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Schrankfachkündigung durch Bank

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schrankfachkündigung durch Bank im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
mal angenommen A hat ein Schrankfach bei bank. A wirs betreut mit aufgabenkreis Vermögensfürsorge. Ist A empangsberechtigt für das Kündigungsschreiben ...


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Alt 27.11.2009, 06:58   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.09.2008
Beiträge: 15
Standard Schrankfachkündigung durch Bank

mal angenommen A hat ein Schrankfach bei bank.

A wirs betreut mit aufgabenkreis Vermögensfürsorge.

Ist A empangsberechtigt für das Kündigungsschreiben und die Kündigung rechtswirksam?

wie läuft das?
manuel ist offline  
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Alt 27.11.2009, 07:16   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Das kommt darauf an wie der Betreuer, aus welchen Gründen die Vermögenssorge handhabt.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.11.2009, 07:20   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von manuel Beitrag anzeigen
mal angenommen A hat ein Schrankfach bei bank.

A wirs betreut mit aufgabenkreis Vermögensfürsorge.

Ist A empangsberechtigt für das Kündigungsschreiben und die Kündigung rechtswirksam?

wie läuft das?
Hallo,

meine unverbindliche Meinung hierzu:

Grundsätzlich ja.

Wenn diesbezüglich kein Einwilligungsvorbehalt besteht, warum sollte er dann seine Post nicht annehmen können?

Ob die Kündigung an sich rechtswirksam ist, hängt von den Vertragsregelungen ab.

mfg
carlos ist offline  
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