Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung meines Freundes im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich hoffe das mir jemand hier weiterhelfen kann. mein freund ist seit einigen jahren alkoholkrank. nun liegt er seit ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 11.01.2010
Beiträge: 1
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Hallo, ich hoffe das mir jemand hier weiterhelfen kann. mein freund ist seit einigen jahren alkoholkrank. nun liegt er seit 2 wochen im kkh, nierenversagen. sein zustand war lebensbedrohlich, jetzt nicht mehr. zu seiner familie habe ich keinen guten draht. seine schwester behauptet nun das die ärtze sie gebeten haben die betreuung zu übernehmen, ansonsten würde ein gesetztlicher betreuer gestellt. meine frage: wie weit ist der umfang der betreuung den sie angeblich zu gibt zu haben? muss man sowas nicht über das gericht schriftlich abwickeln und nicht einfach so nebenbei im krankenhaus? sie schrieb mich heute auch an, das sie seine kontoauszüge der letzten monate durchgeschaut habe und festgstellt hat, das mein freund jede menge geld an mich überwiesen und des öfteren mein handy aufgeladen hat. dazu muss ich sagen das ich mit meinem freund 600km auseinander wohne. er hat mir regelmäßig ein teil der spritkosten überwiesen, er hat mir auch geld überwiesen für dinge die ich ihm besorgen sollte wo er keinen zugang zu hatte. nun behauptet sie das das zukünftig ein ende haben wird das sie ab jetzt seine gelder verwalten wird. versteht mich nicht falsch, aber ohne seinen zuschuss werden wir uns noch weniger sehen können wie es jetzt schon war. ich weiss nicht ob ich dem glauben schenken soll was sie mir schreibt. es ist schon so sehr schwer eine fernbeziehung aufrecht zu erhalten, wenn das jetzt noch dazukommen würde, wäre das auf langer sicht das ende, da ich nur geringfühig beschäftigt bin. er hat mir das geld immer freiwillig und mit gutem gewissen überwiesen das wir uns sehen können. darf sie das? darf sie diese gelder einfach so verwalten? müsste ich nicht entmündigt werden damit so etwas geschieht?
danke im vorraus für eure antworten lg steffi |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 564
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Hallo,
ich sehe meines Erachtens zwei Möglichkeiten: 1. Ihr Freund hat der Schwester eine Vorsorgevollmacht, mit allen Angelegenheiten unterschrieben. Dies geht auch ohne Gericht. 2. Es wurde eine Betreuung vom Betreuungsgericht angeordnet. In der Kürze der Zeit, kann es sich aber nur um eine vorläufige Betreuung handeln. Lassen Sie sich von der Schwester eine Kopie der Betreuung zusenden. Nach dem FamFG wären Sie als Lebensgefährtin eine Beteiligte im Sinne des Gesetzes und müssten gehört werden. Wenn dies nicht der Fall war, können Sie Widerspruch einlegen. Also erst mal die Sachlage klären. Danach würde ich ein Gespräch mit ihrem Freund und der Schwester suchen. Wenn Sie Widerspruch einlegen wollen, auf Fristen achten. Gruß ![]() Heiner |
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#3 | ||||
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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In Ergänzung zu heiners Ausführungen:
Zitat:
Die Aufgabenkreise einer Betreuung - also ihr Umfang - werden individuell je nach Notwendigkeit vergeben. Zitat:
Ohne Vollmacht oder rechtliche Betreuung mit entsprechendem Aufgabenkreis darf sie sich nicht in die finanziellen Dinge des Betroffenen einmischen. Sowohl als Bevollmächtigte, als auch als Betreuerin ist sie verpflichtet, den Wünschen des Betroffenen soweit wie möglich nachzukommen. Wenn der Betroffenen Dir Geld gegeben hat für Telefon und Reisekosten, dann war das wohl sein Wille - und die Schwester kann das nicht zurückfordern, nur weil sie Dich nicht mag. Allerdings kann sie - unter gewissen Umständen auch durchaus pflichtgemäß - auf weitere Überweisungen verzichten. Zitat:
Zitat:
__________________
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