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Schulden, was tun?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden, was tun? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Andrea, Zitat: Zitat von Andrea (...), ansonsten den nachfolgenden Satz geschrieben: Aus Gründen des Datenschutzes kann ich Ihnen leider ...


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Alt 09.01.2010, 00:31   #31
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Hallo Andrea,

Zitat:
Zitat von Andrea Beitrag anzeigen
(...), ansonsten den nachfolgenden Satz geschrieben:
Aus Gründen des Datenschutzes kann ich Ihnen leider keinen Rentenbescheid übersenden. Sollten sie dennoch auf die Übersendung bestehen, bitte ich um einen entsprechenden Legitimationsnachweis ihrerseits hinsichtlich der Erlaubnis der Einsicht in diese Unterlagen.
Um Zeit zu gewinnen ist das ok. Die Zeit brauchst Du aber nur, um die 1.200 € Ansparung aus der Masse herauszubekommen. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre das vielleicht noch möglich, später, nun ja, unschön.
Du möchtest etwas vom Gläubiger (Verzicht auf die weitere Beitreibung bzw. Erlaß der Forderung), da muß man auch schon mal weitergehende Informationen weitergeben. Hier wäre z.B. an den Sozialhilfebescheid zu denken.

Zitat:
Zitat von Andrea Beitrag anzeigen
Da die Betreute aber die 30,00 € selber zahlen muss (soweit ich weiß übernimmt das Sozialamt nicht die Kosten für das Einzelzimmer) hat sie dann noch weniger Geld.
Wie sieht es mit Pflegewohngeld aus? Der Einzelzimmerzuschlag gehört nach meinem Wissen zu den Investitionskosten gem. § 82, 3 SGB XI
SGB 11 - Einzelnorm
die in NRW unter bestimmten Voraussetzungen über das Pflegewohngeld gedeckt werden
http://www.nw-ambulant.de/downloads/pfgnw.pdf
http://www3.solingen.de/C12572F80038...FEinrVO_NW.pdf
Pflegewohngeld ist keine Sozialhilfe und wird von den Einrichtungen für den Bewohner beantragt.
Die 30 € wären unter diesen Umständen gedeckt.

Leider weiß ich nicht, aus welchem Bundesland Du kommst, so daß man nicht nach entsprechenden Regelungen suchen kann.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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Alt 10.01.2010, 11:26   #32
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 26
Standard

Schönen Sonntag,
ich komme aus Rheinland-Pfalz.
Ja das mit den Kosten für das Einzelzimmer muss ich mal mit dem Sozialamt abklären, der Sachbearbeiter ist sehr nett. Den Sozialhilfebescheid hätte ich mitgesendet, aber bis jetzt habe ich ja nur den über die Grundsicherung, da der eigentliche, für die vollstationäre Pflege, noch nicht bearbeitet wird, da noch Unterlagen fehlen (Pflegeeinstufung ect.)
Mittlerweile sind auch keine 1200,- mehr da, denn diese waren nur kurz auf dem Konto, dann ging die Miete, Strom ect. ab. Jetzt sind noch ca. 600,- auf dem Konto und davon sind 200,- von der Pflegekasse (die Betreute hatte schon Stufe 1) ich muss morgen mal abklären, ob das Pflegegeld nicht auch an das Seniorenheim überweisen muss, dann bin ich bei 400,-. Letzlich bekommt die Betreute ca. 550,- Rente, Grundsicherung (unpfändbar), Pflegegeld (unpfändbar). Da sie auch noch ein Handy, Internetanschluss usw. besitzt ist sie am Ende des Monats pleite, da die Rente komplett verbraucht wird für Wohnung und der Rest an das Seniorenheim.
Ich kann noch nicht einmal Raten von 10,- € zahlen, da bis zur Beweilligung der Sozialhilfe das Geld auf dem Konto nicht mehr sondern nur weniger wird und die Betreute muss schließlich auch Geld für den Frisör usw. bekommen, bis das mit dem Taschengeld geregelt ist.
Ich warte mal ab was kommt.
vlg Andrea
Andrea ist offline  
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Stichworte
kontopfändung, pfändung, ratenzahlung, schulden

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