Dies ist ein Beitrag zum Thema Mehrbedarfanerkennung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
@ Superthor
Hier läufts so:
Stellt die ARGE ein, beantragt man GS beim Soz.-Amt, bekommt aber n HzL-Darlehen und muss ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 |
|
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
|
@ Superthor
Hier läufts so: Stellt die ARGE ein, beantragt man GS beim Soz.-Amt, bekommt aber n HzL-Darlehen und muss EU-Rente beantragen, auf die das Soz.-Amt gleichzeitig Ansprüche für die Zeit des Darlehens erhebt. Wird die Rente gewährt, wird das Darlehen befriedigt und der Betroffenen bekommt seine EU-Rente - ggf. mit ergänzender GS. Wird sie abgelehnt, gibt´s GS und das Darlehen wird umgewidmet in ne reine HzL und nicht zurückgefordert. Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
|
|
|
|
|
#12 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Das hier nenn ich dann mal ganz vergnügt: wie wird aus einem alten Hut ein neues Kleid
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#13 | |
|
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
|
Hi Rudi!!!
![]() Zitat:
Lieben Gruß, Thorsten
__________________
|
|
|
|
|
|
|
#14 | |
|
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
|
Zitat:
__________________
|
|
|
|
|
|
|
#15 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 18.04.2010
Beiträge: 6
|
Hallo Thorsten,
das ganze dauerte ca. 6 Wochen. Ich musste allerdings mit einem Antrag beim Sozialgericht gegen die Mitarbeiterin des Sozialamtes etwas nachhelfen. Als die Angelegenheit beim Gericht vorlag ging alles ganz schnell. Die Leistungen wurden rückwirkend zum Zeitpunkt des Gutachtens bzw. Einstellung der ALGII-Leistungen nach SGBII gewährt. Mit Beendigung der SGBII-Leistungen erhielt mein Betreuter Grundsicherungsleistungen nach SGBXII, §§ 41 und 42. Das Procedere war ungefähr so, wie es auch von Rudi beschrieben worden ist. "HzL" bedeutet übrigens Hilfe zum Lebensunterhalt. Lieben Gruß Peter |
|
|
|
|
|
#16 | |
|
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
|
Zitat:
![]() Lieben Gruß, Thorsten
__________________
|
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| erwerbsminderungsrente, erwerbsunfähigkeitsrente, mehrbedarf, schwerbehinderung, sgb12 |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|