Dies ist ein Beitrag zum Thema Mieten veruntreut, Räumungsklage, Gerichtskosten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
bin neu hier im Forum und habe eine wichtige Frage :
Zum Verständnis :
Ein 26 jähriger Sohn wird ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
bin neu hier im Forum und habe eine wichtige Frage : Zum Verständnis : Ein 26 jähriger Sohn wird von seinem Vater und der Mutter betreut.Die Mutter trennt sich nach 26 Jahren Ehe von ihrem Mann und zieht aus der Ehelichen Wohnung aus.Der Betreute wohnt im selben Miethaus wie der Vater (und vormals auch die Mutter) nur vier Stockwerke tiefer.Bedingt durch die räumliche Trennung (Mutter wohnt jetzt in Neukölln, der Sohn mit Vater im Märkischen Viertel Berlin), der Fahrtweg ist ca. 26km von der Wohnung der Mutter entfernt, überlässt die Mutter überwiegend die geschäftlichen Dinge dem Vater.Der Vater veruntreut die Gelder vom Sohn und zahlt über mehrere Monate keine Miete, keinen Strom, kein Telefon für den Sohn.Es folgt eine Räumungsklage der Verwaltung und der Sohn ist von Obdachlosigkeit bedroht.Das Vormundschaftsgericht entzieht dem Vater daraufhin die Betreuung in drei Punkten ( Vermögensvorsorge, Vertretung gegenüber Behörden, Wohnungsangelegenheiten), läßt ihm aber die zwei restlichen Punkte (Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung) gemeinsam mit der Mutter.Die Mutter übernimmt die drei Punkte nun auf Beschluss des Gerichts allein.Die Mutter erreicht nach einem wochenlangen Behördenmarathon, das das Grundsicherungsamt die ausstehenden Mieten übernimmt, zahlt ebenfalls die offenen Strom und Telefonrechnungen und der Betreute Sohn kann weiterhin in der Wohnung wohnen.Nun sind aber durch die Räumungsklage erhebliche Anwalts und Gerichtskosten entstanden i.H.v. 1017.-€ !!! Diese Kosten soll nun der Betreute zahlen !!! Der Vater bekam die Gelder für Miete etc. vom Grundsicherungsamt in Berlin, hat diese eiskalt für seine eigenen Bedürfnisse ausgegeben und nun soll der Sohn auch noch die Kosten für Anwalt und Gericht von seinem Pflegegeld bezahlen (so die rotzfreche Antwort vom Vater auf vorhalten der Mutter). Nun zu meiner Frage, gibt es rechtliche Möglichkeiten die Gerichtskosten etc. vom Sohn abzuwenden und diese dem "Vater" (soweit man den Titel für diesen Menschen überhaupt noch anwenden kann) auf zu erlegen, sprich also den Vater zu verklagen ??? Für Antworten wäre ich sehr dankbar, denn es ist für mich als neuer Lebenspartner der Mutter unerträglich, mit an zu sehen wie dieser Mensch sich eiskalt über die Bedürfnisse des Sohnes hinwegsetzt und dann auch noch ungeschoren davon kommen soll.Nebenbei bemerkt ist die Tatsache der Veruntreuung der Gelder durch den Vater im Beschluss des AG Wedding auch festgestellt worden, aber sämtliche Ämter mit denen wir gesprochen haben, weigern sich schlicht die Gelder vom Vater zurück zu fordern.Man redet sich einfach damit heraus, das man in diesem Fall nicht zuständig sei und legt die Hände in den Schoss. Danke schon mal im voraus
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Diesen Vater nicht nur verklagen, sondern anzeigen, RA einschalten. Gerichtskosten, auch RA-Kosten, die einmal entstanden und tituliert sind, sind zu bezahlen, es sei denn, man einigt sich mit dem Gläubiger, der den Titel inne hat. Räumungsklage mit anschliessender Zwangsräumung verdammt teuer, Gerichtsvollzieherkosten kommen ja auch noch hinzu.
Wenn der Titel auf den Sohn lautet, er kein Einkommen hat, nur Sozialhilfe, ist er allerdings in der Pfändungsfreigrenze, so dass Kosten und normalerweise auch die Mietforderung ins Leere gehen. Wenn die Hauptforderung, also rückständigen Mieten bezahlt wurden, sind nur noch Kosten RA, falls eingeschaltet, oder nur noch GK (Gerichtskosten) offen. Vielleicht könnt ihr diesen Fall auch der Behindertenbeauftragte des Bundestages, die in Berlin ihren Sitz hat, schriftlich auch per mail, vortragen und sie kann sich da irgendwie einmischen, damit die Kosten vielleicht storniert werden vom Gläubiger. Ich habe mal sehr gute Erfahrungen mit dem Behindertenbeauftragten in Richtung Wohnungsvermittlung gemacht. Ruck-Zuck haben Behörden gespurt, Gruss mary |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 10
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@mary
DANKE erst mal für die Antwort und den Tip.Werde mich also mal dranmachen und mit den betreffenden Stellen Kontakt aufnehmen. ![]() P.S.: Habe soeben der Behindertenbeauftragten eine Mail geschickt und eine Kopie meines Beitrages, sowie den Link auf den selben hier im Forum mitgeteilt.Werde euch über den Verlauf der Angelegenheit auf dem laufenden halten. |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
es sei die Frage gestattet, ob der Vater überhaupt Geld hat. Der ganze Aufwand (Anwalt, Behindertenbeauftragter, Gericht) bringt nichts, wenn nichts zu holen ist. Wer soll denn dann die Kosten tragen ? So traurig es ist, aber jemanden verklagen, bei dem nichts zu holen ist, das dient im besten Fall der eigenen inneren Befriedigung, aber es kommt nichts dabei raus. Man kann natürlich Strafantrag stellen, evtl. gibt es ein Urteil, dann ist der Mann vorbestraft, und was hat man davon ? In meinen fast 10 Jahren Betreuungstätigkeit (ehrenamtlich) habe ich schon einige gerichtliche Mahnverfahren für meine Betreuten miterlebt. Es endete immer gleich: der/die Betreute bezog Sozialhilfe, es war nichts zu holen, aus. Wenn sich da unsere Rechtsprechnung nicht grundlegend ändert, dann läuft das noch ewig so. Nicht grade befriedigend. Gruss Andreas |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 10
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@Andreas
Nun ja, da muß ich wohl zunächst mal zustimmen, zumindest wenn es auf dem Weg Anzeige, Gericht, Mahnverfahren, Vollstreckung abläuft. :cry: Das einzige was mir persönlich schleierhaft ist, ist die Tatsache das das Grundsicherungsamt Reinickendorf die Mieten für den Jungen gezahlt hat und jetzt nicht im Stande ist, eben diese Gelder vom Verursacher des Schadens zurück zu fordern !!! Aus meinem persönlichen Rechtsempfinden heraus, wäre es für mich eine "Selbstverständlichkeit" das das Grundsicherungsamt sich unverzüglich auf die Beine machen müßte und den "Vater" zunächst schriftlich anhören und danach sofort verklagen müßte, denn immerhin wurden die Gelder ja aus Steuergeldern finanziert, also sollte man doch erwarten können das dann das Amt sich auch dahinter hängt, wenn es darum geht solche Veruntreuten Gelder wieder zu beschaffen. Nach Auskunft einer Schuldnerberatung in Reinickendorf wäre es durchaus möglich selbst einem ALG2 Empfänger noch seine Bezüge um ca. 1/3 zu kürzen, da in diesen Geldern z.B. auch Mittel für Kulturelle Aktivitäten, also Kino, Restaurant, Theater etc. enthalten sind.Wenn aber das entsprechende Amt in Reinickendorf nicht "aus Tasche" kommt und sich einfach nicht bewegt, dann ist das wohl aussichtslos... |
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#6 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
ich meine das jetzt ganz nett, aber trotzdem: in welcher Zeit und in welchem Wolkenkuckusheim lebst Du ? :P Zufällig bin ich selbst in einer Behörde beschäftigt. Hast Du eine Ahnung, wie lange es dauern kann und was das für ein Aufwand ist, bis es überhaupt zu einer Rückforderung kommt ? Das heisst, bis der Rückforderungsschreiben raus geht. Da müssen Beweise gesammelt werden, dann kommt alles auf den Tisch der höheren Herren, die müssen ihre Daseinsberechtigung in Form von Rückfragen beweisen, und dann, ja dann (tärä, Tusch..) kommt erstmal eine Anhörung. Mit Fristsetzung zur Gegenäußerung. Dann wird erneut geprüft. Und irgenwann geht vielleicht der Bescheid raus, natürlich mit Rechtsmittelfrist. Und dann wird evtl. immer noch nicht gepfändet. Ich will hier keine Tips verraten, aber ich behaupte mal, dass ein etwas erfahrerener Zeitgenossen alles um mindestens 6 Monate bis hin zu meheren Jahren verschleppen kann (alles legal). So sieht es auch Anno 2005. Gruss Andreas |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Detman, wo lebt der behinderte Sohn jetzt? Gibt es nicht die Möglichkeit des Betreuten Wohnens. Berlin wimmelt doch von Angeboten, was psychiatrische Dienste/Unterkünfte angeht, z.B. Weglaufhaus etc. Ich finde es schlichtweg die größte Sauerei, einen Betreuten als Vater so zu hintergehen. Der sollte ne Anzeige an den Hals kriegen. Habt Ihr schon einen Anwalt eingeschaltet? Ist es denn dieser Behörde egal, ob das Geld vom Vater für andere Zwecke verbraten wurde, praktisch geklaut?
Warum ist es überhaupt so weit gekommen. Irgendwann ist ja die fristlose Kündigung wegen Mietrückständen reingeflattert beim Sohn oder hat der Vater die Post auch unterschlagen? Normalerweise hat ein Behinderter einen gewissen Kündigungsschutz. Ist er nun zwangsgeräumt oder vorher selber ausgezogen. Inwieweit ist denn der Sohn fähig, alleine zu leben? Ich gebe Andreas recht, er weiß ja schließlich was abläuft, Gruss mary Tipp: www.der-gerichtsvollzieher.de |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 10
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@mary
Hallo erst mal Also momentan hat sich die Situation insoweit entspannt da ja nun die Mutter die entsprechenden Punkte der Betreuung, also Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden und Wohnungsangelegenheiten alleine bekommen hat.Aber schon das zu erreichen war schwieriger als angenommen.Hierzu muß man wissen, das der "Vater" schon in der Ehe gewalttätig war und seine Frau regelrecht unter der "Knute" hatte.Die Folge hiervon war natürlich, das die Mutter es nicht gewagt hat sich gegen ihren Mann durchzusetzen.Auch als die Mutter bereits ausgezogen war, wurde z.B. Post usw. einfach vom Mann unterschlagen und auf Nachfrage der Mutter wurde ständig behauptet es sei alles in bester Ordnung.Durch Zufall dann hat meine Verlobte einen Brief der Hausgesellschaft an ihre neue Adresse zugesandt bekommen und da war das Kind schon in den Brunnen gefallen :cry: Auf mein Drängen hat sich dann meine Verlobte endlich gewagt Eigeninitiative zu ergreifen und die entsprechenden Schritte unternommen.Eigentlich hätte ich vermutet, das das Gericht dem Mann daraufhin sofort die Betreuung komplett entziehen würde, aber nichts da...selbst wenn man die Gelder veruntreut und der Junge fast die Wohnung verliert, ist der Mann nach Auffassung des Gerichts immer noch für die Betreuung in Sachen Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung geeignet !!! Als ich das gelesen hatte, ist mir erst mal die Klappe runtergefallen :x Mittlerweile wurden ja nun auf unser Bemühen hin die Mieten vom Sozialamt bezahlt, also die Wohnung ist gesichert.Außerdem haben wir es nun geschafft, alles zu bezahlen was sonst noch offen war und es läuft nun finanziell alles wie am Schnürchen Im nächsten Jahr ist nun auch endlich eine neue Wohnung in Neukölln frei und der Umzug steht bevor ( direkt bei uns im Haus ).Was bleibt sind allerdings immer noch die Anwalts.- und Gerichtskosten, die aus der gelaufenen Räumungsklage resultieren, aber das werden wir nun auch noch gebacken kriegen.Eine Klage gegen den Mann ist wohl tatsächlich sinnlos da er ALG2 bezieht.Die einzige Hoffnung die bleibt, ist definitiv das Bemühen der Ämter. wobei mir nach dem letzten Beitrag von Andreas da auch so langsam klar wird das sich da wohl auch nichts tun wird. |
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#9 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Andreas, es geht darum, dass der Behindertenbeauftragte evtl. noch mit dem Gläubiger wegen der bisher entstandenen GK hätte verhandeln können, Storno meine ich.
Na ja, wenn der Typ von Vater unpfändbar ist, braucht man auch keine Kosten mehr investieren, aber wenigstens dem ne Strafanzeige wegen Unterschlagung an den Hals hängen. Aber wenn der Typ noch gewalttätig ist, würde er sich möglicherweise noch rächen. Das ist eben abzuwägen. Wenn erst mal jetzt die Kuh vom Eis ist für den Jungen, ist's mal gut. Berichte von der Beauftragten, was sie tun konnte (oder nicht), Am besten, der kranke Sohn hat keinen Kontakt mehr zu diesem asozialen Miststück von Vater, mary |
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#10 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Detman zur Entscheidung des VormG: Was sind denn das für Schlafmützen in B. Einer, der einen Behinderten schädigte, asozialer, erhält die Aufgabenkreise?? Ich glaub's nicht. Ist die Situation genau so dem VormG bekannt? Beim nächsten Ding, was da läuft Amtshaftung! nGruss mary
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