Dies ist ein Beitrag zum Thema Handyvertrag/Einwilligungsvorbehalt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen
ich bräuchte mal Euren Sachverstand!
Ein von mir Betreuter hat entgegen vorheriger Absprachen einen Handyvertrag abgeschlossen (Grundgebühr 60 ...
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#1 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
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Hallo zusammen
ich bräuchte mal Euren Sachverstand! Ein von mir Betreuter hat entgegen vorheriger Absprachen einen Handyvertrag abgeschlossen (Grundgebühr 60 €/2 Jahre Laufzeit). Er ist bis auf weiteres stationär in der Psychiatrie (bislang ohne Diagnose), lebt ansonsten bei Mutter und bezieht ALG I. Er hat auch etwas Vermögen. Bei einem Gespräch sagte er mir, er könne mit seinem Geld machen, was er will. Natürlich kann er mit seinem Geld machen was er will, trotzdem kann ich nicht mehr einschätzen, ob er nicht sein ganzes Geld auf den Kopf haut. Kann ich als Betreuer dafür haftbar gemacht werden, wenn mein Betreuter Verträge (ohne mein Wissen) abschließt? Soll ich dem zuständigen Rechtspfleger ein Fax schicken, in dem ich die Situation kurz schildere und andeute, dass evtl. in Zukunft ein Einwilligungsvorbehalt notwendig sein wird, falls er weitere Verträge abschließt oder sein Geld sonstwie durchbringt. Geändert von Stephan (22.01.2010 um 17:20 Uhr) Grund: Ergänzungen |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 761
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Hallo,
er hat bis jetzt erst einen Handyvertrag abgeschlossen ! Ich glaube, da macht kein Betreuungsgericht mit, solltest Du deshalb sofort einen Einwilligungsvorbehalt bei der Vermögensorge beantragen. Jeder Betreuer wäre glücklich, Klienten mit nur einen Vertrag zu haben. Gruß aus Gehrden bei Hannover, thomzim |
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#3 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
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Hallo Stephan!
Nur der Abschluss des Vertrages ist wirklich keine Grundlage für einen Einwilligungsvorbehalt. Diesen beantrage ich nur, wenn sich Betreute wirklich in erheblichen Maße schaden, d.h. zig Bestellungen bei Versandhäusern etc. Dabei müssen sie finanziell so geschädigt werden, dass die Bezahlung der lfd. Lebenshaltungskosten gefährdet sind. In Deinem Fall ist dies in keinster Weise gegeben. Bespreche einfach nur mit ihm, dass er die monatlichen Handyrechnungen auf einem bestimmten Level belässt, die er sich finanziell auch leisten kann. |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Stephan
Die beiden anderen habe wohl recht. Ein Handyvertrag macht noch keinen Enwilligungsvorbehalt, schon gar nicht, wenn ausreichend Vermögen oder Einkommen vorhanden sind. Es wäre aber wahrscheinlich gut, wenn Du Dich mit Deinem Betreuten mal über seine finanzielle Situation unterhalten würdest. Dabei solltest Du auch aufzeigen, wo die Grenzen des finanziell Machbaren sind. Das kannst Du ihm durchaus als HIlfeangebot für die Finanzplanung darstellen. Damit vermittelst Du ihm, dass Du nicht unbedingt nur zum Einschränken da bist, sondern eher zum Unterstützen. Wenn Dein Betreuter in der Lage ist das zu erkennen und bereit ist, sich an absprachen zu halten, dann zeigt er damit vielleicht, dass er mit seinem Geld verantwortlich umgehen kann und keine Vermögenssorge benötigt. Andererseist bekommst Du damit auch besser mit, wenn er es nicht kann. Dann solltest Du Dein Auge auf seinen Geldverschleiß haben und kannst ggf. rechtzeitig einen EiV beantragen. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 | |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Zitat:
wer soll Dich haftbar machen? Die Vertragspartner stehen zu Dir in keinem Verhältnis. Du bist dem Betreuten verpflichtet. Du kannst aber ja auch nicht verhindern, daß er am Geschäftsverkehr teilnimmt. Es kann an einem Punkt nur unangenehm für den Betreuten werden, wenn nämlich Verträge im Wissen um die Zahlungsunfähigkeit abgeschlossen werden und ein Betrugsverdacht geäußert wird. Die Folgen hast aber nicht Du, sondern der Betreute zu tragen.
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#6 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
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Danke für Eure Antworten. Sie haben mir sehr geholfen.
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#7 |
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Stammgast
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 761
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gern geschehen.
![]() Ein schönes Restwochende. Gruß thomzim |
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| einwilligungsvorbehalt, geldverwaltung, handyvertrag, vermögenssorge |
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