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Pflegestufe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegestufe im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, wie mir eine Krankenkasse schon vor Jahren telefonisch mitteilte, kann ein Pflegeheim jederzeit und auch ohne Zustimmung des Betreuers ...


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Alt 14.01.2010, 10:57   #11
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo,

wie mir eine Krankenkasse schon vor Jahren telefonisch mitteilte, kann ein Pflegeheim jederzeit und auch ohne Zustimmung des Betreuers eine höhere Pflegestufe beantragen.

Damals war ich Betreuer meiner inzwischen verstorbenen Mutter. Meine Mutter war Selbstzahlerin und hatte Pflegestufe 2. Auf einmal kam von der Krankenkasse die Bewilligung der Pflegestufe 3. Dies hatte zur Folge, dass meine Mutter mehr zahlen musste. Was ich dagegen tun konnte ? Nichts.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 14.01.2010, 13:30   #12
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 03.01.2010
Beiträge: 4
Standard

Hallo ...,
Vielen Dank für all die Antworten. Hat mir ein wenig geholfen. Ich werde mir in jedem Fall noch eine schriftliche Begründung geben lassen. Ich denke das Heim wird mir die Auszüge aus den Pflegeberichten zusenden.oder auch nicht.
MfG Neffets
neffets ist offline  
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Alt 01.03.2010, 13:07   #13
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 03.01.2010
Beiträge: 4
Standard Höherstuffung Pflestufe

Zitat:
Zitat von neffets Beitrag anzeigen
Hallo ....
Ich wurde angehalten als Betreuer meiner Mutter, einen Antrag auf Pflegestufe 2 an die Pflegekasse zu schicken. Meine Mutter ist in einem Pflegeheim. Ich sehe aber keine Notwendigkeit, da sich der Gesundheitszustand nicht geändert bzw. verschlechtert hat.
Was kann ich tun ? Habe ich ein Recht diesen Antrag abzulehnen ? wer hat Erfahrung mit Pflegeheimen?

Vielen Dank
Nun ist folgendes passiert!
Hallo ...,
Ich habe ein weiteres Problem. Dem MdK hatte ich den/einen Antrag auf Erhöhung des Pflegebedarfs - zur Höherstufung der Pflegestufe gesendet. Jetzt hat das Pflegeheim mit dem MdK ohne mich einen Termin vereinbart und zwar so kurzfristig (von Heute auf Morgen), so dass ich zu diesen Termin nicht konnte, da ich ihn auch zu spät erfahren habe.
Ich war als Betreuer gegen diese Höherstufung, was ich dem MDK und dem Pflegeheim auch kenntlich machte.

Was soll ich tun? Ich konnte bei der Begutachtung nicht dabei sein. Hat einer Erfahrung. Kann ich den Bewilligungsantrag ablehnen, oder soll das Sozialgericht eingeschaltet werden ?

MfG Neffets
neffets ist offline  
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Alt 01.03.2010, 15:35   #14
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Dem MdK hatte ich den/einen Antrag auf Erhöhung des Pflegebedarfs - zur Höherstufung der Pflegestufe gesendet.
frage: wieso hast du denn so einen antrag gestellt, wenn du gar keine höherstufung möchtest?

vielleicht zur erklärung: der mdk ist gesetzlich verpflichtet die einstufung von pflegebedürftigkeit vorzunehmen. egal ob jetzt höherstufen oder runterstufen oder überprüfen.... man kann sich einer untersuchung vom mdk allerdings auch widersetzen, dann ist aber die pflegekasse berechtigt die leistungen einzustellen. was einfach eine logische konsequenz ist. wer hilfsleistungen haben will, der muss sich auch untersuchen lassen... und der mdk ist eben vom gesetz her dazu der alleinig befugte.

was ist eigentlich der grund, dass du gegen die höherstufung bist. wär schön, wenn du den hintergrund erklären würdest, dann wäre das ganze besser verständlich.

Zitat:
Jetzt hat das Pflegeheim mit dem MdK ohne mich einen Termin vereinbart und zwar so kurzfristig (von Heute auf Morgen),
das muss auch quasi von heut auf morgen sein. wenn person in pflegeheim, muss mdk innerhalb einer woche begutachtung durchführen. SGB XI, § 18 (3)
Zitat:
Ich war als Betreuer gegen diese Höherstufung, was ich dem MDK und dem Pflegeheim auch kenntlich machte.
deine meinung ist ziemlich unerheblich. es zählt nur das untersuchungsergebnis des mdk. ich sach mal so: es sind ärztliche halbgötter, die lassen sich nicht von dir in ihren job reinreden.... (damit will ich nicht behaupten, dass sie recht hätten oder so)

Zitat:
Ich konnte bei der Begutachtung nicht dabei sein.
das ist auch nicht nötig, weil so ein arzt vom mdk die patientin untersucht und nicht dich. da geht es nicht darum, was du meinst, sondern was der arzt vom mdk feststellt und dafür brauchst du nicht anweswnd sein. die patientin lebet doch sowieso im pflegeheim, da ist für mdk eher massgeblich, was da in den dokus steht..... aber nicht deine laien-meinung. (womit ich wieder nicht sagen will, dass du unrecht hast, sondern nur erklären, wie der mdk arbeiten muss.)

Zitat:
Kann ich den Bewilligungsantrag ablehnen
du meinst die bewilligung? kann ich mir schlecht vorstellen, du hast die untersuchung doch selbst beantragt....

Zitat:
oder soll das Sozialgericht eingeschaltet werden ?
wozu denn? es müsste nachgewiesen werden, dass der mdk-arzt schlampig gearbeitet hat. oder dass sonstwelche unterlagen gefälscht wären...... hast du denn grund zur annahme, dass das der fall ist?

ich würde erst mal akteneinsicht nehmen, dann weißt du, was in dem gutachten drin steht und worauf es basiert. dann kannst du mal sehen, ob da irgendwo ein haar in der suppe zu finden ist. und wenn dem so ist, dann kannst mal weiter überlegen, was zu tun ist.....

gruß, zeiten

Geändert von zeiten (01.03.2010 um 15:39 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 01.03.2010, 15:58   #15
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo zusammen,

ich fühle mich wie auf einem anderen Stern
Gegen eine Höherstufung Widerspruch einlegen? Warum denn um Himmels Willen?

Zur Info: Heime vereinbaren keine Termine mit dem MDK, sondern genau umgekehrt. Bei uns sind die meistens auch noch so überlastet dass man 6 Wochen auf einen Termin warten muss.

Wenn keine eindeutigen Betrugsabsichten erkennbar sind dann würde ich mich hüten die Einschätzung eines Heims und gleichzeitig dessen positive Bestätigung durch den MDK in Frage zu stellen.

Aus welchem Grund sollte man sich in Zeiten allgemeiner Sparwut dem Ansinnen auf ein "mehr" an Pflege entgegenstellen?

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 01.03.2010, 18:02   #16
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.02.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 30
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Hallo,

ich kenne das Problem genau umgekehrt: der Betreute braucht ein mehr an Pflege und das Pflegeheim leistet das auch, aber die Krankenkasse weigert sich, einer Höherstufung zu zustimmen. Dann dauert es sowieso seine Zeit, bis der MDK kommt und seine Fragen stellt. Ganz schwierig wird es, wenn die Betreute bei der Befragung meint, er/sie könne noch alles. Wer möchte aber schon jemals freiwillig zugeben, dass er/sie sich nicht mehr frisieren kann, nicht mehr waschen kann, nicht mehr alleine zu Bett gehen kann etc. Ganz schwierig ist es auch bei Demenz-Kranken, die gar nicht verstehen, was die Befragung soll. Und wenn es dann wieder um die konkrete Pflege geht, ist der MDK längst wieder weg.

Gruss,
Steka
Steka ist offline  
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Alt 01.03.2010, 21:05   #17
elinor
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Beiträge: n/a
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Hallo Michaela!


Du fragst, wieso man sich gegen eine höhere Pflegeeinstufung sträubt. Ganz einfach: Es steigt zwar der monatlich von der Pflegekasse bezahlte Betrag - die Kosten für das Pflegeheim steigen aber i.d.R. stärker an als dieser Betrag. Der Pflegebedürftige (im Heim) hat also mit der höheren Einstufung höhere Kosten als vorher.


Viele Grüße
Elinor
 
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Alt 02.03.2010, 06:34   #18
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten morgen Elinor,

das weiss ich schon, das der Aufenthalt im Heim dann kostenaufwändiger wird.
Aber, wenn zwei Stellen meinen das sei gerechtfertigt, und in diesem Zusammenhang mache ich dieselben Erfahrungen wie Steka beschrieben hat, dann kann man davon ausgehen, dass es auch so ist.

Zim anderen, die Erhöhung zahlt entweder der Kostenträger oder bei Vermögenden diese selbst. Weisst Du irgendeine Sache wo das eigene Geld besser eingesetzt wird wie bei der eigenen Pflege?
Also ehrlich gesagt, ich nicht. Dafür legen die meisten Menschen das zurück, für eine gute Versorgung im Alter.
Aber natürlich nur wenn das "Mehr" an Pflege auch stattfindet.

Grüse Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 02.03.2010, 08:01   #19
elinor
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hallo Michaela!

Es ist halt immer die Frage, welchen Preis man für eine Leistung zu zahlen bereit ist - sei es nun gerechtfertigt oder nicht, das möchte ich von hier aus gar nicht beurteilen. Die Versorgung im Heim ändert sich ja nicht schlagartig, nur weil man höher gestuft wird.
Außerdem kann ich mir gut vorstellen, dass es nicht jedem wirklich egal ist bzw. egal sein kann, wieviel Geld er fürs Heim ausgibt und wieviel noch für andere Dinge (Eis essen, Massagen, Bücher, Kleidung ....) übrig bleibt - oder eben auch nicht.

Viele Grüße
Elinor
 
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altenheim, pflegeheim, pflegekasse, pflegekosten, pflegestufe, seniorenheim

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