Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegestufe im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ....
Ich wurde angehalten als Betreuer meiner Mutter, einen Antrag auf Pflegestufe 2 an die Pflegekasse zu schicken. Meine ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.01.2010
Beiträge: 4
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Hallo ....
Ich wurde angehalten als Betreuer meiner Mutter, einen Antrag auf Pflegestufe 2 an die Pflegekasse zu schicken. Meine Mutter ist in einem Pflegeheim. Ich sehe aber keine Notwendigkeit, da sich der Gesundheitszustand nicht geändert bzw. verschlechtert hat. Was kann ich tun ? Habe ich ein Recht diesen Antrag abzulehnen ? wer hat Erfahrung mit Pflegeheimen? Vielen Dank |
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#2 | ||
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Hallo!
Zitat:
Sind Sie Mediziner oder Pflegefachkraft, um das wirklich fachlich beurteilen zu können...? Außerdem: Eine höhere Pflegestufe bedeutet, dass Ihre Mutter mehr Pflegeleistung bekommt als jetzt - und das ist doch nur positiv. Wenn das Heim sie dazu aufgefordert hat, dann bedeutet das, dass die Pflegekräfte dort Ihre Mutter nicht mehr so versorgen können mit den aktuellen Mitteln, wie es erforderlich wäre... Was für einen Grund könnte es demnach geben, den Antrag nicht zu stellen...? Mir fällt nur einer ein - und das wäre kein schmeichelhafter... Zitat:
Das hat evtl. Konsequenzen für Sie in rechtlicher und finanzieller Hinsicht - abhängig davon, welche Wege das Heim einleitet.
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Dazu auch § 87a, 2 SGB 11
SGB 11 - Einzelnorm Fordert das Heim schriftlich zur Antragstellung für eine höhere Pflegestufe auf und kommt der Betroffene dem nicht nach, können die höheren Kosten durch das Heim dem Bewohner in Rechnung gestellt werden. Eine Entscheidung über den Bedarf hängt von der Einstufung durch den MDK ab. Ggflls. ist das vereinnahmte höhere Entgelt durch das Heim zu erstatten.
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#4 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 564
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Zitat:
es gibt aber auch Heime, die auf eine Erhöhung der Pflegestufe, aus rein wirtschaftlichen Eigeninteressen, drängen. Das Problem ist halt nur, dass nicht nur die Pflegekasse mehr bezahlt, sondern, dass auch der zu zahlende Eigenanteil wesentlich höher ausfällt. Bei Selbstzahlern ein nicht zu übersehender Aspekt. Nicht alle Heime sind sozial. Vorallem die "Heim AG" sind auf Profit aus. Gruß ![]() Heiner |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo,
nö, ich finde man muss durchaus nicht alles so beantragen wie es einem vorgekaut wird. ![]() Ich habe schon erlebt, dass völlig unnötig eine Höherstufung beantragt werden sollte. Der MDK sucht meistens mehrere Bewohner auf und man hofft manchmal auf etwas Glück, auf den Begutachter, der nicht so pingelig ist. Bei Zweifeln würde ich immer nachfragen welche Leistungen denn nun dazugekommen sein sollen und wie sich das genau zusammensetzt. Bei der Pflegestufe II müssten immerhin insgesamt 180 Minuten, davon 120 Minuten Grundpflege, zusammenkommen. Es sollte schon schlüssig dargestellt werden können. Hier mal ein paar Richtwerte Umsorgt wohnen - MDK Gutachten / Pflegekasse / Startseite Ich bin zwar u.a. auf dem Gebiet der Pflege ausgebildet, aber ich würde ganz genauso nachfragen, wenn es nicht so wäre und mir das merkwürdig vorkommen würde. Die Heime möchten Geld verdienen und ausschließen kann man nichts... Als ich näher nachgefragte, war meine Betreute jedenfalls plötzlich wieder auf dem Weg der Besserung. ![]() Natürlich steigen bei einer Höherstufung auch die Kosten für die Unterhaltspflichtigen. Ich gehe mal davon aus, dass neffets das Geld gut angelegt wissen möchte, egal woher es kommt. Finde ich nichts Ungewöhnliches dabei.
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Sehe ich genauso wie Heiner (unsere Beiträge haben sich überschnitten)
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#7 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,574
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Hallo zusammen,
irgendwie haben beide Seiten gute Gründe, es kann so sein oder auch so. Allerdings habe ich noch nie festgestellt dass der MDK "grosszügig" war- eher im Gegenteil. Ich hatte im letzten Jahr einige Widersprüche laufen gegen die niedrigeren Pflegestufen und bei allen "gewonnen", also die Höherstufung doch durchsetzen können. Klar kann man nachfragen und sich das nochmal erklären lassen aber Kohlenklaus Hinweis wird hier unterschätzt, den finde ich in dem Zusammenhang einfach persönlich enorm wichtig. Wenn man`s nämlich nicht macht, die Höherstufung, weil.... falsch verstanden, falsch eingeschätzt, dann kommen enorme Kosten auf einen zu. Das Risiko gehe ich als Pflege-Laie und Berufsbetreuer einfach nicht ein. Da würde nämlich auch keine Versicherung für aufkommen. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#8 | ||
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Also liebe Kollegin und lieber Kollege...
Da muss ich mich doch mal wieder sehr wundern... ![]() Um Betrug dieser Art so gut wie möglich auszuschließen, legt ja auch nicht das Heim die Pflegestufe fest und erst Recht (ganz zu Recht!) kein rechtlicher Betreuer - sondern der MDK. Und der lässt sich naturgemäß nicht sooo leicht über's Ohr hauen, gerade was die Minutenrechnerei anbetrifft.... Natürlich kann das Heim dennoch tricksen und den Pflegebedarf in der Doku höher deklarieren und ansetzen, als erforderlich. Aber: 1.) Im Rahmen der "Gesundheitsfürsorge" und des Aufgabenkreises "Abschluss, Änderung und Kontrolle der Einhaltung des Heim- und Pflegevertrages" (oder alternative Formulierung) ist es natürlich Job des Betreuers nachzufragen, warum denn nun ein höherer Pflegebedarf fällig ist, wenn das Heim dies nicht eh von sich heraus mitteilt. Da hat der Betreuter eine klare Kontrollpflicht. Wenn da dann jemand vom Heim lügt, ist das halt Betrug - und gegen kriminelle Energie dieser Art ... naja, das ist dann eher Sache der Heimaufsicht (die auch ein rechtlicher Betreuer mal anfunken kann) und der Staatsanwaltschaft... 2.) Wenn ich als Betreuer einem Heim nicht mal soweit trauen kann, dass es den Pflegebedarf zumindest halbwegs korrekt ansetzt - dann sollte ich meine(n) Betreute(n) schnellstens verlegen... Abgesehen davon: Traut Ihr Euch wirklich soviel Sachkenntnis zu, einen Pflegebedarf im Zweifelsfall besser einschätzen zu können, als ein Pflegegutachter....? Das wage ich - bei allem Respekt - ernstlich zu bezweifeln... Das gilt dann erst Recht bei Voll-Laien im Fach - da sollte man mit Schnellschüssen sehr, sehr vorsichtig sein und sich selbst klar machen, was man denn nun wirklich selber angemessen beurteilen kann und was nicht... Und nicht zuletzt: Eine höhere Eigenleistung kann (und darf) nun wirklich kein Grund sein, notwendige Pflegeleistungen (und damit übrigens auch einen Leistungsanspruch der betreuten Person gegen die Pflegeversicherung!) abzublocken bzw. zu verhindern. Für was, wenn nicht primär dafür, im Alter bestmöglich versorgt zu sein, hat denn denn ein Mensch bis in ebenjenes Alter gespart......? Zitat:
Zitat:
![]() Es gibt aber eine klare Grenze zwischen wirtschaftlichem Handeln und strafrechtlich relevantem Handeln - das erste ist unvermeidbar, das zweite schlichtweg inakzeptabel und strafbewehrt.
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#9 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Guten morgen Chesterfield,
Zitat:
Zu Hause ist das etwas anders gelagert, die Voraussetzungen sind völlig anders als in Heimen, da kann man tausendmal sagen, dass der MDK immer nur den einzelnen Menschen sieht. Die Leute sitzen alleine da, es sei denn der Betreuer oder jemand vom Pflegedienst, sofern der schon, ggf. auch über andere Töpfe, eingeschaltet wurde. Man sieht sich wahrscheinlich zum ersten und zum letzten Mal. Zitat:
Natürlich würde ich auch erst einmal von einem erhöhten Pflegebedarf ausgehen, wenn dieser angefordert wird. Aber ich würde sehr genau nachfragen, wenn ich einen völlig anderen Eindruck habe und nicht ohne weiteres meinen Segen geben. Verweigert habe ich bisher auch nichts, aber genauere Nachfragen haben dann dazu geführt, dass man erst einmal abwarten wollte, weil plötzlich eine Besserung aufgetreten ist. Kein Einzelfall, das habe ich im Kollegenkreis auch schon erzählt bekommen und im Bekanntenkreis ebenso. Wie gesagt, im Zweifelsfall würde ich dem natürlich lieber zustimmen als abzulehnen. Nur, wenn mir auffällt, dass plötzlich Verrichtungen angegeben werden, die gar nicht nötig sind, dann melde ich mich schon zu Wort und der Rest ergibt sich dann in Gesprächen. Der MDK soll unabhängig entscheiden, ich zweifele manchmal sehr daran, schließlich sind das Menschen aus Fleisch und Blut, mit unterschiedlicher Ausbildung und verschiedenen Auffassungen, die in beide Richtungen gehen können. |
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#10 | ||||||
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Genau DAS wäre es nämlich, wenn absichtlich durch Aktenfälschung Leistungen erschlichen werden würden - eine strafbare Handlung. Heime, die da in einem Maße "tricksen", dass es sogar auffällt, sind alles andere als seriös und sollten schlichtweg gemieden werden. Zitat:
Die Gutachter haben halt ihre Tabellen und ihre starren Minutenraster... Manchmal geht es um 2, 3 Minuten hin oder her - und manche Gutachter entscheiden in solchen Fällen eben großzügiger, als andere. Das sind dann aber Graubereiche, in denen faktisch ein fließender Übergang zwischen den "Konstrukten" der Pflegebedarfsstufen besteht und letztlich sowohl die niedrigere, als auch die höhere Stufe angemessen wäre. Zitat:
Hallo...?! Aber natürlich gibt das eine Strafanzeige, wenn jemand dahinter kommt (auch wenn's ein rechtlicher Betreuer ist...)! ![]() Zitat:
Zitat:
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