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Kosten für zwangsweise Unterbringung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten für zwangsweise Unterbringung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo mal ne frage muss man eigentlich für die zwangsunterbringung zahlen, d.h. wenn man schon den betreuer bezahlt belangen die ...


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Alt 02.12.2009, 16:51   #1
friendly
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kosten für zwangsweise Unterbringung

hallo mal ne frage
muss man eigentlich für die zwangsunterbringung zahlen, d.h. wenn man schon den betreuer bezahlt belangen die einen dann auch wegen der zwangseinweisung?
auch wenn die betreuung beendet ist können sie einen da auch bis zu drei jahren nicht nur wegen den betr. kosten sondern wegen der zwangunterbringung bleangen?
 
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Alt 02.12.2009, 17:13   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo friendly,

für seine Betreuung zahlt man nur wenn man Vermögen besitzt.

Eine gerichtlich angeordnete Unterbringung gehört zu Kosten die von der Krankenkasse übernommen werden, man geht ja schliesslich ins Krankenhaus.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 02.12.2009, 17:40   #3
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
Standard

Hallo Michaela,

nicht immer.

Ich habe einen der über die Rentenversicherung bezahlt wird und eine Betreute über das Sozialamt -Eingliederungshilfe-.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 03.12.2009, 07:03   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Moin Heiner,

ich verstehe gar nichts mehr. Der Rententräger zahlt die Betreuungskosten? Das Sozialamt auch ?

Betreuungen werden meines Wisens nach ausschliesslich über die Justizkasse abgerechnet- ich kann mir Deinen Beitrag nicht erklären und stehe voll auf dem Schlauch.

Grüsse Michaela
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Alt 03.12.2009, 14:27   #5
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
Standard

Hallo Michaela,

die zahlen nicht die Betreuungskosten. Die zahlen die gesamten Kosten der Unterbringung.

Bei beiden ist es eine Unterbringung mit Therapie. Ursprünglich gegen den Willen mit richterlichem Beschluss, mittlerweile aber freiwillig, da die Therapie Erfolg zeigt.

Die "normale" Therapie zur Herstellung der Gesundheit (arbeitsfähig) wird über die Rentenkasse finanziert.

Die andere, Langzeittherapie über mehrere Jahre, wird vom Sozialamt finanziert. Und zwar über §§ 53 u. 54 Abs. 1 SGB XII.

Vielleicht habe ich jetzt Unklarheiten beseitigen können.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 03.12.2009, 14:37   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo heiner,

ja das ist klar, wenn jemand langfristig ausserhalb vom Krankenhaus in einer Einrichtung ist dann muss ein Kostenträger gefunden werden.

ich hatte Dich total falsch verstanden, sorry.
GrüsseMichaela
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Alt 03.12.2009, 16:34   #7
friendly
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard hi

das ist ja lachhaft. meine krankenkasse und der rententräger sollen das zahlen?

da fehlen einem die worte.
naja aber wenn man die ganze zeit nicht freiwillig da ist dann soll das gericht doch die kosten selber tragen.
die wussten meine krankenkasse gar nicht.
von daher kann da auch niemand was an die affen gezahlt haben.

und wenn die betreuung beendet ist, kommen die dann jahre danach noch an und können das unterbringungsgeld von mir verlangen?

die schrecken vor nix zurück
aber so sind sie

 
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Alt 03.12.2009, 16:53   #8
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Hallo friendly,

sei froh, daß die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten die Kosten übernimmt. Das Krankenhaus rechnet mit der Krankenkasse ab, keine Sorge.
Wenn das Gericht die Kosten tragen würde, dann würde in den geltenden Fristen ein Rückgriff auf Dein Vermögen genommen. So hast Du mit den Kosten des Krankenhausaufenthaltes, außer der Eigenbeteiligung, nichts zu tun.

Gruß
Kohlenklau

PS: Wenn Du Dampf ablassen möchtest, dann melde Dich bitte für den geschlossenen Bereich. Dort kannst Du offener schreiben.
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Alt 03.12.2009, 17:04   #9
friendly
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard hui

hi,
aber die wussten nichtds von meiner krankenkasse und hatten auch nie meine karte. die brauchen die doch? wenn sie abrechnen?
also jetzt will ich es wissen du. da frag ich meine krankenkasse glatt mal.

ich musste keine eigenbeteiligung für zwangsunterbr. zahlen. wäre ja noch schöner in diesem hammerstaat.

die hatten keine daten von mir. aber weiß, wie dreist se sind.
aber hast mich neugierig gemacht.

da frag ich glatt die kasse

bis denne
 
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Alt 03.12.2009, 17:24   #10
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Ja, frag mal.
Aber wie lange warst Du im Krankenhaus, gab es einen richterlichen Beschluß, hast Du einen gesetzlichen Betreuer?
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