Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden, was tun? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Andrea,
Zitat:
Zitat von Andrea
(...), ansonsten den nachfolgenden Satz geschrieben:
Aus Gründen des Datenschutzes kann ich Ihnen leider ...
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#31 | ||
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo Andrea,
Zitat:
Du möchtest etwas vom Gläubiger (Verzicht auf die weitere Beitreibung bzw. Erlaß der Forderung), da muß man auch schon mal weitergehende Informationen weitergeben. Hier wäre z.B. an den Sozialhilfebescheid zu denken. Zitat:
SGB 11 - Einzelnorm die in NRW unter bestimmten Voraussetzungen über das Pflegewohngeld gedeckt werden http://www.nw-ambulant.de/downloads/pfgnw.pdf http://www3.solingen.de/C12572F80038...FEinrVO_NW.pdf Pflegewohngeld ist keine Sozialhilfe und wird von den Einrichtungen für den Bewohner beantragt. Die 30 € wären unter diesen Umständen gedeckt. Leider weiß ich nicht, aus welchem Bundesland Du kommst, so daß man nicht nach entsprechenden Regelungen suchen kann. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#32 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 26
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Schönen Sonntag,
ich komme aus Rheinland-Pfalz. Ja das mit den Kosten für das Einzelzimmer muss ich mal mit dem Sozialamt abklären, der Sachbearbeiter ist sehr nett. Den Sozialhilfebescheid hätte ich mitgesendet, aber bis jetzt habe ich ja nur den über die Grundsicherung, da der eigentliche, für die vollstationäre Pflege, noch nicht bearbeitet wird, da noch Unterlagen fehlen (Pflegeeinstufung ect.) Mittlerweile sind auch keine 1200,- mehr da, denn diese waren nur kurz auf dem Konto, dann ging die Miete, Strom ect. ab. Jetzt sind noch ca. 600,- auf dem Konto und davon sind 200,- von der Pflegekasse (die Betreute hatte schon Stufe 1) ich muss morgen mal abklären, ob das Pflegegeld nicht auch an das Seniorenheim überweisen muss, dann bin ich bei 400,-. Letzlich bekommt die Betreute ca. 550,- Rente, Grundsicherung (unpfändbar), Pflegegeld (unpfändbar). Da sie auch noch ein Handy, Internetanschluss usw. besitzt ist sie am Ende des Monats pleite, da die Rente komplett verbraucht wird für Wohnung und der Rest an das Seniorenheim. Ich kann noch nicht einmal Raten von 10,- € zahlen, da bis zur Beweilligung der Sozialhilfe das Geld auf dem Konto nicht mehr sondern nur weniger wird und die Betreute muss schließlich auch Geld für den Frisör usw. bekommen, bis das mit dem Taschengeld geregelt ist. Ich warte mal ab was kommt. vlg Andrea |
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