Dies ist ein Beitrag zum Thema Schrankfachkündigung durch Bank im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
mal angenommen A hat ein Schrankfach bei bank.
A wirs betreut mit aufgabenkreis Vermögensfürsorge.
Ist A empangsberechtigt für das Kündigungsschreiben ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 19.09.2008
Beiträge: 15
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mal angenommen A hat ein Schrankfach bei bank.
A wirs betreut mit aufgabenkreis Vermögensfürsorge. Ist A empangsberechtigt für das Kündigungsschreiben und die Kündigung rechtswirksam? wie läuft das? |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Das kommt darauf an wie der Betreuer, aus welchen Gründen die Vermögenssorge handhabt.
Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Zitat:
meine unverbindliche Meinung hierzu: Grundsätzlich ja. Wenn diesbezüglich kein Einwilligungsvorbehalt besteht, warum sollte er dann seine Post nicht annehmen können? Ob die Kündigung an sich rechtswirksam ist, hängt von den Vertragsregelungen ab. mfg |
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