dem der Betreute zu tun hat, informiert, ist der Betreute damit außen vor? Bekommt keine Auskünfte? Kann selbst auch keine Anträge stellen?
Meustens wenden sich diese Stellen automatisch an den Betreuer als Ansprechpartner. Auskünfte bekommt der Betroffene trotzdem, er kann auch Anträge stellen. Über die würde der Betreuer jedoch informiert werden. So kenne ich das jedenfalls.

Zitat:
Gibt es eigens Beschlüsse, mit denen ein EV für einen bestimmten Aufgabenbereich ausgewiesen wird, also der Betreute total entmündigt ist oder genügt der einfache Beschluss mit Hinweis auf Aufgabenbereiche


In der Bestellung sind die Aufgabenkreise extra aufgeführt

"Willenserklärungen der Betroffenen bedürfen in folgenden Bereichen der Einwilligung der Betreuerin/des Betreuers":

Bsp.

in allen Vermögensangelegenheiten
in allen Gesundheitsangelegenheiten

usw.
Tina L. ist offline  
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Alt 28.11.2009, 00:41   #5
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Herzlichen Dank für die Aufklärung.

"Willenserklärungen der Betroffenen bedürfen in folgenden Bereichen der Einwilligung der Betreuerin/des Betreuers":"

Nö Tina, da steht nix bei uns drinnen.

Der Betreute hat allerdings mit der Krankenkasse was geregelt, wobei die KK dem Betreuten nur vage Auskünfte gab, sodann sofort auf Betreuerin verwies und alle Korrespondenz über Betruer lief. Es gibt keinen EV hierzu.

Beispiel: Betreuter wollte sich online bei der KK einwählen, um Einsicht in Unterlagen zu haben. Das Paßwort wurde erteilt, aber rein kam man nicht "aufgrund eines Fehlers".

Dann werden Bescheide von Behörden an Betreuerin geschickt mit Adresse. Sollten diese Bescheide woanders mal vorgelegt werden, steht drauf "Betreuungsbüro, RA...". Also schon von vorherein stigmatisiert.

Da kann man dann nur ein Pepperl drüberkleben mit seiner eigenen Anschrift. Als Urkundenfälschung würden ich das nicht ansehen.

Allerdings hat unser Betreuter heute mal wieder echt für eigenen Streß gesorgt: div. Behörden angerufen, Auskünfte erfragt. Behördenmitarbeiter Auskunft erteilt, teilweise sowas von negativ für den Betreuten, dass dieser schon fast nen Nervenzusammenbruch hatte. Bisher habe ich Behördendinge alle mal locker erledigt in Absprache mit dem Betreuten, und bisher alle gut abgewickelt. Also für solche Dinge ist er nicht belastbar.

Aber dafür brauchen wir auch keinen Betreuer.

Sollte Handlungsbedarf sein, wo ein RA benötigt wird, werde ich dem Betreuten immer empfehlen, auf seinen Betreuer (RA)zurückzugreifen.

Gruss

Geändert von mary (28.11.2009 um 00:47 Uhr)
mary ist offline  
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Alt 28.11.2009, 12:18   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von mary Beitrag anzeigen
Allerdings hat unser Betreuter heute mal wieder echt für eigenen Streß gesorgt [...]
Aber dafür brauchen wir auch keinen Betreuer.
Sag mal, mary...
Was ist denn Deine Beziehung zu der unter Betreuung stehenden Person? Ich verstehe da die Motivation für Deine... Beteiligung nicht so ganz.
Hab wohl was überlesen oder so...
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 30.11.2009, 20:58   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Chester, Verwandt in gerader Linie.

Gruss
mary ist offline  
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Alt 01.12.2009, 05:46   #8
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

... und da spielst Du lieber "Betreuerin-anstelle-des-Betreuers", statt die Rolle der engen Angehörigen zu übernehmen...?
Naja, das muss jeder für sich selber entscheiden - aber ich persönlich würde mir als Betreuter sicherlich wünschen, dass meine Tochter meine Tochter / meine Mutter meine Mutter / meine Schwester meine Schwester bleibt - und eben nicht zum "Betreuungs-Terminator" mutiert.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 01.12.2009, 06:41   #9
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo mary,

ich glaube, der Albtraum eines Betreuers ist ein Betreuter, der felsenfest glaubt, alles selbst regeln zu können und eigentlich gar keinen Betreuer braucht. Es ist ganz schlimm, wenn der Betreuer "hü" sagt und der Betreute "hott". Da kann dann der Betreuer nur noch hinschmeißen. Im Zweifelsfall kann eben nur einer entscheiden.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 01.12.2009, 14:00   #10
"Viele Sterne in einem Körper"
 
Benutzerbild von Sternenhimmel
 
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 160
Standard

Hallo mary,

im Land Brandenburg ist es so, dass bei gesetzlichen Betreuungen, der Betreute generell außen vorgelassen wird, sofern im Ausweis auch die Gesundheitsfürsorge steht.
Bei uns im Netzwerk sind ca. 20 Personen davon betroffen und in keinem Fall ist es dem Betreuten ermöglicht worden, selbst mit einer Behörde noch mit der KK Rücksprachen zu halten, oder Entscheidungen zu treffen.
Hier bei uns, bleiben, sofern dieser Satz in der Bestallungsurkunde auftaucht, die Betreuten generell außen vor. Persönliche Vorsprachen in Behörden enden meistens so, dass generell daruf verwiesen wird, dass sich darum bitte der Betreuer klären soll und nicht der Betreute.

Wie gesagt, sind dies aber alles keine ehrenamtlichen Betreuungen, sondern Berufsbetreuungen über den Caritas.

LG Sternenhimmel
__________________
Es ist besser dafür gehasst zu werden, was man ist,
als geliebt für das, was man nicht ist.


Sternenhimmel ist offline  
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