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Drogentest durch Sozialamt - Brauche rechtlichen Rat

Dies ist ein Beitrag zum Thema Drogentest durch Sozialamt - Brauche rechtlichen Rat im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, mein Betreuter hat eine Drogentherapie erfolgreich Abgeschlossen. Er wohnt jetzt in einer Wohngruppe, die über einen Psychiatrischen Dienst, ambulant ...


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Alt 12.01.2010, 17:33   #1
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 564
Standard Drogentest durch Sozialamt - Brauche rechtlichen Rat

Hallo,

mein Betreuter hat eine Drogentherapie erfolgreich Abgeschlossen.

Er wohnt jetzt in einer Wohngruppe, die über einen Psychiatrischen Dienst, ambulant betreut wird.

Die Kosten werden vom Landratsamt -Sozialamt- getragen. SGB XII Eingliederungshilfe.

Jetzt verlangt das Sozialamt, alle vier Wochen,
einen Urintest von meinem Betreuten.

Frage:
Darf das Landratsamt -Sozialamt- eine solche Anordnung treffen?

Für schnelle Antworten wäre ich dankbar.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 12.01.2010, 17:58   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Hallo heiner,

was würde passieren, wenn der Urintest verweigert wird?

Falls ohne Grund dieser Test verlangt wird, so würde ich eine Ungleichbehandlung zu anderen Hilfeempfängern behaupten. Dies kann eine Verwaltung nicht machen.
Außerdem würde hier eine Beweislastumkehr stattfinden, nicht die Behörde muß die Verfehlung beweisen, der Hilfeempfänger muß seine "Unschuld" beweisen. Das bestimmte Leistungen an Voraussetzungen auf Seiten des Hilfeempfängers geknüpft werden, ist ok. Es gibt Mitwirkungspflichten. Wenn der Hilfeempfänger allerdings erklärt, keine Drogen zu konsumieren, dann müßte dies ausreichend sein.
Außerdem kommt bei diesem Verwaltungshandeln eine moralische Komponente in's Spiel. Das darf aber nicht Grundlage des Verwaltungshandelns sein.

Etwas anders sieht es aus, wenn der ambulante psychiatrische Dienst als Hilfeanbieter solch einen Test fordern würde. In diesem Fall, bei konzeptioneller Absicherung, würde ich die Forderung für legitim halten. Eine Weitergabe der Ergebnisse an den Kostenträger halte ich dabei allerdings für problematisch.

Gruß
Kohlenklau

PS: Wer zahlt denn das Screening? Bei einer Drogenberatung können bei einem einfachen Urintest dabei schon 50 € fällig werden. In einem Labor liegen die Preise noch höher.

PPS: Vier Wochen Abstand sind für einen Drogentest allerdings auch Humbug. Die Nachweisbarkeit ist bei vielen Stoffen nur in kürzeren Abständen gegeben.
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 12.01.2010, 19:08   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,564
Standard

Hallo Heiner,

in welcher Form hat das Sozialamt den vierwöchigen Test verlangt?

Als Erstes würde ich -unabhängig von allem anderen- um die schriftliche Rechtsgrundlage zu dieser Aufforderung bitten. Da dürfte dann schon gleich Schluss ein.

Unabhängig davon muss ich zugegen, dass ich regelmässig und unregelmässig Tests/Screenings/Blutspiegelbilder durchführen lasse. Die Betreuten wissen davon, ich finde immer das ist eine gute Unterstützung um zu wissen wo man arbeitsmässig steht.

Zu den Kosten: bei Patienten einer zur Psychiatrie zugehörigen Ambulanz z.B. kostet das für die Patienten nichts extra.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.01.2010, 19:24   #4
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,431
Standard

Moin Heiner

Michaela und Kohlenklau haben schon passend geantwortet.
Soll das Sozialamt erst mal die rechtliche Grundlage rauskramen und die Kostenzusage erteilen, bevor sie solche Forderungen stellen.
Schließlich schicken wir die MA der Sozialämter auch nicht regelmäßig zum Alkoholtest (das Ergebnis wäre sicherlich erschröcklich).

Unabhängig davon erbitte ich die psychiatrische Ambulanz gelegentlich auch bei Betreuten im Rahmen der regelmäßigen Behandlung Drogenscreenings zu machen. Das kann durchaus sinnvoll sein (Die Ergebnisse gebe ich aber nicht weiter).

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 12.01.2010, 20:51   #5
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 564
Standard

Hallo,

ich danke ich herzlich für eure schnellen Beiträge.

Haben mich in meinem Rechtsempfinden bestärkt. Ich habe bereits einen Widerspruch verfasst.

Danke nochmals.

Gruß
heiner
heiner ist offline  
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Stichworte
betreutes wohnen, drogen, drogentest, kostenträger, screening, sgb12

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