Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Wohnungsauflösung/Heimunterbringung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsauflösung/Heimunterbringung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich arbeite seit ca. 1 Jahr ehrenamtlich als Betreuer. Nun stehe ich vor einer neuen Herausforderung und benötige etwas ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 15.01.2010, 18:04   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 116
Standard Wohnungsauflösung/Heimunterbringung

Hallo,
ich arbeite seit ca. 1 Jahr ehrenamtlich als Betreuer. Nun stehe ich vor einer neuen Herausforderung und benötige etwas Hilfe!
Folgender Sachverhalt: Ältere Dame 76 Jahre alt soll in ein Heim untergebracht werden (Die Gründe dafür lasse ich mal außen vor). Sie besitzt ein Haus. Wie gehe ich vor und was sollte man unbedingt beachten? Wer zahlt die Kosten für das Heim? Was mache ich mit dem Haus? Was mache ich mit den Inventar? Wie viel Zeit habe ich für alles bevor die gute Frau ins Heim kommt?
Danke für die, wie immer, vielen hilfreichen Antworten
marsimarsi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2010, 18:37   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo marsimarsi,

so viele Fragen auf einmal aber bei der spärlichen Info kaum ne Chance auf erschöpfende Auskunft

<<Wer zahlt die Kosten für das Heim?<<
Di alte Dame sofern sie Vermögen besitzt. Und das hat sie als Hausbesitzerin aller Wahrscheinlichkeit nach.
Die Frage ist weiter: gibt es evtl. Mieteinkünfte, Renten?

Wenn gar nichts da ist wird wahrscheinlich das Haus verwertet werden müssen, in welcher Form kann ich Dir so nicht sagen. Dazu müsstest Du weitere Infos liefern.

<<Wie viel Zeit habe ich für alles bevor die gute Frau ins Heim kommt?<<
Heimplätze werden ab einem bestimmten Datum, welches alle Beteiligten vorher festlegen, sozusagen gebucht. Wann das ist und wieviel Zeit Dir noch bleibt hängt also vom geplanten Zeitpunkt der Heimaufnahme ab.

<<Was mache ich mit dem Haus?<<
Wahrscheinlich verkaufen oder beleihen wegen der Heimkosten. Und bis das geklärt ist auf jeden Fall sichern.

<<Was mache ich mit den Inventar?<<
Mit der Dame besprechen und dann weiterentscheiden.

Das mal fürs Erste.
Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2010, 13:07   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 116
Standard

Was heißt sichern? Wie gehe ich da vor?
marsimarsi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2010, 14:02   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 116
Standard Wohnungsauflösung bei Heimunterbringung

Wie gehe ich vor, wenn ein Klient aus einer eigenen Wohnung in ein Heim kommt und die Wohnung aufgelöst werden muss und der Klient von Sozialhilfe lebt?
Muss ich das Inventar selber aus der Wohnung räumen? Wer trägt die Kosten?
Wie lange habe ich Zeit für das ausräumen einer Wohnung und zahlt das Sozialamt während der Zeit die Miete?
Schon mal im Voraus Danke für die Hilfe!
marsimarsi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2010, 14:24   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo marsimarsi,

das hängt davon ab ob das Haus weiter bewohnt ist oder ob die Dame die einzige Bewohnerin war.

Man sollte auf jeden Fall dringend die Versicherung vom Ist-Zustand informieren, überlegen was mit Strom, Wasser, Heizung usw. geschehen muss/sollte- es ist schliesslich Winter.

Ich kann mich nur wiederholen, ohne genauere Information über die tatsächlichen Umstände lässt sich weder raten noch irgendetwas gut erklären.

Schönen Sonntag, Gruss.
Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2010, 14:53   #6
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
Standard

Hallo,

Ergänzung zu den Beiträgen von Michaela.

Wenn die Wohnung aufgelöst, geräumt oder das Haus verkauft werden soll, muss vorallem ein Antrag beim Betreuungsgericht gestellt werden.

Den Erhalt der Genehmigung kann mittlerweile, auf Grund der Fristen, mehrere Monate dauern. Ich spreche aus Erfahrung. Habe selbst zwei Anträge bei Gericht (seit ca. 3,5 Monaten)

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
haushaltauflösung, heimaufnahme, heimunterbringung, wohnungsauflösung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27