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Abhebung vom Sparbuch

Dies ist ein Beitrag zum Thema Abhebung vom Sparbuch im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin nun ganz neu im Forum, hoffe das es alles glatt läuft. Ich betreue einen Behinderten und der ...


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Alt 28.11.2009, 19:22   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 26.11.2009
Beiträge: 15
Standard Abhebung vom Sparbuch

Hallo,
ich bin nun ganz neu im Forum, hoffe das es alles glatt läuft.
Ich betreue einen Behinderten und der hat auf seinem Konto ein kleines Sümmchen angespart und wünscht sich ein PC. Den Wunsch möchte ich ihm erfüllen und dazu 500 Euro abheben und überweisen, da ich Prozente erhalte. Geht das? Darf man das?
Helft ihr mir da weiter? Nun habe ich auch gehört, das ich das ganze beim Amtsggericht anmelden muss, um Geld abheben zu dürfen? Das kann bin zu 4 Wochen dauern. Kennt sich da einer aus?
LG Bärbel
Bärbel ist offline  
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Alt 29.11.2009, 02:02   #2
"Viele Sterne in einem Körper"
 
Benutzerbild von Sternenhimmel
 
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 160
Standard

Huhu Bärbel,

ich finde es Klasse, dass du dies erst einmal ermöglichen willst.
Solch einen Betreuer hätte ich mir am Anfang auch zu gern gewünscht, der mich nicht nur als einen behinderten Menschen sieht, sondern als einen Menschen, der dennoch versuchen will, sich weiter zubilden.
Finde ich Klasse deine Einstellung, denn ich bekam meinen Rechner auch erst, als ich keinen gerichtlichen Betreuer mehr hatte, sondern einen Ehrenamtlichen.
Dieser ist mit mir zusammen auf mein Konto gegangen und machte die Abhebung als Sonderabhebung. Zum Gericht sind wir dafür nicht gegangen. Nicht das wir uns erinnern.
Auch für die ganzen anderen Teile die ich nach und nach für meinen PC kaufen wollte, hat sich mein Betreuer noch nicht einmal ans Gericht gewandt. Ich musste nur handschriftlich etwas schreiben für ihn, wo ich ihn drum bitte, mir diese Möglichkeit zu ermöglichen. Mehr nicht!

Ob das auch in deinem Fall ausreicht weiß ich nicht, aber Gelder die auf mein Sparbuch angesparrt waren, so definiert mein Betreuer heute, stehen allein mir zur Verfügung, da ich mir diese monatelang vom Munde abgesparrt habe. Meine Rente und weitere Gelder gehen ja auf mein Konto.

LG Sternenhimmel
__________________
Es ist besser dafür gehasst zu werden, was man ist,
als geliebt für das, was man nicht ist.


Sternenhimmel ist offline  
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Alt 29.11.2009, 07:23   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 26.11.2009
Beiträge: 15
Standard Sparbuchabhebung

Hallo Sternenhimmel,
danke für die Antwort. Der Thomas hat bereits einen und möchte sich verbessern. Was liegt Nahe als mit seinem Geld vom Sparbuch? Nun habe ich aber mitbekommen, das man eine Genehmigung vom Amtsgericht einholen muss, um vom Sparbuch abheben zu dürfen und as kostet eine Zeit von 4 Wochen. Kennt einer die Materie?
Gruß Bärbel
Bärbel ist offline  
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Alt 29.11.2009, 07:54   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Nochmal guten Morgen Bärbel,

das ist unterschiedlich bei den Gerichten und auch davon abhängig ob man ehrenamtlicher Betreuer oder Berufsbetreuer ist.
Hier bei uns muss ich für die sog. kleinen Sparbücher keine Genehmigung einholen und auch nicht bei der Bank vorlegen.

Berufsbetreuer benötigen für Überweisungen von über 3000 Euro eine Genehmigung. Warte noch auf Antwort von einem Ehrenamtler, ich habe es so verstanden, dass auch Du eine bist?

Eine gerichtliche Genehmigung dauert nicht grundsätzlich 4 Wochen, auch das hängt vom jeweiligen Gericht und deren Arbeitssituation ab.

Schönen Sonntag, Gruss.
Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.11.2009, 08:16   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 26.11.2009
Beiträge: 15
Standard

Hallo Michaela,

danke für die Antwort. Ich bin ehrenamtlich tätig und mache das erst seit kurzer Zeit. Schwierig erst, aber sehr interessant.
Ich kann also ohne Bedenken Geld vom Sparbuch holen und ihm den Wunsch zu Weihnachten machen? Was hat das dann mit dem Sparvermerk auf sich?
Gruß Bärbel
Bärbel ist offline  
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Alt 29.11.2009, 09:49   #6
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von Bärbel Beitrag anzeigen
Was hat das dann mit dem Sparvermerk auf sich?
Guten Morgen Bärbel,

das ist ein Sperrvermerk. Da es sich bei bei dem Sparbuch um Anlagevermögen handelt wirst du wohl eine vormundschaftliche Genehmigung benötigen.
Wie Michaela geschrieben hat wird es ihrer Region lockerer gehandhabt, bei uns geht das so leider nicht, da streikt schon die BAnk mit der Auszahlung,
Aber kläre es am besten mit dem zuständigen Rechtspfleger, denn der ist für die Genehmigung zuständig.
Die Zeitdauer der Genehigung kann durchaus 4 Wochen betragen denn nach dem FamFG gibt es neue Fristen bis eine Genehmigung wirksam wird.

Gruß,
Andreas

Geändert von agw (29.11.2009 um 09:51 Uhr)
agw ist offline  
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Alt 29.11.2009, 12:01   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von Bärbel Beitrag anzeigen
Hallo,
ich bin nun ganz neu im Forum, hoffe das es alles glatt läuft.
Ich betreue einen Behinderten und der hat auf seinem Konto ein kleines Sümmchen angespart und wünscht sich ein PC. Den Wunsch möchte ich ihm erfüllen und dazu 500 Euro abheben und überweisen, da ich Prozente erhalte. Geht das? Darf man das?
Helft ihr mir da weiter? Nun habe ich auch gehört, das ich das ganze beim Amtsggericht anmelden muss, um Geld abheben zu dürfen? Das kann bin zu 4 Wochen dauern. Kennt sich da einer aus?
LG Bärbel
Hallo,

wenn kein Einwilligungsvorbehalt besteht, kann doch der Betreute - wie es sich gehört im Einvernehmen mit der Betreuerin - die Überweisung selbst tätigen.
Dann braucht man meines Erachtens auch keine gerichtliche Genehmigung.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 29.11.2009, 14:03   #8
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Dann braucht man meines Erachtens auch keine gerichtliche Genehmigung.
Stimmt, denn das Gericht muss ja grundsätzlich nur Verfügungen des Betreuers genehmigen und nicht die des Betreuten.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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