Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Handyvertrag/Einwilligungsvorbehalt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Handyvertrag/Einwilligungsvorbehalt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen ich bräuchte mal Euren Sachverstand! Ein von mir Betreuter hat entgegen vorheriger Absprachen einen Handyvertrag abgeschlossen (Grundgebühr 60 ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 22.01.2010, 16:28   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
Standard Handyvertrag/Einwilligungsvorbehalt

Hallo zusammen
ich bräuchte mal Euren Sachverstand!
Ein von mir Betreuter hat entgegen vorheriger Absprachen einen Handyvertrag abgeschlossen (Grundgebühr 60 €/2 Jahre Laufzeit). Er ist bis auf weiteres stationär in der Psychiatrie (bislang ohne Diagnose), lebt ansonsten bei Mutter und bezieht ALG I. Er hat auch etwas Vermögen.
Bei einem Gespräch sagte er mir, er könne mit seinem Geld machen, was er will.
Natürlich kann er mit seinem Geld machen was er will, trotzdem kann ich nicht mehr einschätzen, ob er nicht sein ganzes Geld auf den Kopf haut.
Kann ich als Betreuer dafür haftbar gemacht werden, wenn mein Betreuter Verträge (ohne mein Wissen) abschließt?
Soll ich dem zuständigen Rechtspfleger ein Fax schicken, in dem ich die Situation kurz schildere und andeute, dass evtl. in Zukunft ein Einwilligungsvorbehalt notwendig sein wird, falls er weitere Verträge abschließt oder sein Geld sonstwie durchbringt.

Geändert von Stephan (22.01.2010 um 17:20 Uhr) Grund: Ergänzungen
Stephan ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2010, 18:09   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 761
Standard

Hallo,

er hat bis jetzt erst einen Handyvertrag abgeschlossen !

Ich glaube, da macht kein Betreuungsgericht mit, solltest Du deshalb sofort einen Einwilligungsvorbehalt bei der Vermögensorge beantragen.

Jeder Betreuer wäre glücklich, Klienten mit nur einen Vertrag zu haben.

Gruß aus Gehrden bei Hannover,

thomzim
thomzim ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 06:57   #3
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
Standard

Hallo Stephan!

Nur der Abschluss des Vertrages ist wirklich keine Grundlage für einen Einwilligungsvorbehalt. Diesen beantrage ich nur, wenn sich Betreute wirklich in erheblichen Maße schaden, d.h. zig Bestellungen bei Versandhäusern etc. Dabei müssen sie finanziell so geschädigt werden, dass die Bezahlung der lfd. Lebenshaltungskosten gefährdet sind.
In Deinem Fall ist dies in keinster Weise gegeben. Bespreche einfach nur mit ihm, dass er die monatlichen Handyrechnungen auf einem bestimmten Level belässt, die er sich finanziell auch leisten kann.
BetrKl ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 09:12   #4
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Stephan

Die beiden anderen habe wohl recht. Ein Handyvertrag macht noch keinen Enwilligungsvorbehalt, schon gar nicht, wenn ausreichend Vermögen oder Einkommen vorhanden sind.
Es wäre aber wahrscheinlich gut, wenn Du Dich mit Deinem Betreuten mal über seine finanzielle Situation unterhalten würdest. Dabei solltest Du auch aufzeigen, wo die Grenzen des finanziell Machbaren sind. Das kannst Du ihm durchaus als HIlfeangebot für die Finanzplanung darstellen.
Damit vermittelst Du ihm, dass Du nicht unbedingt nur zum Einschränken da bist, sondern eher zum Unterstützen.
Wenn Dein Betreuter in der Lage ist das zu erkennen und bereit ist, sich an absprachen zu halten, dann zeigt er damit vielleicht, dass er mit seinem Geld verantwortlich umgehen kann und keine Vermögenssorge benötigt.
Andererseist bekommst Du damit auch besser mit, wenn er es nicht kann. Dann solltest Du Dein Auge auf seinen Geldverschleiß haben und kannst ggf. rechtzeitig einen EiV beantragen.

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 10:42   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Zitat:
Zitat von Stephan Beitrag anzeigen
Kann ich als Betreuer dafür haftbar gemacht werden, wenn mein Betreuter Verträge (ohne mein Wissen) abschließt?
Hallo Stephan,

wer soll Dich haftbar machen? Die Vertragspartner stehen zu Dir in keinem Verhältnis. Du bist dem Betreuten verpflichtet. Du kannst aber ja auch nicht verhindern, daß er am Geschäftsverkehr teilnimmt. Es kann an einem Punkt nur unangenehm für den Betreuten werden, wenn nämlich Verträge im Wissen um die Zahlungsunfähigkeit abgeschlossen werden und ein Betrugsverdacht geäußert wird. Die Folgen hast aber nicht Du, sondern der Betreute zu tragen.
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 11:53   #6
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
Standard

Danke für Eure Antworten. Sie haben mir sehr geholfen.
Stephan ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 12:17   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 761
Standard

gern geschehen.

Ein schönes Restwochende.

Gruß

thomzim
thomzim ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
einwilligungsvorbehalt, geldverwaltung, handyvertrag, vermögenssorge

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:11 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27