Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel von häuslicher Pflege zu Kombileistung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
für meine Betreute hatte ich eine Pflegestufe beantragt und auch bewilligt bekommen, bewillig wurde "häusliche Pflege durch Vertragspartner o ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
für meine Betreute hatte ich eine Pflegestufe beantragt und auch bewilligt bekommen, bewillig wurde "häusliche Pflege durch Vertragspartner o d e r Pflegegeld". Nun hat sich die Situation etwas geändert, und ich habe schriftlich formlos Kombileistung beantragt. Lt. telefonischer Auskunft der Sachbearbeiterin ist die problemlos möglich. Nun erhalte ich die Kopie des Bewilligungsbescheides, es ist lediglich das Datum des Anspruchsbeginns mit Textmarker markiert und das "o d e r". Kein Anschreiben, gar nichts. Reagiert man so auf einen schriftlichen Antrag ? Ich will mich ja nicht gleich über die Sachbearbeiterin beschweren, aber das finde ich schon daneben. Nur zur Rückversicherung: ist ein Wechsel der Leistungsart wirklich möglich, und wie sind eure Erfahrungen damit ? Gruss Andreas |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Hallo Andreas,
so wie du es schilderst hast du doch schon die Kombileistung. Du bekommst Sachleistung oder Pflegegeld. Was willst du denn da noch anderes haben? Gruß, Andreas |
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#3 |
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Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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ein Wechsel ist da überhaupt kein Problem und muß mit dem Schreiben, das Du vorliegen hast, nicht extra bewilligt werden. Künftig kann der Pflegedienst einfach seine Rechnung an die Pflegekasse schicken, die wird bezahlt und der Rest auf das Konto Deiner Bereuten überwiesen.
Es wird erfahrungsgemäß nur etwas länger dauern als bisher, da der ihr zustehende Betrag nun monatlich neu berechnet werden muß |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
dann liegt hier ein Mißverständnis vor. Es geht darum, dass der Pflegedienst nur 3 mal in der Woche zum Duschen kommt. Die restliche Pflege erfolgt durch einen Hilfsdienst, der vom Sozialamt bezahlt wird. Der Pflegedienst rechnet mit der Pflegekasse ab, das sind ca. 200 Euro pro Monat. Nun wurde mir von der Krankenkasse erklärt, dass ein Teil der Differenz von 420 Euro Pflegegeld minus 200 Euro tatsächlicher Kosten = 220 Euro übrig bleiben. Von diesen 220 Euro Restbetrag wiederum könnte meine Betreute 107,50 Euro für eine Pflegekraft in Anspruch nehmen, die nicht vom Pflegedienst kommt und auch nicht vom Sozialdienst. Sozusagen einfach eine Privatperson, die eben maximal diese 107,50 Euro erhalten kann. Dies wäre die sogenannte Kombileistung. Ich hoffe, das ist alles richtig so. Nun muss ich nur noch veranlassen, dass die Krankenkasse die 107,50 Euro auf das Konto meiner Betreuten überweist. Gruss Andreas |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Hallo Andreas
Evtl. solltest Du aufpassen, dass die durch die weitere Person zu erbringenden Leistungen auch unter den allgemeinen Katalog der Pflegeleistungen fallen. Das Sozialamt könnte sonst sagen, dass die von dort gewährte Haushaltshilfe vorrangig vom Pflegegeld bezahlt werden soll und nur die verbleibende Differenz vom Sozi getragen wird. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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| häusliche versorgung, pflegedienst, pflegegeld, pflegekosten, pflegeversicherung |
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