Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer zahlt gesetzliche Betreuung? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ihr Lieben,
ich möchte für meinen Vater eine gesetzliche Betreuung beantragen.
Er war vor 3 Jahren in der Psychiatrie ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 24.12.2009
Beiträge: 3
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Hallo ihr Lieben,
ich möchte für meinen Vater eine gesetzliche Betreuung beantragen. Er war vor 3 Jahren in der Psychiatrie und es wurden "Wahnhafte Störungen" diagnostiziert. Da er sich für völlig gesund hält u. seine Krankheit nicht erkennt, hat er leider die Klinik nach 6 Wochen wieder verlassen. Seine Ärztin hatte damals eine gesetzl. Betreuung beantragt, doch ein Gutachter vom Amtsgericht lehnte dies ab. Er hat zwar erkannt, das mein Vater krank ist, doch weil mein Vater absolut gegen eine Betreuung war, hat der Gutachter vom Amtsgericht keiner getzl. Betreuung zugestimmt. Weil die Situation meines Vaters aber immer schlimmer wird u. bald sein gespartes Geld alle ist (er lebt seit 8 Jahren von seinem Gesparten), will ich es noch mals versuchen u. Betreuung beantragen. Wahrscheinlich werde ich mir auch einen Anwalt nehmen. Mein Vater denkt nämlich seit Jahren, das irgendwann schon wieder irgendwelche Zahlungen eingehen u. erkennt nicht, das er bald auf der Straße landen können. Nun meine Frage, wenn das Amtsgericht diesmal zustimmt, wer zahlt dann diese gesetzliche Betreuung??? Sie würde dann gegen denn Willen meines Vaters eingerichtet. Mein Vater hat keine Arbeit, bekommt aber kein Arbeitslosengeld und Hartz4 WILL ER NICHT beantragen...Er hat noch ca. 19.000 € Gespartes...aber durch Miete, Lebenshaltungskosten wird dies ja bestimmt in einem Jahr verbraucht sein! Für Hilfe wäre ich dankbar
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 564
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Hallo,
solange ihr Vater Vermögen hat, muss er die Betreuungskosten selbsttragen. Bei Mittellosigkeit, trägt die Kosten die Justizkasse. Siehe auch : Mittellosigkeit ? Betreuungsrecht-Lexikon Gruß ![]() Heiner |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 24.12.2009
Beiträge: 3
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für die antwort und den seitenlink!
kann man so ungefähr sagen, wie viel mein vater dafür im monat zahlen müsste? er hat ja null einkommen! wäre es auch möglich, das ich evtl. zahlen müsste? ich würde mich über eine antwort sehr freuen! viele grüße, die niki |
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#4 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,040
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Hallo Niki,
die Höhe der Vergütung ist davon abhängig ob ein ehrenamtlicher Betreuer oder ein Berufsbetreuer bestellt wird. Bei einem Berufsbetreuer kommt es dann noch auf seinen Stundensatz aufgrund seiner verwertbaren Kenntnisse an. Aber die abrechenbaren Stunden der berufsmäßigen Betreuer findest du hier: Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon Ob die Angehörigen zu den Kosten herangezogen werden ist wohl regional sehr unterschiedlich. Aus Hessen kenne ich es nicht aber einige Betreuer aus NRW hatten schon geschrieben das ihre Gerichte auch Vermögensangaben der Angehörigen haben wollte. Gruß, Andreas |
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#5 | |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Zitat:
dabei zahlen aber die Angehörigen nicht den Berufsbetreuer, sondern der Betreute soll Unterhalt gegenüber den Angehörigen geltend machen, aus dem dann wiederum die Betreuervergütung gezahlt wird. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 24.12.2009
Beiträge: 3
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Danke für eure hilfreichen Antworten!
Ich finds komisch, das die Ärztin aus der Klinik nicht darauf hingewiesen hat, das Kosten auf meinen Vater wg. der gesetzl. Betreuung zukommen können??? Müsste mein Vater den Ansprüche gegen mich geltend machen (ich habe mir in den letzten Jahren einiges angespart)... Ehrenamtl. Betreuer arbeiten umsonst? |
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#7 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,040
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Zitat:
also entweder wußte sie es nicht oder sie fand es einen nachrangigen Aspekt. Es komt ja in erster Linie darauf an ob dein Vater einen Betreuer braucht und nicht wie er bezahlt wird. Ehrenamtliche Betreuer haben die Möglichkeit eine Aufwandspauschale für ihre Bemühungen geltend zu machen. Du solltest dir das Betreuungsrechtslexikon noch mal anschauen, da findest du auch viele Erklärungen zu grundlegenden Fragen zur Betreuung. Den auch wenn dein Vater einen Unterstützungsbedarf hat könnte es durchaus schwierig werden eine Betreuung gegen seinen Willen einzurichten. Gruß, Andreas |
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| angehörige, betreuungskosten, kosten, kosten der betreuung, kostenbeitrag, mittellosigkeit, unterhalt, unterhaltspflicht, vermögen |
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