Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsanfänger im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe seit 3 Jahren zwei ehrenamtliche Betreuungen .Als ich ich noch per einstweiliger Anordnung den Ehemann einer Betreuten hinzu ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
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Ich habe seit 3 Jahren zwei ehrenamtliche Betreuungen .Als ich ich noch per einstweiliger Anordnung den Ehemann einer Betreuten hinzu bekam,wurde im Beschluss geschrieben das ich als Berufsbetreuerin eingesetzt wurde.
Ich dachte der Richter hatte dies bewußt gemacht und wollte daher mein Vorhaben nebenberuflich als Berufsabetreuerin intensiv starten. Nun hat der gleiche Richter mir eine erneute Betreuung zugeteilt,allerdings ehrenamtlich. Er meinte ich hätte noch zu wenig Betreuungen und er hätte einen Fehler gemacht. Ich habe die Aussicht eine 5. Betreuung im März zu übernehmen,möchte allerdings nicht alle ehrenamtlich haben,da die Arbeit ja sehr aufwändig ist. Wie sieht es aus ? Habe ich die Möglichkeit nebenberuflich als Betreuerin Fuß zu fassen. |
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#2 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 376
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Guten Morgen Mirsada,
als Berufsbetreuerin gilst Du eigentlich erst ab dem 11. Betreuungsfall. Bis zu 10 Fällen wäre das Ehrenamt. Ich muss aber dazu sagen, dass ich damals von Anfang an als Berufsbetreuerin abrechnen konnte, da die Betreuungsbehörde versicherte, dass ich in kürzester Zeit die Fälle zusammen haben werde. Ich weiss nicht, wie gut Dein Kontakt zu der Betreuungsbehörde aussieht? Gutes Gelingen! |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,439
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Moin Mirsada
Wenn Du als Berufsbetreuerin arbeiten willst, dann geht das auch nebenberuflich. Wegen der ehrenamtlichen Bestellung kannst Du Dich an die Betreuungsstelle wenden und mitteilen, dass Du gerne Beruflich Betreuungen führen würdest. Wenn Dir von dort eine Bestätigung ausgestellt wird, dass Du als Berufsbetreuerin bald genügend Betreuungen bekommen wirst, solltest Du damit zum Gericht gehen und darum bitten, dass die Betreuung doch als beruflich geführte Betreuerbestellung behandelt wird. Es ist niemandem zuzumuten erstmal 10 ehrenamtliche Betreuungen an den Hacken zu haben, bevor dann die erste beruflich geführte Betreuung beschlossen werden darf. Überlebenstauglich ist das nicht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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