Dies ist ein Beitrag zum Thema Privathaftpflichtvers. wurde von Vers. gekündigt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle,
ich habe meine erste ehrenamtliche Betreuung und bitte um Eure Meinung bzw. Euren Rat.
Mein Betreuter ist ...
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 25
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Hallo an alle,
ich habe meine erste ehrenamtliche Betreuung und bitte um Eure Meinung bzw. Euren Rat. Mein Betreuter ist mit seiner Privathaftpflichtversicherung (R+V) seit 2-2009 im Rückstand. Die Beitragsrechnung für 2010 kam gerade vor ein paar Tagen. Ich wurde am 08.01.2010 zur Betreuerin bestellt und habe nun zwecks Erstellung eines Vermögensverzeichnisses die Unterlagen bzgl. Forderungen dieser Versicherung angefordert. Und schwups, kam sogleich die Kündigung. Keine Ersatzpolice, um die ich gebeten habe, nur eine dünne Forderungsaufstellung. ![]() "Aufgrund der dargestellten Situation werden wir den Vertrag zur nächsten Hauptfälligkeit, dem 18.02.10, nach §§38 VVG kündigen. Das Kündigungsschreiben geht Ihnen zu gegebener Zeit zu." Die Versicherung war ohnehin teuer und sicher bekomme ich für meinen Betreuten eine günstigere. Mein Frage nun, ist dies überhaupt rechtens ? Bekommt mein Betreuter wohlmöglich bei anderen Versicherungen Probleme, weil er unter Betreuung steht? Sollte ich beim Abschließen einer neuen besser außen vor bleiben? Herzlichen Dank im voraus für Eure Hilfe. Liebe Grüße Marion |
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#2 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 25
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Hallo an alle !
Hat sich erledigt. Trotzdem danke fürs lesen. ![]() Gruß Marion |
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